Beiträge von Mainschwimmer

    Die Kündigung einer Wohnung per Fax oder Mail ist ungültig. Seien Sie froh, dass Ihr Vermieter überhaupt darauf eingegangen ist, er hätte auch nichts sagen müssen und Sie wären dann noch länger zur Zahlung der Miete verpflichtet gewesen.

    Eine Wohnungskündigung muss immer in Schriftform erfolgen. Und Schriftform bedeutet mit einer Originalunterschrift.

    Um ein Sprichwort zu zitieren, wer A sagt, muss auch B sagen.....

    Ihr als Mieter habt euch in der Vergangenheit damit einverstanden erklärt, dass die Verbräuche nicht explizit erfasst sondern nach der Personenzahl abgerechnet werden. Dieses Verfahren beinhaltet nun mal ein gewisses Risiko.

    Wo soll denn hier das Risiko sein? Welcher Mieter kann denn entscheiden, wie der Wasserverbrauch abgerechnet wird? Hier wird die Vorgabe vom Vermieter gestellt, denn der entscheidet letzendlich, ob Kaltwasseruhren für jede Mietpartei vorhanden sind, oder nicht.

    Sicherlich sind die Verbräuche durch die Baufirmen vom Vermieter zu tragen allerdings wird es hier schwierig den entsprechenden Nachweis zu führen, insbesondere wenn auch noch Änderungen in der Belegungszahl durch Mieterwechsel stattgefunden haben bzw. stattfinden.

    Wieso schwierig? Es gibt doch Zwischenzähler für Wasser und Strom und die werden in der Regel auch von Baufirmen genutzt, wenn man das als Bauherr fordert.

    Ich kenne zwar die Abrechnungen Ihres Vermieters nicht. Um aber einen auch nur annähernd verlässlichen Wert für den Mehrverbrauch zu ermitteln würde ich emfehlen, den Vermieter zunächst auf den durch die Baufirmen verursachten Mehrverbrauch nachweislich hinzuweisen und die nächste Abrechnung abzuwarten.
    Wenn Ihnen die Abrechnungen aus den Vorjahren vorliegen, sollte es anhand des Gesamtverbrauches des Hauses möglich sein, den Durchschnittsverbrauch pro Person zu ermitteln und mit der neuen Abrechnung zu vergleichen. Bei erheblichen Abweichungen sollte dann das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden.

    Warum das? Hier ist von Anfang an der Vermieter gefordert, der für eine ordentliche Abrechnung des entnommenen Wassers und Stroms zu sorgen hat.

    Darum denke ich, dass die Mieter, die durch die Bauarbeiten jede Menge Unannehmlichkeiten haben, nicht auch noch für diese Dinge zur Kasse gebeten werden sollten.


    Ich selbst habe mein eigenes Zimmer, welches unmöbliert war.

    Jetzt ist die Frage: Gilt bei mir die "normale" dreimonatige Frist, oder die abweichende von zwei Wochen?

    Bei einem unmöblierten Zimmer gilt die Frist von 3 Monaten, unabhängig davon, dass der übrige Teil der Wohnung möbliert ist.

    Muss ich denn einen, nicht schriftlich vorliegenden Vertrag, schriftlich kündigen?

    Ja

    Vielen Dank schon Mal für eure Mühen,

    eure Lenima

    Weitere Infos hier. Mietrecht: Untermiete (Gebrauchsüberlassung an Dritte)

    In diesen Fällen kann ich nur den Rat geben, einfach ignorieren und aussitzen. Sollte Ihre Vermieterin schwere Geschütze wie Kündigung o.ä. auffahren, widersprechen.

    Mir sind keine Urteile bekannt, in denen bei diesen Lappalien ein VM Recht bekommen hat.

    Sie sollten sich aber unabhängig von diesem Geplänkel nach einer anderen Wohnung umsehen, denn ich kann mir vorstellen, dass man unter solchen Bedingungen nicht wirklich frei wohnen kann.

    Sie haben das Recht auf eine trockene Wohnung. Das ist unbestritten und auch in Gesetzen und Urteilen festgelegt.

    Ob aber Ihr Auto das Recht auf einen trockenen Platz hat, wenn es den Schnee und das Wasser selbst hinein trägt (fährt), will ich ganz ernshaft bezweifeln.

    Wenn Sie aber auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt Ihres Vertrauens konsultieren.

