Hallo ! Hab schon einen 17 Jahre alten Mietvertrag unter § 4 Zahlung Miete Nebenkosten steht: Müllabfuhr,KaminKehrer,Wasser/Abwasser werden zum Zeitpunkt der Fälligkeit zahlbar,der Satz:werden in Form monatlicher Abschlagszahlungen erhoben und sind jährlich nach dem Stichtag vom .. eines jeden Jahres mit dem Mieter abzurechnen wurde durchgestrichen.was muß ich zahlen und wann ? der Vermieter hat mir nie ordnungsgemäße Rechnungen vorgelegt.Unter § 3 steht die Betriebskosten im Sinne des §27 der 2.Betriebskostenver.sind in der Miete enthalten. Hab immer Vorauszahlungen geleistet aber nie eine richtige Nebenkostenabrechnung erhalten. Jetzt habe ich die Vorauszahlungen zurückbehalten,dann hat er mir gekündigt. Was kann ich dagegen tun? Vielen Dank für eine Antwort
gruß nuss1