Ja, natürlich. Aber bitte nur die Fakten!
Beiträge von Mainschwimmer
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Oje, kannst du das bitte in kurzen aussagekräftigen Sätzen bringen? Ich, und auch sicherlich andere User, habe keine Lust, mich durch deinen Wörterbrei zu quälen. Nur die Fakten sind wichtig, die Ausschmückungen kannst du beim Aufsatzwettbewerb vornehmen.
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1.Was ist das denn für ein Vertrag, bzw. wie lautet der Verteilerschlüssel, wenn ein solch hoher Betrag rauskommt.
2. Ich würde den Betrag bezahlen, den eine Person zu bezahlen hat....und gut ist.
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Ist dies zulässig, kann mir jemand hierzu Auskunft geben? danke schön
Ja, das ist zulässig. Auskunft gibt dir sehr gerne Google. Ich bin zu faul für dich mit der Maus zu spielen.
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Danke für diese Antwort, aber laut google sind 5 Jahre wohl rechtens, hat jedenfalls ein Gericht schon so entschieden.
4 Jahre sind die Höchsbefristung in einem Formularmietvertrag. Wird diese Befristung aber individuell zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt, dann sind auch längere Zeiten möglich.
Was ein Individualvertrag ist findest du hier: Individualvereinbarung - immowelt.de
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von daher stehen die Chancen vielleicht besser?
Nö, denn den Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es vielleicht bei der Erziehung von Zwillingen, aber nicht im Mietrecht.
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Schätze ja, denn das sind ja Gelder, die bereits vom JC gezahlt wurden.
Und aus dem Grund gehört das Guthaben so oder so nicht dem Mieter sondern dem JC. -
Wenn du der Meinung bist, dass 2 Katzen für deine Gesundheit zuträglich sind, dann solltest du so fair sein und den Vermieter unmissverständlich darüber informieren, dass du dich gegen die Klausel im Mietvertrag stellen wirst. Er hat dann genügend Zeit, um sich zu überlegen, wie er mit der Situation umgehen will.
Auf Meinungen aus diesem Forum solltest du nicht hören, das sind nur Meinungen und keine richterlichen Entscheidungen.
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Soweit ich bißher bei meiner Recherche erfahren habe, ist in diesem Fall (bei Bezug von Arbeitslosengeld 2) eine Pfändng von Betriebs/Nebenkostenjahresabrechnngs Guthaben nicht zulässig, richtig???
So generell läßt sich das nicht sagen. Der Pfändungsschutz tritt nur dann ein, wenn die Miete (incl. Betriebskosten) von der ARGE direkt an den Vermieter gezahlt wird. In diesem Fall würde das Guthaben direkt mit der laufenden Mietzahlung verrechnet und würde somit die Leistung des Folgemonats schmälern.
Wenn du aber die ARGE über das Guthaben informiert hast, dann siehst du von dem Geld auch nichts, weil sich das Geld die ARGE krallt.Alles weitere hat aber mit Mietrecht nichts zu tun, da wärest du in einem ALG2 Forum besser aufgehoben.
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Zitat
oder in der Zeit Dinge gestohlen werden, denn wir können das in unserer Abwesenheit natürlich nicht mitverfolgen.
Wertgegenstände räumt man in den Raum, den der Handwerker nicht betreten muss und schließt die Tür ab. Wo ist also das Problem? -
Können wir diese Wohnung aufgrund der genannten Mängel fristlos kündigen?
Aufgrund der von dir geschilderten Mängel mit Sicherheit nicht, denn der Beschreibung nach habt ihr eine Bruchbude angemietet und die sind nun mal mit Mängeln behaftet. Aber wenn der Vermieter z.B. noch einen Schlüssel zu der Wohnung besitzt und ohne eure "Einladung" selbige betritt, dann nennt man das Hausfriedensbruch und gibt euch das Recht zur fristlosen Kündigung. Aber was fristlos heißt müsste euch bewusst sein. -
Kauft euch Oropax, und zwar das Original aus Wachs und sucht euch eine andere Wohnung. Alles andere führt zu nichts, weil die Kneipe schon vor eurem Einzug da war.
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Soweit ich weiss, nur ein Übergabeprotokoll.
Wie soll ich mich nun verhalten?VG Sven
Wenn du als Mieter noch nicht eimal weißt, ob es ein Übergabeprotokoll gab, dann frage ich mich ernsthaft, was deine Anfrage hier soll. Sollen wir unsere Kristallkugeln befragen, oder was?
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Bedeutet: Der Vermieter wäre an die 3 Monate gebunden, aber du nicht.
Nicht so ganz richtig. In dieser Konstellation gilt die verkürzte Frist für Mieter und Vermieter.
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Welche Handhabe habe ich, falls das Problem nicht behoben wird?
Auch von mir der Ratschlag, nicht mehr im Bad zu schlafen.
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Meine Frage: ist das überhaupt rechtens?
Dazu meine Antwort: Ohne den Inhalt des Mietvertrages und auch des besagten Briefes von heute zu kennen, werde ich mir keinen Kommentar erlauben. Und ob das Ofenrohr nun ganz rechts oder links raus kommt spielt auch keine Rolle. -
Die Garage hätte bereits am 31.07. geräumt sein müssen. Da dir keine Absicht nachzuweisen ist, hat die Altmieterin die Angelegenheit ganz allein zu verantworten.
ZitatKann mir bitte jemand die Rechtslage hierzu nennen?
Das macht der freundliche Rechtsanwalt gegen kleines Geld sehr gerne. Hier im Forum bekommst du Informationen und Ratschläge. Aber anders herum. Wenn von mir die Vormieterin eine Regulierung des Schadens verlangen würde, wäre meine Frage, nach welcher Rechtsgrundlage das passieren sollte. Merke: Wer etwas fordert muss auch die Rechtsgrundlage dazu liefern.
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Zu 1. Was angemessen ist kann nur in einem Gespräch zwischen Mieter und Vermieter, nicht aber durch Zuruf aus einem Forum, geklärt werden.
Zu 2.
Zitat"Das Zimmer ist, soweit nicht anders mit dem Vermieter vereinbart, nur an eine Person vermietet. Für eine Zeit von weniger als zwei Nächten kann der Mieter ohne schriftliche Vereinbarung des Vermieters einen Gast beherbergen."
Was ist an diesem Satz denn dubios. Brauchst du eine Übersetzung, was mit 2 Nächten gemeint ist?Zu 2.2 Da der Zuzug der Freundin (nicht Lebensgefährtin?) grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters bedarf, solltest du ihn auch entsprechend um Erlaubnis bitten. Wo du bei Nichterteilung ein Sonderkündigungsrecht entdeckt hast solltest du näher erläutern.
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