Beiträge von Mainschwimmer

    alte kaltmiete: 94€

    Schauen Sie bitte in Ihren Mietvertrag! Wo gibt es eine Wohnung für unter 100,- Euro anzumieten?

    neue kaltmiete 230€

    steigerung: ca. 150 % (bzw. anders ausgedrückt: nebenkosten um das 2,5 fache gestiegen)

    Was jetzt, mal Miete mal Nebenkosten, bitte entscheiden Sie sich

    Bei der Aufschlüsselung die ich erhalten habe, nimmt der Verbrauch für die Heizung 15.000 € im Umlage-Saldo ein. Mein Umlageanteil an der Gesamtsumme beträgt 2300€.

    Je nach Größe der Wohnung und Ihrem Heizverhalten ist dieser Betrag denkbar, wenn Sie in einem Haus ohne Wärmedämmung eingezogen sind. Was sagt denn der Energieausweis zu den Heizkosten?

    Mit den anderen Nebenkosten wie Hausmeister, Allgemein-Strom, Müllbeseitigung, Grundsteuer, Haftpflichtversihcerung,Brandschutzversicherung komme ich dann auf einen Gesamtanteil von 2800€, was monatlich ca. 230€ beträgt.

    Auch hier sehe ich keine überhöhte Gesamtsumme

    ;) ich hoffe jetzt ist ihnen das etwas klarer.

    Und dieser Satz:

    Bei gleichen Verbrauch aller Mieter müsste jeder ja 1500€ zahlen. Ich alleine soll aber in knapp 2 Monaten 2300€ verheizt haben?

    aus Ihrem Eingangsbeitrag ist wohl unüberlegt geschrieben worden, denn Sie haben in dieser kurzen Zeit keinesfalls 2.300,- Euro verheizt.

    Da nach wie vor über ein Forum keine Klärung Ihres Problems möglich ist, sollten Sie sich vor Ort an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Denen können Sie dann auch Ihre Unterlagen zur Einsicht geben.

    Hallo

    Weiter dann jede Menge §§§§§§ und mitunter die befristung auf 4 Jahre und das der Vertrag danach 3 Monate kündbar ist.

    Mit diesem Text kann niemand etwas anfangen, der ist genau so hilfreich wie die Anleitung zu einer Kaffeemaschine.

    Was ist denn genau ein formularmietvertrag bzw. was sind die Besonderheiten soeines Vertrages?

    Ein Formularmietvertrag ist ein von vorne bis hinten vorgedruckter Vertrag ohne Zusätze, die der Vermieter eingetragen hat. Nur die Namen und Daten des Einzuggs/Miethöhe sind geschrieben

    Mein EX meint ja ,die Miete und alle Kosten in vollem Umfang decken zu wollen und zu können.

    Dann müssen Sie gemeinsam zum Vermieter und ihn bitten, Sie aus dem Vertrag zu entlassen und ihn mit Ihrem Ex alleine weiter zu führen. Wenn der VM nicht mitspielt, müssen Sie ihn verklagen!

    Dann müsste er ja eigentlich reinen Gewissens diese Bürgschaft unterzeichnen können.

    Was für eine Bürgschaft soll das denn sein? Wer soll denn für wen bürgen? Nur Sie können für Ihren Ex bürgen, aber dann können Sie auch weiterhin im Mietvertrag stehen bleiben. Das ist dann genau so gut wie eine Bürgschaft.

    Würde ich denn vor Gericht im E-Fall damit durchkommen?

    Nein! Sie haften nach wie vor für das Mietverhältnis!

    Vielleicht bezweckt die Bürgschaft ja für den Fall einer Nichtzahlung die fristlose kündigung des Mietvertrages.Wenn der Vermieter von mir geld einfordern sollte und ich zahle es nicht dann weiß ich nicht ob er es einklagen kann,bevor er fristlos kündigt denn damit hätte er sicher mehr arbeit und würde sich die Hände mehr schmutzig machen.

    Warum das? Für diesen Fall gibt es Anwälte, die gerne solch einen leichten Fall übernehmen und Sie zahlen dann noch die Gerichts- und Anwaltskosten....und auch die Miete bis ein neuer Mieter gefunden wird.

    man fühlt sich echt schlecht,wwenn man sich immer im Kreis dreht und dabei auch noch genötigt wird.

    Niemand nötigt Sie, denn Sie haben sich selbst in diese Situation hinein geritten. Und wenn der Vermieter auf seinem Recht besteht ist das keine Nötigung.

    . Danke für die Antworten und Lieben Gruß ... Franky

    Und für weitere Fragen zum Mietvertrag & Co. sollten Sie in diesem Lexikon blättern: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Bei einem Mieterwechsel ist es nicht zwingend vorgeschrieben, dass eine Zwischenablesung erfolgen muss. In diesen Fällen wird nach der Gradtagstabelle der Verbrauch berechnet.

    Also nachschauen, ob der Zeitraum der Heizkostenabrechnung mit der Mietzeit übereinstimmt. Aber bitte beachten, dass eine komplette Abrechnung fürs Haus immer für 12 Monate erstellt wird.

