Beiträge von Mainschwimmer

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    Die werden sicher vor Gericht gehen ... Sagt mir mein Gefühl...


    Verlass dich nicht auf dein Gefühl, das belügt dich. Wenn dein Vermieter in der Abrechnung einen Fehler gemacht hat, dann ist der Drops gelutscht, die Messe gelesen. Einzige reguläre Möglichkeit wäre der Umstand, dass der VM die Nachberechnung nicht zu vertreten hat, weil z.B. die Stadtwerke oder das städtische Rechnungsamt eine Nachbelastung vorgenommen hat.

    Wenn aber feststeht, dass der VM sich nur verrechnet hat, dann bist du auf der sicheren Seite und musst dich nicht von deinem Geld trennen.

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    Die Jahresfrist des erweiterten Kündigungsschutzes beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten Veräußerung der umgewandelten Wohnung und der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

    Was ist an diesem Satz denn so schwer zu verstehen? Er stammt doch von der Behörde, die auch für die erweiterte Sperrfrist verantwortlich ist. Darum brauche ich keine Paragraphen oder Urteile. Frage hier an:

    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
    Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
    Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Bürgertelefon: 115

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    kurzen Abluftschlauch nur auf dem Kellerboden lässt und man ihn auch nicht wirklich aus dem Fenster hängen kann.


    Schon mal gehört, gesehen, dass diese Abluftschläuche verlängert werden können?

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    Der Vormieter hat das Haus in einem katastrophalen Zustand hinter lassen.

    Spätestens vor Unterschrift unter den Mietvertrag klärt man, welche Arbeiten von euch geleistet werden.

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    oder müssen wir das auf eigene Kosten erledigen?

    Siehe oben

    Zitat

    trägt der Vermieter diese oder gehört das in die Nebenkostenpflicht?

    Das sind Kosten, die der Mieter zu tragen hat. Aber natürlich nicht die anfallenden Reparaturen.

    Zitat

    ABER der Strom läuft nur über einen Zähler für das gesamte Haus vorallem da die Warmwasseraufbereitung der Heizanlage über eine per Strom betriebene Wärmepumpe läuft.

    Da dieser Strom zu den Nebenkosten der Heizung zählt, benötigt die Pumpe einen eigenen Zähler. Denn in diesem Fall müssen auch die Kosten für Wärme und Warmwasser nach der Heizkostenverordnung erfasst und abgerechnet werden.

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    In Berlin gilt seit 2014 eine Kündigung-Sperrfrist von 10 Jahren.

    Bei der erstmaligen Umwandlung in eine Eigentumswohnung.

    Zitat

    Tritt diese nun wieder ein, d.h. bin ich jetzt beim erneuten Verkauf wieder 10 Jahre vor Kündigung geschützt?


    Nein, Hier gilt die Kündigungsfrist von 9 Monaten aufgrund der langen Mietzeit.

    Mal ganz ehrlich, was erwartest du hier? Niemand kennt deinen Mietvertrag mit dieser Klausel, die du nur ganz knapp angerissen hast. Niemand weiß, welche individuelle Vereinbarung du mit deinem Vermieter getroffen hast. Lege diesen Vertrag mit der Vereinbarung einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vor. Denn bei Verträgen kommt es auf jedes Wort an, das solltest du doch wissen.

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    "üblich" hilft mir nicht weiter!

    Lass dir von deinem Vermieter die rechtliche Grundlage zu der verfrühten Übergabe der Wohnung zeigen. Nur sein Geschreibsel im Mietvertrag ist kein Gesetz oder höchstrichterliches Urteil, an das du dich halten musst.

    Und wenn dir die Meinungen hier im Forum nicht zusagen, dann frage die Damen oder Herren, die Ihre Rechtsberatung gegen Geld anbieten.

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    Wie soll ich Ihrer / eurer Meinung nach weiter vorgehen?

    Beten und in der Kirche für den Schutzpatron der Betrogenen eine Kerze anzünden. Und wenn du Rechtsberatung benötigst wende dich an die Damen und Herren, die diese Rechtsberatung verkaufen dürfen. Mit Verdächtigungen & Co. kommen wir hier auf keinen Fall weiter.

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    Also hätten wir evt. eine Chance gegen die Abrechnung vorzugehen??


    Und was soll das bringen? Dadurch wird das Abwasser bei euch auch nicht kostenlos entsorgt. Und wenn du nicht weißt, wie teuer das ist, genügt ein Anruf bei den Stadtwerken und man wird dich aufklären.

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    Ich halte aber die Nebenkostenabrechnung für sehr wackelig, wenn Frischwasser und Abwasser nicht getrennt aufgeführt sind.


    Wieso dieses? Die Menge Abwasser ergibt sich doch aus der Menge des bezogenen Frischwassers.

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    Wobei die Gartenpflege gar nicht vereinbart ist....


    Auch das ist falsch, denn die ist laut § 4 des Vertrages ganz deutlich genannt.

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