Beiträge von Mainschwimmer

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    Wäre toll wenn ihr mir da irgendwie weiterhelfen könnt.

    Und noch toller wäre es, du würdest dieses Forum mit dem genannten "Problem" nich "belästigen". Wie sollen wir dir helfen, wenn nur du vor Ort die Abrechnung vorliegen hast und wenn dir was fehlt, dein Vermieter dir Einblick in die Rechnungen geben muss.

    Also, lass dir die Rechnungen zeigen, überprüfe die Wasseruhren. Das alles kann kein Forum, das musst du schon selbst auf die Reihe kriegen.

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    Ich muss kein Nagelneues Gerät haben aber ich möchte auch kein altes

    Was denn jetzt? Du hast Anspruch auf einen Trockner, der so alt ist wie der vom Vermieter entsorgte. Nicht mehr und nicht weniger.

    Wie das jetzt abgewickelt wird musst du mit dem Vermieter absprechen und nicht mit dem Forum

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    Kann man die Miete solange zurück halten?

    Sonst noch was, vielleicht die ewige Verdammnis über deine Vermieter verhängen? Bleibe bitte auf dem Boden!

    Das ist in meinen Augen kein mietrechtliches Problem, sondern einzig und allein die Tatsache, dass die Verwaltung dem Hausmeister nicht klar gemacht hat, welche Arbeiten er auszuführen hat.

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    rausgeeckelt


    Bitte überprüfen, es heißt ekeln, Eckel war Spieler in der deutschen Weltmeisterelf von 54.

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    Wie schätzt Ihr diese Sache ein?

    Bitte keinen Mailverkehr in dieser Angelegenheit, hier schreibt man nur Briefe, die dann per Einschreiben verschickt werden.

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    (Hoffe, es ist okay das ich kein neues Thema auf gemacht habe ..)

    Nein! Trittbrettfahrer sind in keinem Forum gern gesehen.

    Wenn du Probleme beim Schreiben eines neuen Beitrags hast, dann drücke öfters die F5 Taste, damit kannst du das Softwareproblem des Forums überlisten.

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    Ich zitiere hierzu mal aus dem Mietrechtslexikon.

    Du musst auch den ganzen Beitrag im Mietrechtslexikon lesen, dann klappt es auch mit dem Verstehen. Mehr als dort geschrieben steht, gibt es wirklich nicht zu sagen. Oder stehst du auf gebetsmühlenartige Wiederholungen?

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    Er beabsichtigt drei Häuser mit jeweils mehreren Wohneinheiten dort zu errichten.

    Und da hat der Erwerber dieses Hauses mit Grunstück gute Karten, wie in folgendem Beitrag nachzulesen ist: https://www.das.de/de/rechtsporta…verwertung.aspx

    Das einzige Plus für den Mieter, wenn er der Kündigung widerspricht, wäre ein Zeitgewinn. Aber diesen Zeitverlust für den Investor kann man sich zu Nutze machen und wie ich es schon an anderer Stelle schrieb, sich so teuer wie möglich verkaufen. Aber in der Richtung hat der TE bisher keine Forderungen gestellt, wie aus seinen Beiträgen zu erkennen ist. Wie ein Kaninchen (Mieter) auf die Schlange (Investor) zu starren, bringt ihn nicht weiter.

    Entweder man übergibt die Angelegenheit einem versierten Anwalt, oder man setzt seine Forderungen in einem Brief an den Investor sehr bestimmt fest.

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    Naja um auf´s eigentliche Thema zu kommen: Die Kosten für Heiz- und Wasserkosten sind hier mit 451,44 Euro aufgelistet (Wasserkosten: 192 Euro, Heizkosten: 255 Euro).

    Und jetzt erwartest du von diesem Forum hellseherische Fähigkeiten, richtig? Ich könnte dir eventuell mit meiner Kristallkugel mit Windows8 helfen. Dazu brauchte ich aber nähere Ortsangaben, um das Teil zu kalibrieren. Hessen als Ortsangabe ist einfach gesagt zu grob.

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    Was habe ich im schlimmsten Fall für rechtliche Konsequenzen zu erwarten ?


    Aus mietrechtlicher Sicht keine, denn die ganze Geschichte wird kein Gericht interessieren. Aber vielleicht könnte sich RTL2 oder Kabel1 dafür interessieren. Die sind nämlich ständig auf der Suche nach solchen Dingen.

    P.S. Ich habe den Text nur überflogen, nicht wirklich gelesen, denn was sich 2 erwachsene Männer gegenseitig an den Kopf werfen, interessiert mich nur ganz peripher am Rande.

    Mißverständnis, im Aufhebungsvertrag wird mir der 31.10.2015 angeboten und das mehr als 9 Monate. Sonstige Zuwendungen werden nicht in Aussicht gestellt.

    Falsch! Diese mehr als 9 Monate sind ein Angebot und kein Kündigungstermin zu deinem Auszug, um dich über den Tisch zu ziehen. Wenn der Investor dich loswerden will, kann er das nur nachdem ihm das Anwesen laut Grundbucheintragung gehört. Da das in der Regel dauert, will man dich mit Trick 17 aus der Wohnung schaffen.

    Zeige dich kompromissbereit, in dem du eine Liste mit deinen Forderungen (Makler-, Umzugskosten, Renovierung der neuen Wohnung, etc.) vorlegst. Wenn deine Forderungen erfüllt werden und du eine neue Wohnung hast, dann kann der Investor sofort loslegen, wenn nicht, dann muss er warten und das dürfte sein Geld kosten.

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    Wie ist es damit:
    Mietvertrag unterschrieben haben beide. Also auch Kostenteilung der 650 Eu Miete.


    Dann müssen auch beide bis zum Ende der Laufzeit für die Miete aufkommen, auch wenn der "Ex" da nicht mehr wohnt. In solch einem Fall ist das zuständige Amtsgericht gerne behilflich und zeigt dem Nichtzahler die gelbe und auch rote Karte.

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    8da ich mehr als die gesetzlichen 9 Monate hätte),


    Wie kommst du denn darauf? Glaubst du denn, dass für dich ein anderes Mietrecht gilt?

    Aber ein Aufhebungsvertrag, der nur das Ende der Mietzeit benennt ist kein solcher. Wenn du freiwillig vorher ausziehst, soll man dir den Auszug "versüßen". Davon schreibst du nichts.

    Vielen Dank bis hierher. :)
    Ich habe mir mal die letzte Abrechnung angesehen. Leider keinen Hinweis auf 50/50 gefunden.

    Das kann und darf nicht sein, denn bei jeder ordnungsgemäßer Heizkostenabrechnung muss eine Aufteilung nach Wohnfläche in m² und Verbrauch angegeben sein.

    Zitat

    Habe ich die Möglichkeit, dagegen etwas zu unternehmen?

    Nein, natürlich nicht. Du kannst aber wärmegedämmte Schutzhüllen für die Rohre häkeln, da wird dich niemand von abhalten.

    Du solltest aber bei der Abrechnung der Heizkosten darauf achten, dass hier eine Aufteilung 50/50 (Verbrauch/Wohnfläche) vorgenommen wird.

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