Beiträge von Mainschwimmer


    Welche Möglichkeiten habe ich nun und wie stehen die Erfolgschancen, wenn ich das ganze anfechte?


    Anfechten? Das bringt doch nichts, nur dass die Wohnung diesmal mit einem Übergabeeinschreiben gekündigt wird. Interessanter ist aber eigentlich der Grund für diese Kündigung, was hast du "verbrochen", dass es der Vermieter nur mit einer Kündigung aus der Welt schaffen kann? So einfach ist es nämlich nicht, einem Mieter zu kündigen. Setze das Kündigungsschreiben als Bild hier ein, entferne die persönlichen Daten und dann kann man ja sehen, ob die Kündigung zu Recht besteht.

    zu 1. Weil sie die Tochter ist, immer noch nicht kapiert?

    zu 2. + 3. Lass dir ein dickes Fell wachsen. Erst wenn euch im Gemeindblättchen, Tageszeitung, o.ä. Unrecht widerfährt hat es Sinn dagegen anzugehen. Was interessieren euch Außenstehende?


    1. Kann ich von der Vermieterin verlangen, dass die Tochter den Vorgarten macht damit er wenigstens nicht alzu schlimm aussieht?
    2. Was kann ich tun damit wir in Ruhe gelassen werden bzw. wie kann ich diese Falsch Aussagen unterbinden?
    3. Ist es rechtens das die Tochter unseren Müll durchwühlt und uns Schreiben darf wie die Mülltrennung gemacht wird? und wenn ja darf ich Sie dann auch kontrollieren???

    zu 1. NEIN

    zu 2. Nerven bewahren und wenn man weiß, dass man keinen Fehler gemacht hat, lächelnd den "Kampfplatz" verlassen.

    zu 3. Natürlich darf sie das denn sie ist ja wahrscheinlich eine diplomierte Mülltrennerin mit Hochschulabschluss. Wenn sie das aber nicht ist, dann die ausgesteckte Hand vorzeigen und nacheinaner den kleinen Finger, den Ringfinger und den Zeigefinger zurückklappen und dabei wieder lächeln.

    Alles andere führt zu nichts, das weiß ich aus meiner über 50jährigen Erfahrung als Mieter (mit Diplom).

    Das war nicht meine Frage. Ich hab nicht gefragt, was ich gegen den Zustand der Wohnung tun kann,


    Pass mal auf. Wir erleben hier die Woche für Woche die tollsten Verteidigungsreden von Wohngemeinschaften, dass Putzen Unsinn ist, weil es ja doch wieder dreckig wird.

    Wenn ihr also gegen eure Vermieterin vorgehen wollt, solltet ihr das mithilfe eines Anwalts versuchen. Sucht euch aber einen aus, dessen Kanzlei in Chaos und Dreck erstickt.


    Noch ist er nicht konsultiert, ich möchte meine Möglichkeiten gerne im Voraus wissen,


    Und das ist genau der falsche Weg. Wenn du einen Mangel an der Mietwohnung feststellst ist dein erster Weg den Vermieter darüber beweisbar in Kenntnis zu setzen. In deinem Fall würde es heißen in schriftlicher Form per Einwurfeinschreiben. Du bist dann noch so freundlich und gibst dem Vermieter 14 Tage Zeit nach Datum diesen Mangel zu beheben. Wenn er nicht in die Hufe kommt, dann beauftragst du einen Heizungsfachmann und ziehst dessen Rechnung von der nächsten Miete ab. Auch dieses schreibst du in dem Brief an deinen Vermieter.


    Nach einer Weile hat sie sich eben doch entschieden die Tür zu öffnen, dann stand Herr X zitternd vor ihr, und brachte kaum ein Wort heraus.


    Warum hat Herr X denn überhaupt diesen Überfall mit der Klingel gemacht, hatte er einen Grund oder ist der nicht ganz dicht? Wenn er nicht gerade unter Betreuung steht und für seine Taten nicht haftbar zu machen ist, dann schicke ihm die Rechnung und die defekte Klingel. Wenn er nicht zahlt, dann kannst du einen Mahnantrag beantragen. Das geht auch online: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=5434521-1483886321007&Command=start

    Dann muss der Mieter bei zb undichten Fenstern ,also selber aufkommen? Also ich bin jetzt hier raus..............!


    Wo ist das Problem? Für ganz kleines Geld gibt es ab und an bei den Diskountern und ständig in Baumärkten Schaumstoff- oder Gummidichtungen zum Einkleben in den Fensterfalz zu kaufen. Bei deinem niedrigen Mietpreis musst du so etwas selbst in die Hand nehmen.


    bedeutet das doch nicht, das der Vermieter seine Buden nicht im Vertragsgemäßen Zutand erhalten muss?!


    Doch, das bedeutet das. Bei diesen Mietpreisen ist nun mal kein vertragsgemäßer Zustand zu gewährleisten. Ich schreibe das aus Sicht eines Mieters, der seine erste Wohnung im Jahr 1966 bezogen hat. Da gab es dann für 4,- DM pro m² Eichenparkett im Wohnzimmer, eine Gasetagenheizung und im Treppenhaus und Diele Solnhofener Naturstein als Bodenbelag. Das war damals möglich, weil es die Baupreise hergaben und der Vermieter genug Geld als Metzger verdient hat, um seinen Mietern diesen Luxus zu bieten. Und noch was, die Tapeten konnten wir uns aussuchen, die zahlte auch der Vermieter.


    Die Frage lautet also: Ist hier eine Mietminderung durchzusetzen - und wenn ja, welche Schritte muss ich gehen?


    Hier wirst du mit Sicherheit keine Lösung für dein Problem finden, weil die Gegenseite sicherlich mit der Tatsache argumentieren wird, dass diese Anlage schon bei Bezug der Wohnung in Betrieb war. Deshalb bleibt dir der Weg zu einem Anwalt für Mietrecht nicht erspart, denn nur ein Gutachten, das nicht vom Gericht in Auftrag gegeben wurde, hilft dir nicht.

    1. Die Hausverwaltung kann wohl mitteilen, dass ab dem 01. Januar die Restmülltonne vierzehntägig geleert wird. Ein Mieterhöhungsbegehren muss vom Vermieter kommen, wenn der dazu nicht in Lage ist, dann muss er die Verwaltung auch den Mietern gegenüber bevollmächtigen.

    2. Ohne Begründung ist dieses Schreiben ein Schmarrn. Ein Mieterhöhungsbegehren bedarf einer völlig anderen Formulierung. Beispiel hier:http://deutschesmietrecht.de/mieterhoehung/…eichsmiete.html

    3. Ich würde das Schreiben ignorieren und wenn nachgefragt wird, dann kannst du ganz ehrlich sagen, dass du kein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsbegehren bekommen hast. Da war wohl ein Bittbrief/Rundschreiben von der Hausverwaltung, aber darauf muss man ja nicht reagieren.

    [QUOTE=stony2015;88944 Meine Frage: ist das rechtens? Ich ärgere mich darüber etwas, da ich immer sehr sparsam war.
    [/QUOTE]
    Ja, das ist okay. Mithilfe des Suchbegriffs "Gradtagszahlentabelle" findest du jede Menge Aufklärung, wie und warum diese Berechnung angewandt werden muss laut Heizkostenverordnung. Wenn du diese Verordnung durchliest, findest du auch den rechtlichen Rahmen dazu.

    Aber hat wirklich dein Vermieter die Heizkostenabrechnung erstellt, war das nicht eher ein Diensleister wie ista, techem & Co.?

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