Beiträge von Mainschwimmer

    Gib den Begriff "Mietminderng Baulärm" in eine Suchmaschine ein und lese, was andere Amtsgerichte zu dem Thema ausgeurteilt haben. Noch besser wäre es, wenn du einen Anwalt für Mietrecht mit der Angelegenheit betraust, denn beim Mindern der Miete kann man mehr Fehler machen, als einem lieb ist.

    Zitat

    Zahlt die Haftpflicht eventuell?

    Das solltest du dort anfragen. Du solltest natürlich nicht so genau erzählen, dass der Schaden durch ständiges darüber Schleifen entstanden ist. Dass du oder deine Haftpflicht bezahlen müssen dürfte unbestritten sein. Und einen Parkettboden kann man nicht partiell aufarbeiten. Du könntest aber z.B. über MyHammer die Arbeit ausschreiben und kriegst die Arbeit möglicherweise günstiger gemacht.

    Was die Schönheitsreparaturen bei Auszug betrifft brauchte man den genauen Wortlaut der Klausel. Viele Klauseln sind nämlich vom BGH gekippt worden, darum lohnt es sich für dich, wenn du diese Klausel Wort für Wort abtippst, oder als .jpg hier hochlädst. Aber bitte so groß, dass man den Text auch lesen kann.

    Als Mitglied in einer Genossenschaft bin ich natürlich Genosse. Was soll ich sonst sein?


    Ganz großer Quatsch! In einigen Parteien sind Genossen und die reden sich auch so an. In einer Genossenschaft gibt es schlicht und ergreifend Mitglieder.
    Dringend ist dir diese Webseite empfohlen, damit du mal den Unterschied zwischen Genosse und Mitglied lernst: http://www.wg-gesucht.de/artikel/das-ab…n-und-antworten

    Ja, aber ich bin ja nicht einfach nur Mieter. Ich bin ja Genosse! Da hatte ich mir eigentlich von versprochen, von solchen Dingen verschont zu bleiben.


    Träum weiter! Glaubst du denn wirklich, dass sich eine Genossenschaft um dein persönliches Wohlergehen kümmern muss. Man ist nur dazu verpflichtet eine andere Wohnung aus dem Bestand anzubieten und das wird man mit Sicherheit machen. Auch und gerade als Genosse erwartet man von dir die nötige Weitsicht, um einem Neubauprojekt nicht im Wege zu stehen.

    P.S. ich bin selbst Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft, ehemals Neue Heimat.


    Also der Vorbesitzer kann schon bestätigen mir das Parken erlaubt zu haben.


    Das hätte dir beim Vorbesitzer sicherlich geholfen, dass er sich an die Erlaubnis erinnert. Aber jetzt sind die Besitzverhältnisse neu geregelt und der neue Eigentümer richtet sich daran, was im Mietvertrag vereinbart ist.

    Beispiel: Ein Mieter zahlt seit 10 Jahren für seine Wohnung keine anteilmäßige Grundsteuer, obwohl im Mietvertrag auf den § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wird. Im elften Jahr wechselt der Steuerberater und ab dem Zeitpunkt wird die Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt. Da hilft auch nicht der Verweis auf eine 10jährige Gewohnheit.

    Was soll ich jetzt machen?


    Aufhören damit wie ein Jugendlicher den Weg über Telefon und Mail zu nehmen. Bei den Teenys mag das ja noch angehen, aber ein Erwachsener dürfte das Schreiben auf Papier und Versenden per Einwurfeinschreiben noch nicht verlernt haben.

    Zitat

    Jetzt haben die vermieter meine Warmwasserabrechnung für nicht gezahlte "putzordnung" einbehalten.

    Das ist doch nett von denen, wenn die deine Rechnung bezahlen. Alles andere würde ich mir in deiner Situation ganz klar verbitten und hätte denen schon längst Feuer unterm Hintern gemacht.

    Zitat

    Der nachbar ist mit Hausmeister gut befreundet, deswegen habe ich hier schon mal den kürzeren gezogen.

    Das ist doch Quatsch. Der dürfte mit dem Papst oder Putin befreundet sein, wenn er gegen Mietrecht und/oder Hausordnung verstößt, wäre er reif und der Hausmeister gleich mit.

    Da dieses Ventil nicht dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegt, trägt der Vermieter die Kosten.


    Entweder meinst du jetzt nicht ernst oder bei dir auf der Toilette ist ein Wasserkasten, der noch mit Kettenzug betätigt wird. Bei jeder Betätigung der Spültaste wird ein Ventil geöffnet und lässt das Wasser frei, also ein Fall für die Kleinreparaturklausel. Ich muss doch auch einen Lichtschalter ersetzen, auch wenn ich nur indirekt die Leitung schließe oder öffne.

    Um den genauen Stromverbrauch zu ermitteln benötigst du einen dicken Daumen (Pi x Daumen) und einen Taschenrechner. Am Typenschild der Heizung steht wieviel Strom die Pumpe benötigt. Dann musst du nur noch schätzen, wie oft und wie lange das Teil in Betrieb ist. Mit dieser Schätzung fütterst du dann den Taschenrechner und du bekommst eine annähernde Vorstellung davon, wieviel Strom über deinen Zähler läuft.

