Beiträge von Mainschwimmer
-
-
Zitat
Die werden sicher vor Gericht gehen ... Sagt mir mein Gefühl...
Verlass dich nicht auf dein Gefühl, das belügt dich. Wenn dein Vermieter in der Abrechnung einen Fehler gemacht hat, dann ist der Drops gelutscht, die Messe gelesen. Einzige reguläre Möglichkeit wäre der Umstand, dass der VM die Nachberechnung nicht zu vertreten hat, weil z.B. die Stadtwerke oder das städtische Rechnungsamt eine Nachbelastung vorgenommen hat.Wenn aber feststeht, dass der VM sich nur verrechnet hat, dann bist du auf der sicheren Seite und musst dich nicht von deinem Geld trennen.
-
Zitat
Die Jahresfrist des erweiterten Kündigungsschutzes beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten Veräußerung der umgewandelten Wohnung und der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
Was ist an diesem Satz denn so schwer zu verstehen? Er stammt doch von der Behörde, die auch für die erweiterte Sperrfrist verantwortlich ist. Darum brauche ich keine Paragraphen oder Urteile. Frage hier an:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Bürgertelefon: 115 -
Zitat
oder Fax mit Sendebestätigung,
Auch das ist ein Fehler, denn diese Bestätigung sagt nur, dass das Fax abgeschickt wurde, nicht bei wem es angekommen ist. Wichtige Dinge verschicke ich per Einwurfeinschreiben, da kann ich durch die Sendungsverfolgung sehen, wann der Brief in den Geschäftsbereich des Empfängers gelangt ist.
-
Zitat
kurzen Abluftschlauch nur auf dem Kellerboden lässt und man ihn auch nicht wirklich aus dem Fenster hängen kann.
Schon mal gehört, gesehen, dass diese Abluftschläuche verlängert werden können? -
Bevor man sich weiter mit diesem Fragesteller beschäftigt, sollte man seinen Thread aus dem Vorjahr beachten: https://forum.mietrecht.de/thread/6461-ta…eden/#post43582
Hier versucht nämlich ein Mieter mit dummen Ausreden sich vor der Verpflichtung der Schönheitsrepaturen zu drücken. Als nächstes spritzt er ein Fass mit Tinte im Wohnzimmer an die Wände und behauptet, es waren die Kinder.
-
Zitat
Und dass ab dem Kauf und ab jedem weiteren Kauf die aktuelle Frist gilt.
Nee, nee. Es gilt die 10 jährige Frist ab 2003, und die war im vorigen Jahr abgelaufen.
-
Zitat
Der Vormieter hat das Haus in einem katastrophalen Zustand hinter lassen.
Spätestens vor Unterschrift unter den Mietvertrag klärt man, welche Arbeiten von euch geleistet werden.
Zitatoder müssen wir das auf eigene Kosten erledigen?
Siehe oben
Zitatträgt der Vermieter diese oder gehört das in die Nebenkostenpflicht?
Das sind Kosten, die der Mieter zu tragen hat. Aber natürlich nicht die anfallenden Reparaturen.
-
Zitat
ABER der Strom läuft nur über einen Zähler für das gesamte Haus vorallem da die Warmwasseraufbereitung der Heizanlage über eine per Strom betriebene Wärmepumpe läuft.
Da dieser Strom zu den Nebenkosten der Heizung zählt, benötigt die Pumpe einen eigenen Zähler. Denn in diesem Fall müssen auch die Kosten für Wärme und Warmwasser nach der Heizkostenverordnung erfasst und abgerechnet werden.
-
Zitat
In Berlin gilt seit 2014 eine Kündigung-Sperrfrist von 10 Jahren.
Bei der erstmaligen Umwandlung in eine Eigentumswohnung.
ZitatTritt diese nun wieder ein, d.h. bin ich jetzt beim erneuten Verkauf wieder 10 Jahre vor Kündigung geschützt?
Nein, Hier gilt die Kündigungsfrist von 9 Monaten aufgrund der langen Mietzeit. -
Zitat
Ich war eigentlich immer der Meinung man hat 14 Tage vorher die Schlüssel bevor der miet Beginn is.
Und ich war der Meinung, dass solche Märchen nur Kinder erzählen.
-
Zitat
1. Ich möchte ab sofort die Kaltmiete bis zur Erledigung um 25 % senken.
Ist der Balkon durch diesen Mangel nicht mehr zu benutzen, oder stören dich die Blasen und Risse "nur" optisch?
-
Zitat
Eigentlich müßte die Klausel unwirksam sein, da festgesetzte Fristen.
Nicht ganz richtig, denn die starren Fristen werden durch Punkt (3) aufgeweicht. D.h., dass nur bei objektivem Renovierungsbedarf der Pinsel in Aktion treten muss.
Und der Nachtrag ist Unsinn hoch 3 und muss nicht beachtet werden.
-
Zitat
Werde in den nächsten Tagen auch gerne mal den Mietvertrag und das Schreiben, das er uns zur Wohnungsübergabe geschickt hat, posten, habe es nur gerade nicht da.
Ja, mach das. Dann kriegste auch sinnvolle Antworten. -
Mal ganz ehrlich, was erwartest du hier? Niemand kennt deinen Mietvertrag mit dieser Klausel, die du nur ganz knapp angerissen hast. Niemand weiß, welche individuelle Vereinbarung du mit deinem Vermieter getroffen hast. Lege diesen Vertrag mit der Vereinbarung einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vor. Denn bei Verträgen kommt es auf jedes Wort an, das solltest du doch wissen.
-
Zitat
Wenn du nicht antworten willst,
Ich sehe aber auch keine anderen Antworten, du etwa?
-
Zitat
weiter voll bezahle und abwarte.
Und worauf willst du warten? Was sagt der Vermieter zu der Situation, ist der Schaden durch seine Versicherung abgedeckt, oder wird die Haftpflichtversicherung des Mieters regulieren? -
Zitat
"üblich" hilft mir nicht weiter!
Lass dir von deinem Vermieter die rechtliche Grundlage zu der verfrühten Übergabe der Wohnung zeigen. Nur sein Geschreibsel im Mietvertrag ist kein Gesetz oder höchstrichterliches Urteil, an das du dich halten musst.
Und wenn dir die Meinungen hier im Forum nicht zusagen, dann frage die Damen oder Herren, die Ihre Rechtsberatung gegen Geld anbieten.
-
Zitat
Wie soll ich Ihrer / eurer Meinung nach weiter vorgehen?
Beten und in der Kirche für den Schutzpatron der Betrogenen eine Kerze anzünden. Und wenn du Rechtsberatung benötigst wende dich an die Damen und Herren, die diese Rechtsberatung verkaufen dürfen. Mit Verdächtigungen & Co. kommen wir hier auf keinen Fall weiter.
-
Zitat
Also hätten wir evt. eine Chance gegen die Abrechnung vorzugehen??
Und was soll das bringen? Dadurch wird das Abwasser bei euch auch nicht kostenlos entsorgt. Und wenn du nicht weißt, wie teuer das ist, genügt ein Anruf bei den Stadtwerken und man wird dich aufklären.ZitatIch halte aber die Nebenkostenabrechnung für sehr wackelig, wenn Frischwasser und Abwasser nicht getrennt aufgeführt sind.
Wieso dieses? Die Menge Abwasser ergibt sich doch aus der Menge des bezogenen Frischwassers.ZitatWobei die Gartenpflege gar nicht vereinbart ist....
Auch das ist falsch, denn die ist laut § 4 des Vertrages ganz deutlich genannt.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!