Beiträge von Kunibert

    Das darf ja nicht wahr sein. Da schließen 4 Leute einen Vertrag, aber es gibt nur zwei Vertragsparteien. Grmpf.

    Aber dankeschön schonmal für diese Klärung. Wäre auch irgendwie zu einfach gewesen.

    Sehe ich das richtig:
    Hier bleibt zur Klärung nur reden reden reden und den Vertrag in gegenseitigem Einverständnis auflösen?

    Oder einfach ausziehen, den Dauerauftrag kündigen und es auf eine Zivilklage der Mitbewohner ankommen lassen?

    LG Kunibert

    Hallo zusammen,

    ich weiß, schon wieder ein WG-Thema, aber ich weiß nicht weiter.

    Meine Schwester wohnt in einer Studenten-WG mit zwei weiteren Mitbewohnern. Sie stehen alle drei als Hauptmieter im Mietvertrag.

    Seit Wochen gibt es diverse Streitigkeiten (wie das in WGs halt so ist), u.a. über die Frage, wie mit dem Eigentum von anderen Mitbewohnern (pfleglich) umzugehen ist.

    Jetzt kommt meine Schwester vor eine Woche nach Hause und muss feststellen, dass die Mitbewohner - ohne sie darüber zu informieren - die komplette Einbauküche, die sie beim Einzug mitgebracht hatte, in den Keller verfrachtet haben und durch irgendeine andere ersetzt haben.

    Jetzt meine Frage: Läßt sich daraus eine derartige Störung des Hausfriedens begründen, dass die Voraussetzung für eine außerordentliche fristlose Kündigung nach §569Abs.2 erfüllt ist?
    Ich sehe sonst keine Möglichkeit, meine Schwester aus dem Mietvertrag heraus zu bekommen.

    Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe,

    MfG
    Kunibert

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