    Den Strom für die Beleuchtung kannst du vernachlässigen, das sind nur Peanuts. Oder haben deine Vermieter im Keller eine Tiefkühltruhe stehen?

    Das ist mit Sicherheit nicht eure Rechnung, wenn ein Elektriker die nicht funktionierende Klingelanlage in den Winterschlaf schickt. Setze dem Vermieter eine Frist von 14 Tagen nach Datum und kündige ihm an, dass du danach die Miete mindern wirst. Dieses Schreiben per Einwurfeinschreiben auf den Weg schicken.

    Für den Defekt einer Wechselsprechanlage haben verschiedene Gerichte eine Minderung der Miete um 5% anerkannt: http://www.mietemindern.de/urteile/Gegens…e/mietminderung


    Gilt "schriftlich" eigentlich auch für Emails?


    Nein, natürlich nicht, denn auch mit einer Lesebestätigung ist nicht sicher gestellt, dass der Empfänger die Mail tatsächlich erhalten hat. Bei solchen Problemen mit der Wohnung sollte wirklich nicht auf ein Einwurfeinschreiben aus Bequemichkeit verzichtet werden, dein hier gilt nicht: "Geiz ist geil".

    Und zur Erklärung: Mails und Faxe sind keine schriftlichen Nachrichten, sondern Textnachrichten. Schriftlich ist nur der "gute, alte Brief", der per Einwurfeinschreiben vom Briefträger in den Briefkasten eingeworfen wird und der Zugang in der Sendungsverfolgung nachzuweisen ist.

    Steht diese also direkt an der Wand, d.h. kann dahinter keine Luft zirkulieren, kann dies dem Schimmel Tür und Tor öffnen.


    Das dürfte bei einer Innenwand überhaupt keine Rolle spielen. Selbst bei einer Außenwand hat das Landgericht Aachen im Juli diesen Jahres eine Entscheidung pro Mieter gefällt:


    Lieber Regenmacher,

    nach Ansicht des Landgerichts Aachen deutet es darauf hin, dass ein Mietmangel vorliegt, wenn ein Mieter seine Mietwohnung mehr als zweimal am Tag lüften muss. Als Vermieter müssen Sie wissen, dass Ihre Mieter ihre Möbel grundsätzlich dicht an den Wänden aufstellen dürfen.

    Ein Mieter hatte im Schlafzimmer seiner Mietwohnung an der Außenwand Schimmel festgestellt. Der Vermieter war der Ansicht, dass die Ursache der Schimmelbildung die Tatsache war, dass der Mieter Möbel direkt an die Außenwand gestellt hatte.

    Deshalb hätte das Schlafzimmer mindestens zweimal pro Tag gelüftet werden müssen. Laut Mietvertrag war der Mieter verpflichtet seine Möbel in einen größeren Abstand von der Wand aufzustellen. Der Vermieter verklagte den Mieter deshalb auf Schadensersatz.

    Das Landgericht Aachen entschied den Rechtsstreit zu Gunsten des Mieters und lehnte einen Schadensersatzanspruch des Vermieters ab. Der Vermieter hätte den Mieter auf die Notwendigkeit eines häufigen Lüftens hinweisen müssen.

    Grundsätzlich sind Mieter nämlich berechtigt, Möbel ganz nah an den Wänden ihrer Mietwohnung aufzustellen. Das gilt auch für Außenwände. Soweit ein größerer Abstand erforderlich ist, muss ein Vermieter seinen Mieter bei Abschluss des Mietvertrages nachweislich darauf hinweisen (LG Aachen, Urteil v. 02.07.15, Az. 2 S 327/14).

    Mit freundlichen Grüßen,

    Unterschrift
    Dr. Tobias Mahlstedt,
    Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

    aus: Vermieter Telegramm


    Wer zahlt hier den Schaden bzw. die Reparatur?? Können wir nach so kurzer Zeit überhaupt schuld sein??


    Egal wer Schuld hat, vordringlich sollte wohl eher sein, dass der Grund für die Feuchtigkeit gesucht und beseitigt wird. Alle diesbezüglichen Aufforderungen nur noch schriftlich per Einwurfeinschreiben an den Vermieter senden. Und wichtig, eine Frist von 14 Tagen nach Datum zur Behebung des Schadens vorgeben.

    Hat irgendwer eine Idee, wie ich/wir (die Mieter der Wohnung A und ich) es anstellen, dass die Wohnung übertragen wird, ohne Gefahr zu laufen, diese zu verlieren? Die anderen beiden Herrschaften sind bereits als Untermieter eingetragen.


    Da gibt es keine Ideen. Denn nur du als Mitglied der Genossenschaft kannst in den Genuss dieser Wohnung kommen. Untermieter, die nicht Mitglied sind, können keine Wohnung der Genossenschaft anmieten. Einzige Chance wäre, dass einer der Untermieter Genossenschaftsanteile kauft und dann die Wohnung ganz offiziell anmietet.

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