Ne, ne, der BGH hat z.B. die Fristen gekippt. Wenn aber laut Mietvertrag die Ausführung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen wurde (und das dürfte wohl in 99,9% aller Fälle so sein, Ausnahmen sind z.B. Werkswohnungen für Angestellte und Beamte der Ruhrkohle), dann hat der Mieter auch selbst den Pinsel zu schwingen, wenn er saubere Wände wünscht.
Beiträge von Mainschwimmer
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Wenn die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag nicht mehr aktuell ist, weil diese vom BGH kassiert wurde, heißt das noch lange nicht, dass jetzt der Vermieter anstreichen und tapezieren muss.
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In der Regel werden solche Schäden und Folgeschäden von der Gebäudeversicherung getragen. Mal mit dem Vermieter drüber reden.
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Dann haben die übrigen Mitglieder der WG einen mündlichen Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten eines normalen Mietvertrages.
Und das wird hier geregelt: http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
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lediglich meine Nachbarin und uns wurde die Nebenkostenabrechnung zugestellt,- mit einer Nachforderung.----Muss diese nicht allen Mietern zugestellt werden??
Schon mal dran gedacht, dass solch eine Abrechnung den anderen Mietern später zugestellt wird?Und die Treppenhausreinigung ist natürlich zu zahlen, wenn die Mieter keine Lust zum Putzen haben und im Mietvertrag das vereinbart ist. Also erst mal nachlesen, was dazu im Mietvertrag steht, bevor man eine Welle macht.
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Nun habe ich von meinem Vermieter ein Schreiben bekommen, in welchem er die Kosten für die Neuversiegelung des Bades von mir erstattet haben möchte.
Nun fordert mein Vermieter die Differenz von mir persönlich. Darf er das?
Was soll denn die Neuversiegelung des Bades sein? Ich wohne derzeit in meiner neunten Mietwohnung, habe aber eine Versiegelung des Bades noch nicht kennen gelernt. -
Haha da kann man nur lachen
Das machen aber nur dumme Menschen, denn die Mietrechtkundigen wissen was Sache ist.
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Hat jemand evtl. einen vergleichbaren Fall erlebt?
Nö, ich nicht. Da solltest du dich besser an deinen Mieterverein halten, die dürften solche Fälle eher kennen.
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Da verstehe ich deine Aufregung nicht so ganz. Wenn wir davon ausgehen, dass der Abrechnungszeitraum für diese Immobilie das Kalenderjahr ist (das trifft für die Mehrzahl der Mietverhältnisse zu), dann hat der Vermieter noch bis Ende 2015 Zeit eine fristgerechte Abrechnung für 2014 zu erstellen.
Die Abrechnung für 2013 ist aber definitiv verfristet, da musst du nichts mehr nachzahlen, sondern würdest aber ein Guthaben ausgezahlt bekommen.
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Wenn doch das "Apartment" gar nicht als solches, also zu Wohnzwecken zugelassen ist, geht das doch von der im Vertrag angegebenen Wohnfläche ab, ergo bescheißt der mich doch.Und woher weißt du jetzt, dass diese Räume nicht als Wohnung zugelassen sind, hast du die Antwort vom Amt für Baurecht und Bauberatung eingeholt?
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Wie kann man gegen ihn vorgehen ? Ist der Tatbestand des versuchten Sozialbetrugs erfüllt ?
Was denkt ihr ?Das hat aber mit Mietrecht überhaupt nichts zu tun. Überlasse die Angelegenheit jemandem, der kompetent ist. Anwälte gibt es doch auch bei euch, oder?
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ich selber habe aber daraufhin keine eindeutigen Gesetzesvorlagen etc gefunden daher möchte ich mal wissen was nun damit ist.
Darüber gibt es auch zum Glück kein Gesetz. Solche Dinge sollte in der Regel die Hausordnung regeln und wenn da nichts steht, dann fragt man den Vermieter. Und dann gibt es noch die Rücksichtnahme, die dann ins Spiel kommt, wenn duch den Qualm Nachbarn belästigt werden.
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das Arbeitsamt irgendwelche Zahlungen anhebt.
Das Arbeitsamt? Du meinst sicherlich das Jobcenter. Wenn schon die Leistungsempfängerin nicht weiß, wer ihr das Geld überweist, dann sollten wir doch nicht den gleichen Fehler machen.
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Welches Amt ist bei dir denn für die Nebenkosten zuständig. Bei uns hier in Deutschland gibt es kein Nebenkostenamt.
Aber vielleicht hast du dich nur falsch ausgedrückt und es geht nicht um ein Amt.
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Habt ihr eine Idee was ich jetzt tun soll? Habe leider keinen Rechtsschutz und die Anwältin lief bisher über einen Beratungshilfeschein...
Ich hoffe ihr könnt helfen.
Liebe Grüße
Bei der Anwältin Druck machen. Egal ob Beratungsschein oder Selbstzahler, sie hat die Pflicht, die Angelegenheit zu Ende zu bringen und muss einen Mahnbescheid, bzw. die Klage einreichen. Für ihre Untätigkeit wird sich bestimmt auch die Anwaltskammer interessieren.
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Schon mal auf die Idee gekommen, bei der Baubehörde anzufragen, ob der Keller zu Wohnzwecken genutzt werden kann? Den Rest solltest du dann einen Anwalt für Mietrecht machen lassen.
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Hallo Ihr Lieben,
Was kann ich tun, damit ich zu meinem Geld komme...Nebenkosten für Juni hat sie nämlich auch nicht bezahlt.
Mauscheleien innerhalb einer WG sind mit Sicherheit kein Thema in einem Mietrechtsforum. Hier geht es um Probleme zwischen Mieter und Vermieter. Wenn ihr euch nicht einigen könnt ist das allein euer Thema, denn das hat mit Mietrecht so wenig zu tun wie die Marmelade, die du aufs Frühstücksbrötchen schmierst. -
Für Lärmbelästigung gibt es das Protokoll, das man führt und dem Vermieter mitsamt der Ankündigung einer Mietminderung schickt. Für Lärm innerhalb der Ruhezeit kommt dein Freund und Helfer und sorgt für Ruhe. Tja, und um den Kampfhund (wenn es dann wirklich einer ist) kümmert sich das Ordnungsamt.
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aber eine Kündigung bis zum 15. wäre aber trotzdem noch drin (mit 3 Monatsfrist)
Nö, nicht nach deinen Vorstellungen. Bis zum dritten Werktag des Monats beweisbar gekündigt, dann läuft der Vertrag mit dem Ende des übernächsten Monats aus. Demnach bis zum 03.07. gekündigt, Ende des Vertrages 30.09.
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Diese Klausel ist aber grundsätzlich i.O.?
Natürlich nur, wenn es sich um ein Zimmer in einem (Studenten)wohnheim o.ä. handelt. Ansonsten hat der Gesetzgeber dem Mieter die Möglichkeit eingeräumt, dass es jederzeit mit der Frist von 3 Monaten kündigen kann.
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