    Das meiste haben Sie doch schon selbst heraus gefunden. Zu einem ganz normalen Mietvertrag über Wohnraum gehört die Vereinbarung über die Miete. Und die setzt sich in der Regel aus der Netto(kalt)miete und den Betriebskosten zusammen. Letztere können als Vorauszahlung (dann muss der Betrag auch so genannt werden), oder als Pauschale oder Inclusivmiete vereinbart werden.

    Zu beachten bei der Pauschalmiete ist lediglich, dass die Heizkosten individuell erfasst und abgerechnet werden müssen (aber nur, wenn dies technisch möglich ist siehe Heizkostenverordnung )

    Wenn jetzt Ihr Vermieter von Ihnen weitere Kostenbeteiligung an Heizung etc. verlangt, dann kann er das nur, wenn er Ihren Verbrauch entsprechend erfasst und abgerechnet hat. Wenn nicht, dann müssen Sie auch nichts bezahlen.

    1. Kündigungen von Wohnraum müssen immer schriftlich, unter Angabe der vom Gesetzgeber erlaubten Gründe, erfolgen. Ein solcher Grund liegt hier aber nicht vor.

    Mietrecht: Wohnungskündigungen

    2. Der Austausch des Wohnungsschlosses bedeutet, das sich der Onkel des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht hat. Hier könnte eine Anzeige bei der Polizei Wunder bewirken.

    Hausfriedensbruch durch Vermieter Miet- und WEG-Recht frag-einen-anwalt.de

    3. Auf solch einen Onkel kann man getrost verzichten. Ich hoffe, dass die übrige Famlie das genau sieht und ihn nicht einmal mehr mit dem Ar*** ansieht.

    Da hat der Vermieter Recht. Ihre Pflicht zur Mietzahlung endet erst am Ende des Mietvertrages. Darum gibt man den Schlüssel auch nicht vorher ab.

    Holen Sie sich den Schlüssel wieder, wenn Sie nicht wollen, dass der Vermieter in Ihrer Wohnung z.B. Arbeiten ausführt, die er sonst nicht hätte machen können.

    Dazu kann nichts gesagt werden, weil bei Betriebskostenabrechnungen immer der Abrechnungszeitraum entscheidend ist. Und das ist nicht zwingend das Kalenjahr.

    Schauen Sie auf die Abrechnung für welchen Zeitraum sie gilt. Und dieser Zeitraum muss immer ein Jahr betragen. Also z.B. 01.06.2009 bis 31.05.2010

    Ganz ehrlich, ohne schriftliche Genehmigung sollten Sie nichts in der Richtung unternehmen. Aber wenn Sie mit einem 5 oder 6 mm Steinbohrer an den Beton gehen, müssen Sie höchstens 5 cm tief bohren um einen Dübel zu setzen um darin einen Haken einzuschrauben.

    Und der Beton dürfte eine Stärke von 20 cm haben. Da werden Sie nicht durchbohren können. Aber Achtung beim Arbeiten auf der Leiter so nah am Abgrund!!

    Kündigen Sie den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten, dann müssen Sie sich nicht mehr über die dritte Mietpartei ärgern!

    Und wegen der Mietminderung sollten Sie einen Anwalt für Mietrecht beauftragen, der wird gerne für Sie tätig.

    Guten Morgen,

    als wir unsere neue Wohnung bei einem Besichtigungstermin anschauten, und diese uns sogar als "Komfort-Wohnung" angepriesen wurde, schien noch alles in Ordung.
    Das ist nun gut 2 Monate her.

    Jetzt stehen wir vor dem Dilemma.
    Die beiden Vormieter riefen uns vor paar Tagen an, da sie uns ihren Geschirrspüler verkaufen wollten. Wir übernehmen nun den Geschirrspüler und im Gegenzug streichen wir und nicht der Vormieter einige Zimmer (ob das ein gutes Geschäft war, sei dahingestellt).
    So, als wir aber nun in der WHG waren, wegen diesem Geschäft, sind uns einige Mängel aufgefallen, die wir gleich zur Sprache brachten. Das war:
    a) Waschbecken im Bad kaputt
    b) Wasserschaden im Wohnzimmer

    Diese Schäden muss der Vermieter, oder sein Beauftragter, beanstanden und nicht Sie als Nachmieter

    Diese beiden Schäden werden nun auch behoben, denn das haben wir sofort mit der Verwaltung/dem Eigentümer abgeklärt.

