Beiträge von Mainschwimmer

    Was geht denn hier ab?! Sorry, aber so eine unqualifizierte Antwort habe ich bisher in keinem Forum erlebt.

    Das Forum nennt sich "Mieter - Rechte und Pflichten". Ich wollte hier lediglich wissen, ob schon jemand Erfahrungen in ähnlicher Weise hat. Sorry, aber wenn man hier solche unqualifiztierten Antworten bekommt, bin ich wieder weg. Schwachsinn hier....

    Dies ist ein Forum und keine kostenlose Rechtsberatungsstelle. Zu dem wollten Sie die mögliche Höhe einer Mietminderung in Erfahrung bringen, schon vergessen?

    Wenn Sie der Meinung sind, von mir Schwachsinn vorgesetzt bekommen zu haben, dann sollten Sie bitte zuerst Ihre kindischen Fragen (Muss ich dies gestatten vor dem Hintergrund des zu erwartenden Wegfalls des Dachbodens?)noch einmal lesen und dann ein anderes Mietrechtsforum damit belästigen. Soll ich Ihnen Adressen anderer Foren geben?

    Hallo ins Forum. Ich hoffe, ich habe meine Anfrage in das richtige Unterforum gestellt.

    Es kursiert daher das Gerücht, dass der Eigentümer den Dachboden zu Wohnraum umbauen möchte.

    Bei uns hier kursierte das Gerücht, dass Bill Gates seinen Geldspeicher hier in unserem Dorf aufstellen will. Und das nur, weil hier eine Baugrube ausgehoben wird.

    Der Dachboden ist bisher jedoch mit Bodenräumen für jeden Mieter, welche auch im Mietvertrag fest vereinbart sind, ausgestattet. Alternativen, wie zum Beispiel Kellerräume können seitens des Vermieters aufgrund der Bauweise des Obejktes nicht zur Verfügung gestellt werden.

    Abwarten wie der Vermieter damit umzugehen gedenkt. Aber es ist bisher doch nur ein Gerücht, schon vergessen?

    Daher meine Frage, welche Möglichkeit wir als Mieter haben, gegen den Dachbodenausbau vorzugehen beziehungsweise in welcher Größenordnung nach Wegfall des Dachbodens eine Mietminderung möglich und zulässig ist.

    Gegen den Ausbau des Dachbodens haben Sie null Chancen, oder gehört Ihnen das Haus? Nee, Sie sind Mieter!

    Ab kommenden Montag sollen die Zuleitungen in die vorhandenen Wohnungen erneuert werden, die Elektriker benötigen also Zugang zu den Wohnungen. Muss ich dies gestatten vor dem Hintergrund des zu erwartenden Wegfalls des Dachbodens?

    Was soll das denn, Sie wollen aufmüpfig werden und demnächst ohne Strom leben? Herzlichen Glückwunsch zu dieser Entscheidung!

    Wäre klasse, wenn hier einer von Euch/Ihnen mir eine Rückmeldung zu meinen Fragestellungen Thema geben kann, vielleicht sogar eigene Erfahrungen in diesem Bereich hat. Vielen Dank schon mal!!

    Fragen zur Mietminderung beantwortet Ihnen gerne ein Anwalt für Mietrecht, den es auch im Internet gibr: Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de

    Ihre Angaben sind unvollständig, aber ich will versuchen, ob meine Kristallkugel mir mehr verrät.

    1. Ihr Auszugsdatum spielt eigentlich keine große Rolle. Entscheidend ist der Zeitraum für den die Abrechnung erstellt wurde. Das kann aber muss nicht das Kalenderjahr sein. In Ihrem fall vermute ich, dass dieser Zeitraum von Sommer zu Sommer geht.

    2. Wenn die Ablesung von techem am 31.07.09 erfolgte wurde die Zeit, in der Sie in der Wohnung lebten nach Gradzahltagen oder nach den abgelesenen Werten abgerechnet. Techem kann nicht jedes Mal, wenn jemand aus einer Wohnung auszieht, eine Abrechnung erstellen, das sollte doch klar sein.

    3. Nach dem, was meine Kristallkugel mir verrät, werden Sie die Nebenkostenabrechnung bezahlen müssen, da beißt die Maus keinen Faden ab.

    4. Wenn Sie aber anderer Meinung sind, dann sollten Sie diese Abrechnung einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen. Die können sich dann ein Bild machen.

    Hallo,
    Immerhin haben wir gegen diese Mietanpassung ja Einspruch erhoben und die Fenster wurden ja auch erst 4 Monate später, im Winter!, repariert.
    Des weiteren würde uns Interessieren, inwiefern der Vermieter trotz eines Einspruches (ohne erneutes reagieren/Schreiben zwecks Mietanpassung usw.) überhaupt berechtigt ist, diese Mietanpassung einzufordern.

    Danke im voraus

    Anhand der Nachzahlung, die Sie mit Sicherheit im vorigen Jahr leisten mussten, hat Ihr Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung erhöht. Das ist aber keine Mietanpassung, -erhöhung, auch wenn Sie das so sehen.

