Danke vorab für die zahlreichen Antworten.
Natürlich könnte ich dies unter 'Lebenserfahrung' abhaken, allerdings habe ich hier nicht alles im Detail niedergeschrieben.
Zu der vorigen Antwort:
Zitat:
Zur Situation: Meine Freundin hat eine Wohnung gekündigt (Frist gerecht), und hat eine Empfangs Bestätigung, hat ein Einschreiben mit Rückschein, etc... .
macht man mit Einwurfeinschreiben oder mit Zeugen einwerfen
Wir waren persönlich in der Firma des VM, und haben uns von der Sek. eine Empfangsbestätigung ausstellen lassen, also würden meine Freundin und ich, sowie die Sek. als Zeugen gelten.
Als wieder keine Antwort kam (wir hatten u.a. in die Kündigung geschrieben, dass wir um eine Antwort mit der Bestätigung bitten, dass dieses Schreiben eingegangen und zur Kenntnis genommen ist) haben wir ein Einwurf Einschreiben mit Rückschein getätigt, auch ohne Antwort des VM.
Zitat:
- Schimmel im Bad
- Schimmel im Wohnzimmer
empfehle ich ausreichend zu lüften
Wir haben jeden Tag gelüftet (meine Freundin ist eine Frischluft Fanatikerin) und jeden 2ten Tag gelüftet!
Zitat:
- aufgrund des Schimmels Matratze unbrauchbar
hatte ich auch mal.. Matratze nicht auf den Boden legen sondern Bett mit Lattenrost drunter machen
Die Matratze lag auf dem Bett, auf dem Lattenrost!
Zitat:
- Im Winter ging die Heizung nicht, nach 2 Wochen kam endlich jemand
es kam immerhin jemand, je nachdem was an der Heizung zu machen ist, kann sowas dauern
Ersatzteile müssen bestellt werden ... Termine gemacht ...
hat aber mit Ihrer eigentlichen Frage 0 zu tun
Der VM musste nur mehr Druck auf die Heizung geben, da im DG nichts angekommen ist (ja, wir haben mehrmals angerufen)
Zitat:
- Trotz funktionierender Heizkörper eine nachweisbar gemessene Raumtemperatur von 13,5°C
vermutlich in der einen Woche als es draussen -15° C waren ... Story vom Pferd
hat mit Ihrer eigentlichen Frage 0 zu tun
Story vom Pferd würde ich jetzt nicht unbedingt sagen. Das Objekt ist schlecht isoliert, und wenn im MV steht, dass wir als Mieter dazu verpflichtet sind, die Räume auf 20°C zu erwärmen bzgl. dem Bauwerk, ist dies einfach unmöglich gewesen!
Sofern ich bisher die Zeit hatte mich zu informieren, habe ich auf dieser Seite folgenden Link gefunden:
Das Recht des Vermieters zur Besichtigung der Wohnung bei Weitervermietung
So wie ich als 'Junger dummer Lausbub' die Sache sehe, war dies Verletzung des Hausrechtes.
Ein Zitat aus der angegebenen Seite:
"Spontane Besichtigungen des Vermieters zum Zwecke der Weitervermietung oder dem Verkauf der Wohnung muss der Mieter nicht hinnehmen."
"Fotos oder Videoaufnahmen der Wohnung dürfen durch die Mietinteressenten grundsätzlich nur mit Zustimmung des Mieters angefertigt werden"
Ist die Frage, ob der Vermieter, bzw. der Makler dazu zählt.
Nochmals danke für die Antworten, auch wenn ich mich (gebe ich selbst zu) vielleicht zu sehr hinein steigere. Allerdings kann man das Verhalten des VM während des Mietverhältnisses einfach nicht in ein paar Zeilen wieder spiegeln.
Nachforschungen haben ergeben, dass der VM bei unseren Vorgängern und den Mietern im EG und 1.OG selbiges Verhalten an den Tag legt. Bisher hat einfach noch nie jemand etwas dagegen unternommen.
Schönen Tag noch!
Mit freundlichen Grüßen ![]()