Beiträge von Mainschwimmer


    Dafür sind Foren meines Erachtens auch da, so kenne ich das aus zahlreichen anderen Foren und so handhabe ich selbst das in den Bereichen, in denen ich mich auskenne.

    Erzähl doch keinen Quatsch. Auch in anderen Foren legt man keinen Wert auf Romanschilderungen, sondern erwartet knappe, aber ausreichlich formulierte Fragen. Und in anderen Foren, die sich mit Mietrecht und ähnlichen Dingen befassen werden Anfragen in der Ichform überhaupt nicht beantwortet.


    hierfür möchte ich allerdings dann gerne die Foren-Ankündigung zitieren: "Sagt euch ein Thema oder eine Frage nicht zu, dann lasst den Beitrag links liegen."

    Noch mal Quatsch! Du zitiert die Dinge so, wie die dir in den Kram passen. Es geht doch nicht um das Thema, sondern darum, wie es geschildert wird. Für mich ist es eine Unverschämtheit, wenn ich mir zwischen all den Worthülsen und Empfindungen des Fragestellers den Kern der Frage suchen muss.

    Versuch es noch mal, aber bitte ohne das ganze Drumherum.

    es hieß nur "es liegen informationen vor" doch welche Informationen das sein sollen, kann/möchte mir niemand sagen!


    Siehste, hatte ich doch schon geschrieben. Auch hier weiß niemand etwas von den vorliegenden Informationen, dafür kennen wir dich ja nicht, um Vermutungen anzustellen.

    Wenn du etwas erreichen willst, geht das nur vor Ort, auf keinen Fall mithilfe eines Forums.

    Zitat

    Da ich aber keiner Zeit mehr habe um eine neue zu suchen, möchte ich natürlich jetzt die Wohnung haben.
    Kann man da etwas gegen machen? wenn ja was!?
    Ich habe mich immerhin darauf verlassen, als man mir zugesagt hat.


    Da kannst du nichts machen. Wer sich auf eine telefonische Zusage eines Mitarbeiters verlässt, muss ganz schön naiv oder sehr jung sein. Kein Vermieter kann, egal wie, gezwungen werden, an einen bestimmten Mieter zu vermieten. Vielleicht ist ja bei nochmaliger Durchsicht der Wohnungsbewerbung etwas zutage gekommen, was dem Vermieter nicht gefällt.
    Nichts Genaues weiß man hier nicht.

    . ist es so schlimm eine mietminderung zu beantragen?


    Nein, eigentlich nicht. Aber es ist schlimm, wenn man an der falschen Stelle fragt. Noch einmal gaaaanz langsam für dich. Verlässliche Prozentzahlen für die Minderung kann und darf dir kein Forum geben, weil ein Forum keine Rechtsberatung machen darf. Ist das so schwer zu verstehen? Für Rechtsberatungen sind die Mietervereine und Anwälte zuständig, aber keine Foren. Hier bekommst du kostenlose Tipps und Ratschläge.

    nochmal, die qm Angab ist wichtig und sllte daher stimmen. Sonst gibts keine Besichtigung.


    Und du blickst (mal wieder) nicht durch. Es liegt doch am Mieter, wenn er sich die Größe der Wohnung im Miervertrag nicht bestätigen lässt. Wenn ich aber hier und in anderen Foren lese, mit welcher Intensität nach Möglichkeiten gesucht wird, die Miete zu mindern, könnte man meinen, der neue Sport heißt "Mietminderung".

    die Vermieterin hat einen eigenen Schlüssel, so dass ich davon ausgegangen war dass Sie die Wohnung betreten darf.

    Falsch gedacht. Auch wenn die VM einen eigenen Schlüssel hat, hat sie noch lange nicht das Recht, die Wohnung zu betreten. Ich würde ihr den § 123 StGB etwas näher erklären:

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 123 Hausfriedensbruch

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

    Für einen Mahnbescheid braucht man keinen Anwalt, den kann man sogar online auf den Weg schicken. Aber was heißt: Allgemein möchte ich diesen Weg auch eigentlich nicht beschreiten, Entweder du kämpst um dein Recht oder du lässt es sein und gibst der Vermieterin die Genugtuung es mal wieder so einem kleinen Mieterlein gezeigt zu haben.

    Am 02.12.2015 hatte die Vermieterin die Wohnung bereits ohne uns inspiziert.......

    Wie das, hat sie Hausfriedensbruch begangen?

    Kratzer und Schlieren entstehen beim vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und müssen auf keinen Fall vom Mieter beseitigt werden. Natürlich muss auch keine neue Duschtüre bezahlt werden

    Wie beurteilen Sie die Situation?


    Nochmals vielen Dank vorab und mit besten Grüßen

    P.S.: Ein Foto der Duschtüren gibt es natürlich auch. Die Kratzer sind auf der Innenseite, dort wo immer primär geputzt wurde.

    Hans

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Stellt euch aber darauf ein, dass ihr die Rückzahlung der Kaution nur per Mahnbescheid erreichen werdet. Darum alle Briefe, Fotos, etc., zum Thema gut aufheben.

    - "das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2015"

    das bedeutet also: 3 Monate Kündigungsfrist in den ersten fünf Jahren...


    Wie kommst du auf 5 Jahre? Nach Ablauf des Kündigungsverzichtes von 12 Monaten kannst du jederzeit mit einer 3monatigen Frist kündigen. Egal ob nächstes Jahr oder erst in 10 Jahren.

    Gibt es da keinen Untermietvertrag durch schlüssiges Verhalten? )

    Wie man aus einem Zusammenleben auf Zeit ein Untermietverhältnis konstruieren will, kann ich nicht nachvollziehen. Und seine Sachen auf die Straße stellen geht wohl auch nicht. Geh zum Anwalt deines Vertrauens und lasse durch ihn deinen Ex auf Übernahme der halben Miete usw. verklagen. Das ist dann Zivilrecht und da kannst du alles fordern.

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