Tja, da werde ich mal meine unmaßgebliche Meinung schreiben.
1. Dass eine rückwirkende Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen nicht möglich ist, hatte ich ja schon geschrieben.
Mietrecht: Betriebskosten Vorauszahlungen
2. Diese Abrechnung ist eine Hausgeldabrechnung der WEG für deinen Vermieter. Da haben solche Dinge wie Kleinreparaturen, Instandhaltungen und Aufzugreparaturen nichts verloren. Das sind Dinge, die der Vermieter (Eigentümer der Wohnung) zu tragen hat.
3. Scheint mir der geschätzte Verbrauch von 30 m³ Warmwasser und weiteren 38 m³ Kaltwasser für eine Person sehr viel. Oder sind alle deine Sportfreunde bei dir zum Duschen aufgelaufen?
Was ich tun würde? Zuerst einmal den Dauerauftrag stornieren. Dann den Vermieter auf seine Fehler in 1. + 2. aufmerksam machen und eine Korrektur der Abrechnung verlangen. Danach erst einer Erhöhung der Vorauszahlung zustimmen. Diese Erhöhung wird um einige Euro geringer ausfallen.