    Die moderate Erhöhung dieser Vorauszahlung sollte zum einen verhindern, dass während der nächsten Abrechnungsperiode wieder eine hohe Nachzahlung aufläuft, zum anderen hat der VM das Recht, von seinen Mietern solch hohe Vorauszahlungen zu fordern, dass er nicht in Vorleistung treten muss.

    Dabei ist es im Falle der Heizkosten unerheblich, dass Sie z.B. durch undichte Fenster entstanden sind. Hier hätten Sie jedoch die Möglichkeit der Mietminderung gehabt, was aber von Ihnen verschlafen wurde.

    So einfach ist es nicht den Verteilerschlüssel zu wecheln.

    Was Ihre Waschmaschine verbraucht intressiert mich nicht.
    Es geht hier um mein Geld und nicht um Ihres.

    Was sollte Ihren Vermieter daran hindern, aus gegebenem Anlass den Umlageschlüssel so zu ändern, wie es in der Betriebskostenverordnung nachzulesen ist? Damit wäre ein für alle Mal kleinkariertem Denken ein Riegel vorgeschoben.

    Es sei denn, dass Sie demnächst anfangen, Ihren Müll zu wiegen, um nur noch für Ihren Teil zu bezahlen.

    Nebenkostenpauschalen sind nur für die sogenannten kalten Betriebskosten möglich. Die Berechnung der Heizkosten unterliegen der Heizkostenverordnung und müssen individuell erfasst und berechnet werden.

    Eine pauschale Warmmiete ist demnach unzulässig:

    Energieverbraucher Informationen zu Heizöl, Erdgas, Strom, Flüssiggas, Fernwärme, Erneuerbare, Energiesparen, Heizen, Bauen, Renovieren und Hausgeräten, Preisprotest und Energiepreise

    Hallo ans Forum,


    1) Dass das Mietverhältnis am 15.6.2010 beginnt, sofern die Wohnung bezugsfertig ist

    Damit dürfte doch wohl klar sein, dass dieser Termin eine Luftnummer ist, weil die Wohnung nicht fertig ist.

    Schon eigenartig der Termin 15.06., denn üblicherweise werden solche Termine zum Monatsanfang gelegt. Und Sie können Ihrem Vermieter nicht anlasten, dass Sie zu diesem Termin keinen Fahrer für den Lkw haben.

    Da Sie eine solch schwammige Vereinbarung (1.) unterschrieben haben, dürften Sie auch keine Möglichkeit haben, vom Vertrag zurück zu treten, denn Ihr Vermieter begeht ja keinen Vertragsbruch.

    Hallo Berny,

    Sonst wäre ich gezwungen zum Mieterbund zugehen, was ich eigentlich nicht wollte.

    GR. Sonne

    Hmh, und was soll Ihrer Meinung nach der Mieterbund unternehmen?

    Ihr Vermieter wird dann nämlich einen anderen Verteilerschlüssel wählen, den nach Wohnfläche, und Sie haben nichts gewonnen.

    Meine Waschmaschine benötigt für einen Waschgang 45 Liter Wasser, davon werde ich nicht arm, wenn ein paar Maschinen in der Woche zusätzlich gewaschen werden, oder?

    Ich stelle die gleiche Frage wie Berny. Was wurde vereinbart, eine Miete von 360,- Euro plus Nebenkostenvorauszahlung mit jährlicher Abrechnung, oder eine Miete plus Nebenkostenpauschale.

    Da die Vereinbarung einer Pauschalmiete inclusive Heizung unwirksam ist, weil sie gegen die Heizkostenverordnung verstößt:

    Energieverbraucher Informationen zu Heizöl, Erdgas, Strom, Flüssiggas, Fernwärme, Erneuerbare, Energiesparen, Heizen, Bauen, Renovieren und Hausgeräten, Preisprotest und Energiepreise

    sollten Sie bitte den genauen Wortlaut ihrer Vereinbarung im Mietvertrag lesen.

    Naja wir haben halt gedacht e.on rechnet Gas in Strom um.Und es hat sich ja auch nie jemand beschwert...

    Über diese Antwort soll man wohl ganz herzlich lachen, oder?

    Warum soll sich denn jemand beschweren, so lange die Verjährung noch nicht eingetreten ist, kommt jeder Lieferant an sein Geld.

    So einfach geht das nicht, denn hier muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Und die beträgt 3 Monate. Also bis zum 31.08.

    Auch wenn sie nicht mehr im Mietvertrag steht, haben Sie nicht das Recht eigenmächtig vorzugehen. Auch wenn kein schriftlicher Vertrag (mehr) besteht, ist es wohl unbestritten, dass Ihre "Freundin" noch ein Zimmer in der WG bewohnt. Und dies aufgrund eines mündlichen Vertrages. Und dieser Vertrag ist genau so bindend wie ein schriftlicher.

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