Kolinum: Mit diesen ganzen Regelungen wird einem als Normalbürger das Leben absichtlich nicht leicht gemacht.
Sie will das ganze hauptsächlich machen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Kolinum: Mit diesen ganzen Regelungen wird einem als Normalbürger das Leben absichtlich nicht leicht gemacht.
Sie will das ganze hauptsächlich machen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Kolinum: Heißt das, dass de facto meine / unsere WOhnung immer noch offiziell ihr WOhnsitz wäre, selbst wenn sie dort nicht gemeldet ist?
Hat es Auswirkungen mit Hinblick auf das Thema Doppelbesteuerung?
Vermieter: Vielen Dank, damit kann ich etwas anfangen!
Da ich neu hier bin, wusste ich nicht, dass die Mitglieder sich keine unverbindliche Rechtsberatung (Gesetzestexte etc.) geben dürfen.
Sie könnten zwar Ihre Aufnahme in den Mietvertrag erreichen, was aber an der Situation selbst nichts ändern würde.
Die Frage ist, ob der Mietvertrag und die "Meldung des Wohnsitzes" so zwingend übereinstimmen muss. Hüstel. Also grundsätzlich ja aber ... ![]()
Wo kein Kläger da kein Richter.
Da sie dem Finanzamt den Umzug in die Schweiz meldet, muss sie vom Einwohnermeldeamt den Beleg vorzeigen, dass sie in der jetzigen Wohnung nicht mehr gemeldet ist.
Mein Sohn arbeitet schon 3 Jahre in der Schweiz, wohnt auch dort und ist hier in Deutschland immer noch ganz korrekt mit seinen Hauptwohnsitz gemeldet. Er besitzt eine Daueraufenthaltsberechtigung der Schweiz. Mir etwas unverständlich.
Steht so in den ausgehändigten Informationsunterlagen für Grenzgänger. Vll. auch, weil sie an der Uni arbeitet? K.A.
Gangbar wäre nur ein Aufhebungsvertrag zwischen Vermieter und Mieterin sowie Ausfertigung eines neuen Vertrages mit Ihnen.
Wäre immer noch besser als eine neue Wohnung, wäre aber schlecht wg. zu erwartender deutlicher Mieterhöhung.
Danke für die Antwort, aber solche AUssagen bitte mit konkreten Stellen von entsprechenden Gesetzestexten belegen!!
Wenn wir uns Freitag mit dem Vermieter zusammen setzen, können wir den nicht beeindrucken, wenn wir unsere Wünsche nicht halbwegs rechtlich unterfüttern können (nämlich mich zu den selben Konditionen als Mieter der Wohnung).
Meine Frau und ich sind 2006 in unsere gemeinsame Wohnung gezogen.
2010/11 hatten wir eine einjährige Auszeit, während der ich aus der Wohnung auszog und mich aus dem Mietvertrag rausnehmen ließ. Oktober vergangenen Jahres zog ich wieder ein, der Vertrag läuft jedoch jetzt nur auf den Namen meiner Frau.
Jetzt hat sie einen Job in der Schweiz und musste sich dort eine Wohnung nehmen. Nach Schweizer Recht darf sie a) nur einen Wohnsitz haben und b) möchten wir Doppelbesteuerung in Dtl. und Schweiz umgehen.
Daher möchten wir, dass der Vermieter den Vertrag auf mich umschreibt, dieser weigert sich jedoch. (Wir haben übrigens ein kleines Kind, dass aus technischen Gründen bei mir, in der alten Wohnung, bleiben soll.) Er meint, dass -falls ich die Wohnung überhaupt übernehmen könne- ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müsse, und ich nicht in den alten eintreten könne, da ich bereits einmal ausgetreten sei...
Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen, die in diesem Falle zur Argumentation herangezogen werden könnten? Ich bin immerhin der Ehemann + es geht auch um ein kleines Kind... Welche Präzedenzurteile bzw. Gesetzesstellen gibt es?
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