Das dürfte wohl eher eine Frage ans Finanzamt sein. Diesem müssten Sie erklären, warum Sie keine Mieteinnahmen haben. die ja sonst versteuert werden müssten.
Beiträge von Mainschwimmer
-
-
Person XY fragt:
Wie soll Person XY nun auf dieses Schreiben reagieren?
Soll Person XY überhaupt reagieren?Selbst kündigen und ausziehen. Wenn die Verbalattacken und das andere beweisbar sind, dann auch fristlos.
-
Hier finden Sie Antworten zum Zeitmietvertrag.....und auch zu anderen Themen:
-
Ein Zeitmietvertrag darf wirklich nur noch abgeschlossen werden, wenn für die Beendigung einer der wenigen erlaubten Gründe vorliegt (Eigenbedarf, Umbau, Abriss o.ä.).
Stattdessen darf aber ein Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht für die Dauer von 4 Jahren gesetzeskonform vereinbart werden.
Welche dieser beiden Vertragsformen haben Sie wirklich?
-
Ergänzend zum Beitrag von sinus, hier ein Auszug aus dem Mietrechtslexikon, in dem auch die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aufgezeigt wird:
-
Ihr Stromzähler kann nie und nimmer der Hauptstromzähler sein. Bestenfalls läuft über diesen Zähler der Strom für das Treppenhauslicht und die Heizung. Und da macht man die Rechnung gegenüber dem Vermieter auf und kürzt die Nebenkosten entsprechend.
Da es Bundesländer gibt, in denen es keine Pflicht für Einzelkaltwasserzähler gibt, istes normal, dass nur eine Wasseruhr im Haus ist. Laut Betriebskostenverordnung kann der Wasserverbrauch in einem Mehrfamilienhaus nach der Wohnungsgröße oder der Personenzahl abgerechnet werden. In der Regel wird die Wohnungsgröße bevorzugt, weil die ja konstant bleibt. http://www.exatron.de/download/kaltw…718766fc73291e7
Aber das alles sollten Sie in Ihrem Mietvertrag nachlesen können.
-
Auch bei diesen Mängeln und Problemen haben Sie nicht das Recht zur fristlosen Kündigung! Die Gründe zu einer fristlosen Kündigung finden Sie hier: Mietrecht: Die fristlose Kündigung druch den Mieter
-
Was ist im Mietvertrag vereinbart? So lange das ein Geheimnis hier im Forum ist, kann auch nur Kaffeesatzleserei betrieben werden. Hier kann nur ein Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht bei Vorlage des Vertrages eine korrekte antwort geben.
Wenn die Schäden am Toilettentopf und Handwaschbecken im Einzugsprotokoll nicht vermerkt wurden, dann müssen Sie jetzt wohl in den sauren Apfel beißen und für Ersatz sorgen. Das wäre aber ein Fall für die private Haftpflichtversicherung, falls vorhanden.
Eine Unterschrift bleibt auch dann eine Unterschrift, wenn sie im Affekt gegeben wurde.
-
Noch einmal, und gaaaanz langsam. Unterstützung auf solche Fragen gibt es bei den Experten: Verbraucherzentrale Energieberatung :: Homepage
Auch wenn diese Hilfe etwas Geld kostet, das sollte es einem wert sein. Es gibt eben nicht alles im Leben umsonst. Und warum informieren Sie sich nicht vorab in der Heizkostenverordnung. Dort gibt es auch Antworten. Und die sind kostenlos!
-
Was ich hier rauslese ist folgendes: Hier wir zum einen gegen die Heizkostenverordnung verstoßen, weil die vorsieht, dass der Verbrauch von Wärme und Warmwasser individuell erfasst und abgerechnet werden muss. Und zwar nach Verbrauchs- und Grundkosten (50/50 oder 30/70% Grund zu Verbrauch), und das scheint in Ihrem Fall nicht zu geschehen. (Heizkostenverordnung)
Des weiteren ist laut Heizanlagenverordnung eine zentrale Heizungsanlage mit Energie sparenden Einrichtungen zu versehen. Und das scheint in Ihrem Fall auch nicht zutreffend zu sein.
Darum sollten Sie sich von den Experten der Verbraucherzentralen (Verbraucherzentrale Energieberatung :: Homepage) oder einem versierten Anwalt für Mietrecht beraten lassen.
-
Mängel an der Wohnung, wobei Sie den Zustand des Kellers zuerst einmal ausklammern sollten, müssen unbedingt schriftlich gemeldet werden. Und das sollte möglichst beweisbar gemacht werden.
In Ihrem Fall sollte ein guter Bekannter den Brief, dessen Inhalt er kennt, in den Briefkasten einwerfen. Per Einschreiben zu versenden würde ich aufgrund der Nähe zum Vermieter nicht unbedingt empfehlen.
