Beiträge von Mainschwimmer

    Wer so blauäugig wie ihr ein bewohntes Haus kauft, ohne sich schriftlich abzusichern, dass das neue Heim auch zum Wunschtermin bezogen werden kann, der fällt ganz ungebremst aufs Gesicht. Die Medien incl. Internet sind doch voll von Schauergeschichten, in denen ein gekündigter Mieter die Wohnung nicht räumt. Warum sollte das bei euch anders sein?

    Habt ihr noch nichts davon gehört, dass ein Mieter in Deutschland unter dem besonderen Schutz des Gesetzes steht? Ihr wollt das Problem unter dem Motto: "Bist du nicht willig, dann brauch ich Gewalt" lösen. Das kostet aber Zeit, die ihr nicht habt. Vor allen Dingen, weil die Gegenseite anwaltliche Hilfe hat.

    Hier hilft nur etwas ganz anderes und das klingt so: "Bist du nicht willig, dann kauf ich dich raus!" Nehmt die 1.500,- Euro in die Hand und wedelt damit bei den störrischen Mietern vor der Nase rum. Ich bin sicher, dass die zuschnappen werden.

    1. Maserung? Nur Holz hat eine Maserung, ist die Decke mit Holz getäfelt?
    2. Die Ausgleichszahlung von 150,- Euro reicht nicht aus, um den Aufwand zu bezahlen.
    3. Ein möglicher Nachmieter ist nicht dein Vertragspartner, du musst mit deinem Vermieter klar kommen.
    4. Was ist denn zum Thema Schönheitsreparaturen überhaupt im Mietvertrag vereinbart? Je nach dem, was da steht, musst du die Wohnung ohne Schäden besenrein zurück geben.

    Ich schreibe es noch einmal gaaanz langsam. Dein Vermieter hat dir die Hausgeldabrechnung seiner Eigentumswohnung gegeben, mit allen Kosten der Wohnung und der Liegenschaft. Dort wo in der Abrechnung "Nicht umlagefähige Kosten" steht, geht dich das nichts an. Du musst lediglich die vertraglich vereinbarten Betriebskosten und falls vorhanden, die Kosten für Zentralheizung und Warmwasser bezahlen.

    Was du mit diesem neu erlangten Wissen anfängst bleibt dir überlassen, da wird dir hier im Forum keine Anleitung gegeben.

    Und bitte: Unterscheide die Begriffe Mieter und Vermieter.


    Frage: Ist diese Vertragsergänzung rechtlich zulässig und falls nicht, wie können wir dagegen vorgehen?


    Du willst also gegen deine eigene Unterschrift vorgehen? Das wird nicht funktionieren! Aber warum ist denn keiner von euch auf die Idee gekommen, den Strom für die Waschmaschine über einen Zwischenzähler aus dem Baumarkt zu erfassen. Solch ein Zähler kostet nur nen Appel un Ei und hätte euch den Ärger erspart.

    Aber jeder nach seiner Fasson.

    Alternative 1: Du übernimmst diese Arbeiten und lässt dich dafür bezahlen.
    Alternative 2: Ein Dienstleister macht das gegen entsprechende Bezahlung, die dann als Nebenkosten Heizung umlegbar sind.
    Alternative 3: Such dir ne andere Wohnung mit Öl- oder Gaszentralheizung.


    und nochmal für die tägliche Befeuerung der Heizanlage währen der Wintermonate
    Ist das zulässig??????


    Warum nicht? Oder denkst du, dass sich diese Arbeiten von allein erledigen oder die Heinzelmännchen vorbeikommen? Und das Alter von 77 Jahren dürfte doch wohl egal sein, oder schlägt die Vermieterin einen Altersaufschlag auf den Stundenlohn auf.


    Kann der Vermieter einfach so, das Geld zurück verlangen?


    Der kann auch verlangen, dass du 3x nackt ums Haus läuft. Nur machen musst du es nicht. Du hast die nackten Wände mit Raufaser tapeziert und gestrichen, dafür waren die 650,- Euro gedacht. Du musst nur Schäden beseitigen und die Wohnung besenrein übergeben. Einen komplett neuen Anstrich bist du nicht schuldig, außer du hast die Wände mit kräftigen Farben gestrichen. Das muss der VM nicht annehmen.

    http://www.mieterbund-nl.de/3xcms/config/u…/dkat1mit22.pdf

    aber einen letzten Spruch würde ich ihm schon mit auf den Weg geben.


    Ich hatte vor etlichen Jahren auch ein Mietverhältnis abgebrochen, bei dem ich dem Vermieter auch einen Spruch mitgegeben habe. Dieser Spruch bestand aus einem Sixpack Hühnereier, für die ich einen guten Platz im Keller gefunden hatte. Ich denke, das hat gut gerochen.

    Es wurde vorhin geschrieben dass ein Einschreiben mit Einwurf besser wäre, dabei dachte ich ein Rückschein würde noch sicherer sein da der Empfänger den Empfang quittiert?? Und wie lasse ich mir die Kündigung bestätigen?


    Eine Verwaltung, die sich tot stellt und auf Anrufe und Mails nicht reagiert, bringt es sicherlich fertig ein Einschreiben nicht anzunehmen, bzw. es nicht vom Postamt abzuholen. Für diese Fälle ist das Einwurfeinschreiben die ideale Lösung. Bei der Kündigung der Wohnung ist nur wichtig, dass das Schreiben rechtzeitig beim Vermieter eintrifft, denn die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Bestätigung bedarf. Und diese Rechtzeitigkeit bestätigt der Postbote durch seine Unterschrift, die dann per Sendungsverfolgung im Internet abrufbar ist.

    Vom Regen in die Traufe. In der vorigen Wohnung waren es die asozialen Nachbarn unter dir, in deiner Eigentumswohnung besitzt der Mieter unter dir die Frechheit in seiner Wohnung zu laufen, anstatt zu schweben. Aber vielleicht klappt der dritte Versuch mit einem Einfamilienhaus.

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