Dann ist die Sache klar......und der Vermieter hat keinerlei Recht, die Wohnung wegen Eigenbedarfs zu kündigen.
Beiträge von Mainschwimmer
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Nachtrag:
Wo befindet sich die Wohnung des Mieters? In einem Mehrfamilienhaus, oder im Haus nur mit dem Vermieter zusammen, oder aber ist es eine Einliegerwohnung?
In den beiden letzteren Fällen kann der Vermieter die Wohnung ohne Angabe von Gründen mit einer um 3 Monate verlängerten Frist kündigen.
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Der Mietvertrag mit dem gegenseitigen Kündigungsausschluss von 3 Jahren ist in dieser Form nicht zu beanstanden. Ihren Vermieter auf die genannten 70,- Euro festzunageln werden Sie nicht können.
Wie auch? Heizkosten werden individuell anfallen, da kann im Vorfeld keine genaue Summe genannt werden. Der einzige Versuch, den Sie hätten, wäre in Verhandlung wegen einer Senkung der Nettomiete zu gehen.
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Der Eigenbedarf muss stets begründet werden, damit der gekündigte Mieter die Möglichkeit erhält, diesen Eigenbedarf auf Gültigkeit abzuklopfen.
Mehr dazu hier: Mietrecht: der Eigenbedarf des Vermieters
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Wenn der renitente Mieter den Vermieter verprügelt, oder auch nur androht, reicht das für eine fristlose Kündigung allemal. Von den anderen Vorkommnissen mal ganz abgesehen.
Aber ob es dazu reicht, dass Sie ohne Frist ausziehen können, das will ich ganz ehrlich bezweifeln. Der Gesetzgeber hat nur sehr wenige Möglichkeiten einer fristlosen Kündigung im "Katalog", die Probleme, die Sie haben, sind nicht darunter:
Mietrecht: Die fristlose Kündigung druch den Mieter
Auch wenn Sie Ihren Vermieter nicht schädigen wollen, wäre eine Mietminderung frühzeitig der bessere Weg gewesen, um diesem in die Hufe zu helfen.
Mietrecht: Index zum Thema Mietminderung
Denn die Mietminderung bei Mängeln an der Wohnung (und solche Mitmieter sind ein Mangel) ist Ihr gesetzlich verbrieftes Recht.
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Diese "Bedingungen" sind im vorliegenden Fall durchweg positiv.
Es heißt dort u.a.:
'Beide Parteien sind übereingekommen, das Mietverhältnis sofort zu beenden. ...... Das Mietverhältnis erlischt mit Gültigkeit dieser Vereinbarung. Kosten entstehen weder für den Vermieter noch für den Mieter.'Warum haben Sie diesen Passus nicht sofort in Ihrer ersten Frage genannt? Dann wäre alles von vornherein klar gewesen!
Und, wenn die Kündigung am 16.05. beim Vermieter einging, warum wollen Sie dann noch für September Miete bezahlen?
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Okay, Sie kündigen den Mietvertrag zu einer Wohnung, die ab September bezugsfertig sein sollte. Sie kündigen im Monat Mai zum nächstmöglichen Termin, der wäre dann der 31. August. Damit haben Sie rechtzeitig Ihre Pflicht zur fristgerechten Kündigung erfüllt.
Da Sie dioe Frist eingehalten haben entfällt jegliche Zahlung von Miete und Nebenkosten, vorausgesetzt der Mietvertrag ist wirklich auf den 01.09. terminisiert.
Damit ist auch die Ausstellung eines Mietaufhebungsvertrages nicht nötig.
Punkt.Schluss.Aus.
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Darum geht es nicht.
-----------Insgesamt scheint mein hiesiger Thread eher in ein Forum für "Vertragsrecht" zu gehören.
Ich bitte um Entschuldigung !! für meinen Irrläufer.Sehen Sie.....und das ist schon wieder ein Denkfehler! Was meinen Sie, was ein Mietvertrag ist? Ein Vertrag zwischen 2 erwachsenen Vertragsnehmern.
Wenn Sie daraus aber eine Frage der Seriosität machen wollen, ist das Ihre Sache.Und noch einmal, ohne den Text des Mietaufhebungsvertrages zu offenbaren, werden Sie in keinem noch so passenden Forum eine Antwort erhalten.
