Beiträge von Mainschwimmer

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    es gibt keine dummen Fragen

    In deinem Fall muss man eine Ausnahme zulassen. Verschiedene User erklären dir, was bei deiner Abrechnung falsch ist und dann kommt diese saudumme Frage, mit der du beweist, dass du die Antworten nicht gelesen, bzw. nicht verstanden hast.

    Darum, ich klinke mich hier aus, weil ich meine Zeit besser investieren kann. Da spiele ich mir doch lieber an den großen Zehen.

    Okay, dann wollen wir mal dieses Schreiben von hinten aufbröseln:

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    Die anderen Betriebskosten wurden von der WEG Eigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung beschlossen. Das Sie diese Kostenumlage akzeptieren, haben Sie mit Ihrem Mietvertrag unterschrieben.


    Das ist natürlich großer Unsinn, denn ein Mieter kann keine Kosten akzeptieren, die in einer Eigentümerversammlung für Eigentümer beschlossen wurden. Laut Mietvertrag sind nur die Kosten gemäß §2 der Betriebskostenverordnung zu bezahlen. Die aufgeführten Handwerkerleistungen betreffen nur den Eigentümer, nicht den Mieter.

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    Wenn, wie Sie schreiben, bei Ihnen doch abgelesen wurde, bitte ich um Übermittlung des Ableseprotokolls.


    Dieses Protokoll müsste der Ableser an die Firma gegeben haben, die die Abrechnung darüber erstellt.

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    Statistischen Bundesamt ein Verbrauchswert von ca. 127 Liter pro Tag pro Person angesetzt wird. Richtig substanziell geht bei Ihren Schreiben nicht hervor, worauf Sie Ihren Einspruch begründen. Dies ist bitte nachzuholen


    127 Liter x 365 Tage ergeben bei mir 46 m³, geschätzt aber wurden insgesamt 68 m³.

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    Ich kann das nicht mit Bauschaum zukleistern...


    Warum nicht? Du nimmst die jeweiligen Steckdosen aus der Wand und presst in die Leerrohre den Bauschaum.

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    Nein das ist ein Altbau ohne Holzdecken aus Stahlbeton.

    Und seit wann kann Zigarettenrauch durch Beton dringen? Du merkst hoffentlich, dass hier was nicht stimmen kann.

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    aus den Steckdosen/Kabelkanälen vom Untermieter zu mir herauf zieht.

    Ich würde diese Öffnungen mit Bauschaum o.ä. verschließen.

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    durch eventuelle Ritzen im Boden herauf,

    Im 5. Stock Ritzen im Fußboden, ist das ein Altbau mit Holzdecken? Das kann ich fast nicht glauben.

    Tja, da werde ich mal meine unmaßgebliche Meinung schreiben.

    1. Dass eine rückwirkende Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen nicht möglich ist, hatte ich ja schon geschrieben.

    Mietrecht: Betriebskosten Vorauszahlungen

    2. Diese Abrechnung ist eine Hausgeldabrechnung der WEG für deinen Vermieter. Da haben solche Dinge wie Kleinreparaturen, Instandhaltungen und Aufzugreparaturen nichts verloren. Das sind Dinge, die der Vermieter (Eigentümer der Wohnung) zu tragen hat.

    3. Scheint mir der geschätzte Verbrauch von 30 m³ Warmwasser und weiteren 38 m³ Kaltwasser für eine Person sehr viel. Oder sind alle deine Sportfreunde bei dir zum Duschen aufgelaufen?

    Was ich tun würde? Zuerst einmal den Dauerauftrag stornieren. Dann den Vermieter auf seine Fehler in 1. + 2. aufmerksam machen und eine Korrektur der Abrechnung verlangen. Danach erst einer Erhöhung der Vorauszahlung zustimmen. Diese Erhöhung wird um einige Euro geringer ausfallen.

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    Übrigens die Wohnungssuche findet in Düsseldorf statt.

    Dann solltet ihr auch besser vor Ort z.B. beim Mieterverein Düsseldorf nachfragen. Dort kennt man sich wohl am besten mit dieser Bremse aus, denke ich.

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    erhöht sich auch die Miete rückwirkend von 465€ auf 545€ ab den 01.08.2014,

    Und das geht schon mal garnicht. Wenn eine Abrechnung der Betriebskosten ein Manko zulasten des Mieters ausweist, dann kann die zukünftige Vorauszahlung dieser Betiebskosten erhöht werden. Man beachte: die zukünftige.

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    mir bleibt auch keine Zeit und möglichkeit, die Abrechnung auf Fehler überprüfen zu lassen.

    Das stimmt so nicht, denn du hast Zeit diese Abrechnung innerhalb von 12 Monaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Wobei dann Korrekturen vorgenommen werden können.

    Um einen ersten Überblick zu bekommen, solltest du diese Abrechnung und die relevanten Passagen des Mietvertrages einscannen und hochladen. Natürlich vorher Namen & Co. radieren. Und relevante Teile des Mietvertrages sind die Klauseln, die sich mit den Betriebs/Nebenkosten befassen.

    Vielen Dank für diesen äußerst qualifizierten Kommentar.
    Ich frug, ob es rechtens wär... Aber da scheinen sich die "Experten" hier selbst nicht einig zu sein.

    Ob etwas rechtens ist entscheidet letztendlich ein Gericht mithilfe von Gutachten. Und deshalb sind hier keine "Experten"!

    So einfach ist das.

    dass der Mietspiegel für Größen von 40 - 100 m² gilt, mit Bad/Dusche und Heizung. Zur Ausstattung wird nichts gesagt.

    Und das halte ich für ein Gerücht, oder du hast nicht den Mietspiegel vor dir. Ein gleicher Quadratmeterpreis für Wohnungen von 40 bis 100 m² ist undenkbar.

    Vielleicht gibst du mal an, für welche Stadt der von dir genannte Mietspiegel gelten soll.

    Das sieht doch ganz gut aus für euch, denn ihr müsst nichts nachzahlen.

    Begründung: Der Abrechnungszeitraum für diese Wohnung müsste vom 16.09.2012 bis zum 15.09.2013 gelaufen sein. Spätestens am 15.09.2014 hätte die Abrechnung der Betriebskosten bei euch im Briefkasten sein müssen. Das war sie aber nicht und darum ist sie verfristet, die Forderung der Nachzahlung nichtig.

    Das sind 2 Baustellen. Bezahle zuerst einmal die offene Miete/n, wenn die Angelegenheit schon vor Gericht ist, wundere dich nicht über die zusätzlichen Kosten. Gleichzeitig musst du den Vermieter auffordern für das Jahr 2012 eine Abrechnung der Betriebskosten vorzulegen. Für 2013 hat er noch Zeit bis Ende dieses Jahres eine ordentliche Rechnung zu erstellen.

    Kommt er nicht in die Spur, dann musst du ihn verklagen. Das lohnt aber tatsächlich nur, wenn du ein Guthaben zu erwarten hast.

    Guten Tag!

    wenn nur nicht diese vielen Reparaturen und Instandsetzungen wären. Ich denke schon dass man die Wohnung herrichten kann, aber wer soll das alles zahlen und übernehmen, was über das neue Tapezieren und Streichen der Wände und Decken hinausgeht?

    danke im Voraus

    Das kann ein Außenstehender nicht abschätzen, ob sich der Aufwand tatsächlich lohnt. Dürfte in erster Linie vom Mietpreis abhängig sein, ob es sich finanziell gegenüber einer Wohnung im besten Zustand rechnen lässt.

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