    Aber, bei Ihren Zahlen von 15000, 2300, 150% usw. blicke ich nicht durch.

    Wenn Sie nicht klar kommen, dann die ganzen Unterlagen einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen.

    Sie schreiben allerdings, dass Sie einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren geschlossen haben, was mich stutzig macht. Denn Zeitmietverträge im eigentlichen Sinn gibt es nicht mehr.

    Neben dem qualifizierten Zeitmietvertrag gibt es für Mieter und Vermieter die Möglichkeit des Kündigungsausschlusses auch in Formularmietverträgen. Und da sind Vereinbarungen bis zu 4 Jahren möglich.

    Mietrecht: Kndigungsverzicht

    Das Lagern von leeren Umzugskartons in den Kellerräumen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch dieser Räumlichkeit. Also kann es nicht verboten/untersagt werden.

    Wenn brennbares Material in der Garage nicht gelagert werden sollte, gäbe es dafür eine Erklärung.

    Und die Behauptung, dass Kartons Feuchtigkeit anziehen und im Nachbarkeller zur Schimmelbildung führen, ist hanebüchener Unsinn.

    Die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter für alle Forderungen und Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis.

    Wenn Ihr Feund das Gefühl hat, von diesem Vermieter über den Tisch gezogen zu werden, muss er sich professionelle Hilfe bei einem Anwalt für Mietrecht, bzw. einem Mieterverein holen. Dort kann er auch den Mietvertrag und die anderen Schreiben zur Prüfung vorlegen.

    Das ist ein ganz normaler Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist, die Sie ja eingehalten haben. Dieser Vertrag endet am 30.11.2010, so wie Sie es in der Kündigung geschrieben haben.

    Weitere Ansprüche auf Weiterzahlung der Miete für den Fall, dass die Wohnung nicht wieder vermietet ist, bestehen nicht. Hierbei zählt nicht das Wunschdenken des Vermieters, hier zählen nur Gesetze.....und die sind auf Ihrer Seite.

    Und für die nächste Begehung der Wohnung mit möglichen Nachmietern hat sich Ihr VM rechtzeitig anzumelden und einen Termin abzusprechen. Was hier Sache ist, können Sie in den nächsten Links lesen:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/…tigung.htm#zeit

    Nein! Weil dieser Anschluss mehr als die gesetzlich garantierte Grundversorgung bedeutet. Oder Sie sind Journalist, o.ä., dann könnten Sie zur Ausübung Ihres Berufes weitere Empfangsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.

    Gruwo

    In dieser 2er WG betrug die Miete pro Person 140,- Euro, die Nebenkosten (ohne Heizung) 10,- Euro.

    Es dürfte wohl unbestritten sein, dass man mit 10,- Euro im Monat nicht sehr weit kommt, darum hat der VM die Nebenkosten auf jetzt 50,- Euro erhöht.

    In wie weit man dem Vermieter einen Vorwurf machen kann, dass er bewusst die Nebenkosten so niedrig angesetzt hat, dürfte wohl nicht zu klären sein. Klar ist aber meiner Meinung nach die Seite der Mieter, die bei solch einer unrealistisch niedrigen Vorauszahlung von je 10,- Euro, hätten wissen müssen, dass dieser Betrag zu gering ist.

    Sie haben sich doch schon selbst mit den nötigen Paragraphen versorgt. Drucken Sie das schön aus und halten Sie das dem Vermieter unter die Nase oder lesen sie es ihm vor, da er scheinbar dieses nicht kann.

    Von einem Forum dürfen Sie bitte nicht erwarten, dass dem Vermieter fehlendes Wissen vermittelt wird.

    Liebe Leser,

    Habe ich theoretisch Anspruch auf Mietminderung?

    Theoretisch immer, aber praktisch müssen Sie sich an das Prozedere halten. Und wie das aussieht finden Sie hinter diesen Links:

    Mietminderungstabelle
    Mietminderungstabelle Abfluss Abwasser Balkon Baulärm Bauarbeiten Bordell Disco Discothek Durchlauferhitzer Dusche

    Viele Grüße,
    h2sio4

    Und hier noch etwas zum Klavier:

    Mietrecht: Musik im Mehrfamlienhaus

    Heiz- und Nebenkostenabrechnungen werden immer für den Zeitraum von 12 Monaten erstellt. Das kann das Kalenderjahr sein, muss es aber nicht.

    Aus der Rechnung sollte zum einen der Abrechnungszeitraum (12 Monate), zum anderen Ihr Mietzeitraum ersichtlich sein. Das kann natürlich dazu führen, dass in den Betriebskosten Rechnungen auftauchen, die aus der Zeit vor Ihrem Einzug stammen. Aber das ist korrekt, weil Sie ja anteilmäßig bezahlen.

    Oder anders ausgedrückt: Ihr Vormieter hat für 3 Monate = 25% und Sie für 9 Monate = 75% der Gesamtkosten zu zahlen.

    Belege können Sie nicht einfordern, aber Ihr Vermieter muss Ihnen Einblick in die Rechnungen gewähren. Und das macht er ja am Dienstag.

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