vielen Dank, also der letzer Käufer, bzw. der sich das Haus angesehen hat, hatte ja angeblich Eigenbedarf angemeldet, aber er hatte mir auf Facebook geschrieben, ich werde es genießen Dich aus dem Haus zu werfen, das ist doch dann aber vor getäuschter Eigenbedarf wonach ich Schadenersatz kriegen könnte oder?
Desweiteren habe ich mal gelesen, das man mir im selben Haus oder Wohnanlage eine Ersatzwohnung anbieten muss, wenn eine vergleichbare Wohnung fehlt.
ich habe auch gelesen, das Eigenbedarf jedenfalls oft gar nicht besteht sondern nur vor gegeben wird, um ungeliebte Mieter los zu werden.
Ein neuer Käufer könnte jedenfalls sogar noch das Dachgeschoss als Wohnung oder sogar 2 ausbauen lassen für einen Großelternteil zum Beispiel , so das eine Kündigung wegen Eigenbedarf an sich nicht gegeben ist.
Die Käufer vor einem Jahr, die wollten ihren Herzkranken Großvater in der Kellerwohnung haben und hatten deshalb Eigenbedarf, angemeldet, jedoch war diese Wohnung gar nicht für einen pflegebedürftigen Menschen eingerichtet, auch nicht der Eingang unten im Keller,
weil ich damals diesem Käufer mit Gericht gedroht hatte, weil die mir gesagt hatten, unser Mieter könnte drin bleiben, ich müsste aber auf jeden Fall aus dem Haus, da hatte ich also auf Grund der sozialen Härteklausel wegen langer Wohndauer und geringem Einkommen und sozialem Umfeld, wo nur Familien wohnen fühle ich mich als Single nicht wohl, also auf jeden Fall geklagt hätte ich gegen Eigenbedarf und würde es bei jedem neuem Käufer wieder so machen, weil ich sonst alleine nicht weiß wohin und daraufhin hatte damals der Käufer davon Abstand genommen, das Haus zu kaufen und sie hatten sich ein kleines Haus im Neubaugebiet bei uns gegenüber gekauft, wo ich nicht weiß, ob der herzkranke Opa mit drin wohnt
und meine Mutter hatte damals gesagt, wenn Du eine Familie hättest, würde ich Dich nicht raus klagen aus dem Haus, ich mache das, weil Du Single bist. War das nun ein Kündigungsgrund?