Wenn Handwerker diese Arbeiten gemacht haben, dann sind die doch von jemandem beauftragt worden. Und dieser Auftraggeber, der diesen Schaden sicherlich von einer Versicherung regulieren lässt, wäre auch anzusprechen mit der Stromrechnung.
Sie können ja den Verbrauch anhand des Typenschildes (da steht die Leistungsaufnahme) und der Laufzeit des Heizlüfters berechnen. Das ist dann besser zu begründen, als zu sagen, die Rechnung ist um 200,- Euro höher als im Vorjahr.