Beiträge von Mainschwimmer

    Diese Kündigung ist lächerlich. Ein Verkauf des Hauses, um Erben auszuzahlen ist kein Kündigungsgrund nach BGB. Beim Verkauf des Hauses wird der Mieter mit allen Rechten und Pflichten mitverkauft und erst der neue Eigentümer kann nach einer gewissen Wartezeit wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er denn ins Haus/in die Wohnung selbst einziehen will.


    Im Vertrag steht zudem, dass die Wohnung bei Einzug komplett renoviert gewesen sei, was nicht den Tatsachen entspricht.


    Aber diesen Vertrag mit der Aussage hast du doch unterschrieben, deshalb kannst du dich nicht rausreden.

    Aber:
    Das Kreuzchen bei renoviert sagt eigentlich garnichts aus, denn der Begriff ist zu allgemein gehalten. Und da alle Zeiten für Renovierungen noch im grünen Bereich liegen, ist von daher auch nichts zu befürchten. Außer: Es liegen Schäden an Wänden, Decken, Türen & Co. vor. Wobei gewöhnungsbedürftige Farbanstriche zu den Schäden gerechnet werden.

    Gebe die Wohnung sauberer als besenrein zurück und investiere etwas mehr Zeit in eine ordentliche Grundreinigung. Dann klappt das auch mit der Rückgabe, denn der erste Eindruck ist der entscheidende.

    Zitat

    Aber viel mehr als abwarten können wir doch jetzt eigentlich nicht tun oder?


    Was haltet ihr denn davon, dass ihr euren Vertragspartner, das ist euer Vermieter, schriftlich noch einmal informiert und einen Termin mit der Beseitigung dieser Flecken setzt. Gebt ihm 14 Tage nach Datum Zeit dafür, denn er muss sich kümmern und zusehen, dass die Handwerker und der Vermieter von oben in die Hufe kommen.

    Bevor du ein Fass aufmachst solltest du zuerst hochrechnen, wieviel Strom die beiden Lampen tatsächlich verbraucht haben. Mit dieser Zahl in kWh gehst du dann zum Vermieter und verlangst zum einen einen geldlichen Ausgleich und zum anderen, dass der Zustand abgestellt wird.

    Was mich wundert ist die Tatsache, dass solch Kindergartenkram in einem Forum ausgebreitet wird. Was Recht ist und was keinesfalls über meinen Zähler laufen darf, würde ich auch ohne Forum gebacken kriegen.

    Mit diesem Schreiben bitte ich Sie um eine Zuzahlung zu dem von mir ausgesuchten neuen zeitgemäßen sowie umweltbewussteren Elektro-Standherd. Über eine baldige positive Rückantwort würde ich mich sehr freuen.
    ..........................................
    Hoffe mir kann jemand eine guten Rat zukommen lassen, um den vermieter zu bewegen.


    Du hast doch schon alles geschrieben, was es zu schreiben gibt. Hier kann das Forum, egal in welcher Form, nicht mehr zusätzlich bewegen oder besser schreiben.

    Mainschwimmer
    Ich meine schon die Überprüfung. Du meinst, glaube ich, die Widerspruchsfrist? Die beträgt 12 Monate ab Zugang.


    Noch mal ganz langsam. Die Prüfungsfrist beträgt 12 Monate und innerhalb dieses Zeitraums kannst du der Abrechnung widersprechen. Aber nur mit Fakten, nicht mit Gefühlen unter dem Motto "Bisher habe ich nicht soviel bezahlen müssen und ich habe überhaupt nicht geheizt"

    Die Überprüfungsfrist beträgt 12 Monate ab Zustellung der Abrechnung. Was du meinst ist der Termin, zu dem die Abrechnung bezahlt sein sollte. Wenn kein Zahlungstermin angegeben ist, sind das 30 Tage, wenn eine Frist angegeben ist, dann gehen auch 10 Tage in Ordnung.

    Wenn dir die Heizkostenverordnung nicht helfen kann, dann bleibt dir nur der Weg zum Anwalt für Mietrecht. Für die technische Seite der Geschichte solltest du dich mit den Experten der Verbraucherzentralen kurz schließen. Aber das wurde dir an anderer Stelle bereits geraten.

    Zitat

    Ich glaube unser Haus wurde nach 1981 gebaut...falls das wichtig ist.


    Das hätte nur Einfluss, wenn im Westen gebaut. In den neuen Bundesländern galten damals andere Vorschriften.

    Und hier meine Antworten, ohne Gewähr.

    Meine Fragen diesbezüglich:

    1. Zählt der Faden in der Tür (+ Bilder) als Beweis dafür, das die Vermieter in der Wohnung waren?

    Nö, der zählt nur als Faden, nicht mehr. Aber wenn ich solche Befürchtungen hätte, dass fremde Personen durch meine Wohnung laufen, hätte ich schon längst den Schließzylinder ausgetauscht.

    2. Können wir die außerordentliche Kündigung rechtlich durchsetzen?

    Nö, natürlich nicht, alles mehr oder weniger Kinderkram ist. Wenn ich eine neue Wohnung anmiete erkundige ich mich vorher nach den Anschlüssen für Telefon & Co.

    3. Zählt das verweisen auf die Heizung mündlich als rechtliche Abmahnung?

    Quatsch! Du kannst den lieben langen Tag auf irgendwelche Dinge verweisen, wenn du aber etwas erreichen willst, muss das schriftlich geschehen.

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