Zuvor sollten Sie aber auch die Wohnungsgröße nachmessen und wenn sie tatsächlich um mehr als 10% kleiner ist, diesen Mangel mit ins Schreiben hinein nehmen.
Wie die Wohnungsgröße ermittelt wird, finden Sie hier: Die neue Wohnflächenverodnung
Beim undichten Fenster sollten Sie Ihrem Vermieter eine Frist von 14 Tagen einräumen zur Beseitigung des Mangels, danach dann mit einer Mietminderung den nötigen Druck ausüben:
Mietminderung: Wie kürze ich meine Miete richtig - Ratgeber - Ratgeber Geld + Karriere - Bild.de
Ist die Wohnung kleiner als im Mietvertrag angegeben sollten Sie auch hier die Miete reduzieren. Und das dann auch rückwirkend:
-
Man kündigt immer zum Monatsletzten, damit für Vermieter/Nachmieter das neue Mietverhälnis am Monatsersten beginnen kann.
-
Sie haben doch deutlich unterschrieben, richtig? Und das Schreiben war doch unmissverständlich als Kündigung zu verstehen, auch richtig? Auch hat Ihr Vermieter verstanden, worum es Ihnen geht!
Und 3 Monate sind die gesetzliche Kündigungsfrist, die muss auch Ihr Vermieter akzeptieren.
-
Sie haben am 02.02. gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, wenn die Kündigung bis zum dritten Werktag eingegangen ist. Das ist sie ja zweifelsfrei, denn Ihr Vermieter hat darauf entsprechend geantwortet.
Also ist Ihr letzter Tag in der Wohnung der 30.04. und nicht wie Ihr Vermieter es behauptet:
-
Hallo Capitano!
Bitte lesen Sie einmal was "tenor" geantwortet hat und danach Ihr Statement. Merken Sie den Unterschied?
Wenn Sie Recht hätten, hier Ihr Text: Nein, Du brauchst nicht mehr renovuieren.
Die Klauseln im Mietvertrag sind nach der neuen Rechtsprechnung
nicht mehr relevant.
Nicht einschüchtern lassen.dann müsste kein Mieter mehr Schönheitsreparaturen ausführen und das ist vom Gesetzgeber so nicht gewollt.
Es kommt immer auf den ganzen Text im Mietvertrag an und das hat "tenor" mit seinem Beitrag bewiesen, der übrigens auch mit den passenden BGH Urteilen garniert ist.
-
Eine Luxussanierung müssen Sie nicht bezahlen, aber ansonsten können Sie schlecht verhindern, dass der Vermieter in den Wohungsbestand investiert.
Aber lesen Sie bitte selbst: https://www.mietrecht.de/mieterhoehung-nach-modernisierung/
-
Was soll man dazu sagen? Am besten nichts, denn ohne nachprüfbare Betriebskostenabrechnung ist jeses Wort zuviel.
Sie sollten sich vorab mit der Betriebskostenverordnung vertraut machen, dann sehen Sie ja, wenn die Abrechnung kommt, ob da Posten drauf sind, die da nicht hingehören.
Und als Erklärung: Man bezahlt als Mieter eine monatlich gleiche Vorauszahlung für alle anfallenden kalten und warmen Nebenkosten. Einmal im Jahr muss dann eine Abrechnung der tatsächlichen Kosten erstellt werden und die Vorauszahlungen (in Ihrem Fall 1.176,- Euro) werden gegengerechnet.
Also melden Sie sich wieder, wenn Sie die Betriebskostenabrechnung bekommen haben.
-
Ich schreibe es noch einmal. Wenn Sie die Wohnung bei voll aufgedrehter Heizung warm bekommen, dann liegt kein Mangel vor, dann gibt es auch keine Mietminderung.
Klar, dass dann der Gasverbrauch steigt. Aber Sie hatten vor Unterschrift unter dem Vertrag die Möglichkeit sich zu informieren und haben es nicht gemacht.
-
Sehr dubios, was Sie da schreiben. Ich habe eher den Verdacht, dass es hier um Familienknatsch und nicht um Mietrecht geht, denn "Schwiegermutter" ist ja nicht irgendeine Vermieterin, und der Sohn dieser Frau wäre ja auch mit Ihnen verwandt (Schwager?), richtig?
-
Als Mieter mit 43 jähriger Erfahrung in den verschiedensten Wohnungen, kann ich nur raten, sich nach einer anderen, wärmedämmten Wohnung umzusehen. Das Schimmelproblem an den Außenwänden bekommt man nur durch eine Dämmung in den Griff, die von außen angebracht wird.
An der kältesten Stelle der Wohnung schlägt sich ganz normale Luftfeuchtigkeit nieder. Früher waren es die Fenster mit Einfachverglasung, heute sind es die Außenwände mit schlechter oder keiner Dämmung.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!