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Es entzieht sich halt meinem Verständnis, daß ein Vermieter eine vom "Mieter" unterschriebene Mietvertrags-Kündigung mit einer "Mietaufhebungsvereinbarung" beantwortet und unterschrieben haben möchte.
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Das dürfte doch wohl nicht so schwer zu vertehen sein, weil durch diesen Vertrag sie, die Mieterin, vorzeitig entlassen werden und dadurch weniger Miete (für die nicht bezogene Wohnung) zahlen müssen.
Aber wenn Sie genug Geld haben, dann kann ich nur anmerken: Des Menschen Wille ist sein Himmelreich!
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1. Da hier niemand den Text des Mietaufhebungsvertrages kennt, erwarten Sie bitte keine Kommentare dazu.
2. Der Vertrag über eine Wohnung, die beim Bezugstermin nicht fertiggestellt ist (oder aber zertört ist), kann widerrufen, bzw. fristlos gekündigt werden.
3. Bei Verträgen die nicht im Internet, per Telefon, etc. abgeschlossen wurden, ist Sinneswandel (wie in diesem Fall) kein Grund diesen Vertrag nicht zu erfüllen. Was bei Mietverträgen bedeutet, dass die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt.
4. Da nur Sie alle Fakten kennen, müssen Sie ganz allein die Entscheidung treffen, welchen Weg Sie gehen wollen.
P.S. Nun aber - anstatt die Kündigung zu bestätigen - schickt der "Vermieter" diese 'Mietaufhebungsvereinbarung".
Die Kündigung eines Mietvertrages muss nicht bestätigt werden
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Das verstehe wer will, ich nicht!
Sie haben einen Anwalt, der Ihnen einen Rat gegeben hat, richtig? Dem trauen Sie aber keine Fachkenntnisse zu, sondern wenden sich an ein Forum, in dem meines Wissens juristische Laien ihre Meinung äußern.
Darüber sollten Sie in Ruhe nachdenken.
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Da der Mietvertrag nicht geändert wurde, sind A und B auch weiterhin in der Verpflichtung, diesen Vertrag zu erfüllen. Daher dürfte es egal sein, wer letztendlich die Kaution bei Beendigung des Vertrages erhält. Das müssen dann A und B unter sich ausmachen, wenn es im Scheidungsverfahren nicht geregelt wurde.
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Solch einen Vertrag kündigt man nicht, den widerruft man. Wenn die Wohnung zum vereinbarten Termin nicht bezugsfertig ist, dann ist die Grundvoraussetzung für einen Mietvertrag nicht gegeben.
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Da der Vermieter Absatz (1) nicht erfüllt hat, wäre er zu Schadedensersatz verpflichtet, wenn der abgesprungene Mieter ihn gefordert hätte.
Warum will der Mieter denn unbedingt noch Miete bezahlen?
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Es hängt doch wohl davon ab, ob er bei der Vereinbarung besser weg kommt.
Wenn das der Fall ist, dann sollte er zugreifen, dann ist er den Ärger um seine jetzige Wohnung los.
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Beim Wechsel des Eigentümers und recht erst beim Wechsel der Hausverwaltung wird kein neuer Mietvertrag fällig.
Für das Konto wäre es wichtig, dass die Information darüber vom Eigentümer des Hauses, sprich vom Vermieter, kommt. Es könnte ja jeder behaupten, dass er der Verwalter ist und das Geld kassieren.
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Die alte Frau sollte entweder ihr Hörgerät ausschalten, oder das Ohr von der Wand nehmen, weil sie nichts versäumen will.
Mit solchen Mitmietern muss man rechnen, das Leben ist nun mal kein Ponyhof.
Klären Sie diese Abmahnung mit ruhigen Worten beim Vermieter.
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Wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird, muss er von den Beteiligten, die namentlich im Vertrag genannt sind, unterschrieben werden. Nicht von der Oma oder Ehefrau des Mieters.
Einzige Ausnahme wären die Eltern bei einem minderjährigen Mieter.
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Kündigungsfrist 3 Monate.
Kautionsrückzahlung darf bis zu 6 Monate nach Auszug dauern.Für die noch offene Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter auch Geld zurückhalten
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Mit dieser Abrechnung und Ihrem Mietvertrag zum Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht. Ein Forum kann da wenig machen.
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Haben Sie den Vermieter beweisbar über diesen Mangel informiert? Erst wenn der nicht in die Hufe kommt ist an eine Mietminderung zu denken.
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