    So. Weiter gehts.
    Die WHG ist jetzt leer und gestern hat mein Partner inoffiziell einen Schlüssel bekommen, damit wir vor dem Einzug fleißig alle Räume streichen können. Dazu nimmt sich mein Partner extra Urlaub etc.
    Als ich gestern dann nach Feierabend in die neue WHG kam, war ich regelrecht erschrocken.
    Hier vielleicht eine kleine Übersicht von den Mängeln/Schäden, die zuvor nicht aufgefallen waren:
    - Die Fugen an der Badewanne müssen erneuert werden (undicht + dreckig)

    So etwas sieht man auch bei einer oberflächlichen Besichtigung der Wohnung!

    - Die Fugen in der Küche zwischen Wand und Boden sind extrem dreckig und z.T. auch porös

    s.o.

    - Der Backofen ist so dermaßen dreckig und unhygienisch, dass er nach Empfinden eines Jeden unbrauchbar ist!!!! (das muss man gesehen haben)

    s.o.

    - Genauso ist auch die Dunstabzugshaube (gleichzustellen mit dem Backofen)

    s.o.

    -Der Einbaukühlschrank - im unteren Bereich, dort wo die Lüftungsschlitze sitzen, extrem schmieri und dreckig. Zudem die Gummiabdichtungen kaputt vom Kühlschrank.

    - Alles versifft, schmierig, unhygienisch und dreckig.

    - Die Hängeschränke in der Küche sind an den Ecken so abgenutzt, dass man das nackte Holz sehen kann

    Kein Kommentar mehr, weil man all diesen Dreck vorher sehen konnte

    - Fast alle Türen in der Wohnung sind kaputt:
    Im unteren Bereich der Türen ist extrem der Lack abgeblättert.
    Bei allen Türen geht an der Seite der Dekor ab.
    alle Türen sind sooo gelb, fleckig und schmierig, dass sie
    schon hellbraun sind und im allerweitestens Sinne nicht
    mehr weiß.

    Auch das sind Schäden, die der Vermieter beanstanden muss und nicht der Nachmieter.

    - Auch viele (oder fast alle) Türzargen in der WHG haben
    Einkerbungen

    - steckdosen sind rausgebrochen (dieses Plastik)

    - Es gibt eine Abstellkammer, in der ein teppich liegt - der ist auch extrem versifft..

    Auch das sind Schäden, die der Vermieter beanstanden muss und nicht der Nachmieter.

    Ich weiß Momentan nicht, wo mir der Kopf steht.
    denn bis vor paar Tagen dachten wir, dass nichts getan werden müsste.
    und nun stellt sich uns die Frage, wer für was verantwortlich ist und wer was beheben muss?

    Der Makler sagte uns, wir sollen dem Vormieter eine Frist setzen, Mängel und Schäden zu beheben.

    Das ist hochgradiger Unsinn. Das ist einzig und allein eine Sache zwischen den Vertragspartnern des Mietvertrages. Sie sind kein Vertragspartner des Vormieters.

    Das blöde an der ganzen Geschichte, es gab wohl niemals eine Vorabnahme von einem Zuständigen (HAusmeister?), es ist also auch nix protokolliert.
    Die offizielle Übergabe soll am kommenden Freitag stattfinden.
    Jetzt haben wir uns die Nr. vom Hausmeister geben lassen und hoffen, dass er uns das eben protokolliert. Dass es festgehalen wird und wir hoffen, dass nicht wir alles selbst machen müssen..

    Wer kennt sich damit aus und weiß, was für Rechte wir als Nachmieter haben.. ? Wo hört der Spaß auf, was muss der Vormieter beheben, was ggf der Eigentümer? Oder müssen wir für die Schäden bzw. extreme Mängel aufkommen?

    Ich habe hier nicht erwähnt, dass die Küchenschränke alle (!!!) versift, fettig und schmierig sind..

    Was tun?

    Viele Grüße
    Lavazza

    Lavazza fragt, was tun?

    Solch eine Wohnung bezieht man nicht in diesem Zustand. Verlangen Sie eine bezugsfertige Wohnung und keinen Saustall. Sollten Sie aber blauäugig den Mietvertrag bereits unterschrieben haben, dann haben Sie echt ein Problem mit dieser Wohnung.

    Und bitte bei der nächsten Wohnungsbesichtigung keine dunkle Sonnenbrille aufsetzen, denn 99% der von Ihnen angeführten Mängel sind nicht verdeckt sondern sichtbar.

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