Beiträge von Mainschwimmer

    Ein Vertrag der nicht besteht muss nicht gekündigt werden. Wäre meine Vermutung...

    Da liegt die Vermutung aber falsch. Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen und angetreten werden. Die Kündigung aber muss auf jeden Fall schriftlich (beweisbar) erfolgen.

    Und-Mündliche abmachungen sind in einem Vertragsverhältnis (wenn das eins sein sollte) Nichtig.
    D.h. Nur Vertraglich/Schriftlich geregelte Dinge sind Verpflichtend.

    Um möglichem Ärger aus dem Weg zu gehen, sollte man Mietverträge mit allen Pflichten und Rechten natürlich nur schriftlich abschließen.

    Ein lauter Nachbar (Mitmieter) ist kein Grund für eine fristlose (kürzer als 3 Monate) Kündigung. Sie müssen diesen Mangel Ihrem Vermieter beweisbar (Einwurfeinschreiben) mitteilen und ihm eine Frist (14 Tage) setzen.

    Ändert sich nichts, dann ist Minderung der Miete angesagt. Und wenn es ums Geld geht, dann tut das dem Vermieter weh und er wird sich kümmern.

    Alles zum Thema Mietminderung finden Sie selbst mithilfe von Google und den Begriffen: Mietminderungstabellen, Mietminderung per Gesetz u.ä.

    Wo ist das Problem?

    Sie erstellen aus allen Rechnungen des Abrechnungszeitraums die Abrechnung der Betriebskosten. Es liegt nun mal in der Natur der Sache, dass sich der Abrechnungszeitraum für Energie & Co. nicht mit dem Zeitraum Ihrer Betriebskostenabrechnung deckt. Aber eine andere Lösung gibt es nicht.

    Zu 1.
    Wenn Ihr Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, dann erfassen Sie alle Rechnungen für Wasser/Abwasser, Regenwasser (falls erhoben) und verteilen sie nach der Wohnfläche, falls keine eigene Wasseruhr für die vermietete Wohnung vorhanden.

    Zu 2.
    Es ist richtig, dass der Gaslieferant den Bezug des Gases nicht in m³ angibt, hier wird die gelieferte Menge in kWh auf der Rechnung ausgewiesen. Diese Zahl benötigt dann auch der Dienstleister für die Abrechnung der Heizkosten.

    Wenn man eine Wohnung besichtigt, schaut man die Dinge etwas genauer an, die nicht verdeckt/versteckt sind und kann dann erkennen, wie das mit den Renovierungsarbeiten aussieht.

    Vermackte Türen und aufgequollenen Laminat erkennt man, außer man hat die dunkle Ray-ban nicht abgesetzt.

    Da Sie den Vertrag schon unterschrieben haben, haben Sie die Wohnung in diesem Zustand angemietet.

    Auch wenn jedes Ihrer Probleme ärgerlich ist, reicht es wohl nicht zu einer fristlosen Kündigung. Der Gesetzgeber hat die Messlatte für solch einen Schritt sehr hoch gelegt, aber lesen Sie bitte selbst:

    Mietrecht: Die fristlose Kündigung druch den Mieter

    Und bitte, alle zukünftigem Beanstandungen und Mängel, die Sie haben, nur noch beweisbar (gegen Unterschrift) dem Vermieter übergeben. Das mit dem Müll verstehe ich nicht so ganz, denn in der Regel werden diese Dinge vom Entsorger zusammen berechnet.


    Ich habe vor 3 Wochen einen Mietvertrag unterschrieben(2 Jahrevertrag)

    Wenn Sie einen Vertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht für 2 Jahre unterschrieben haben, dann ist der gültig und bindet Sie für diese Zeit an die Wohnung.

    Und ab da fing der Ärger schon an..
    Ich wollte am 1.11 in die neue Wohnung ziehen,hab mich auch super gefreut das es endlich geklappt hat.
    Die Kaution wollte ich von meinem Erbe bezahlen(das dauert allerdings bis zum Einzug bis ich die Kaution von der Bank ausgezahlt bekomme,da ein Vertrag aufgelöst wurde)Mein Vermieter wollte die Kaution allerdings schon zum 13.10 haben

    Darauf hat er kein Recht! Eine Kaution kann in 3 Raten gezahlt werden, muss also nicht komplett bei Einzug entrichtet werden. Und die erste Rate wäre mit der Miete gemeinsam erst bis zum 3. November zu zahlen. Lesen und informieren Sie sich unter diesen Stichpunkten:
    Mietrecht: Kaution, Rückzahlung, Ratenzahlung

    woraufhin ich ihn vertrösten wollte/musste....Da fing er an mich anzuschreien das ihm das scheiss egal sei usw....seit dem werde ich von den noch jetzigen Mietern der Wohnung regelrecht belästigt und sogar als a....loch beschimpft,die Dame macht also richtig terror.

    Was haben Sie denn mit den Vormietern zu tun. Ignorieren Sie die Leute, die haben Ihnen nichts zu erzählen, vorzuschreiben.

    Im nachhinein habe mitbekommen das 3 weitere Parteien nur Ärger mit dem Vermieter haben und ich ja jetzt vor dem Einzug auch schon(2 von den 3 Parteien die auch Ärger mit dem Vermieter haben,werden demnächst auch ausziehen)Ich bin einfach fertig mit meinen Nerven,nur noch am weinen und weiss nicht wie ich aus der sache raus komme....Ich hab sowas noch nie erlebt....Am Dienstag habe ich einen Termin mit einem Anwalt der mir mehr oder weniger bei stehen soll,da ich ja nicht aus dem Vertrag so einfach raus komme..???!
    Für mich steht fest das ich mit meinem Sohn DA definitiv nicht einziehen kann und will.Es hat sich alles um 180 grad gedreht mit der Freundlichkeit des Vermieters als ich den Vertrag unterschrieb!!
    Was könnte denn passieren?Im schlimmsten fall?WIE könnte ich da einigermassen ''Normal'' raus kommen und es nicht gleich vor Gericht geht????Natürlich weiss ich das ihm dadurch einen Schaden entsteht,zumindest für den Monat November aber wenn ich eventuell einen neuen Nachmieter finde....hat er dann immer noch Anspruch auf die 3 Monats mieten????
    Tut mir leid das alles so zusammen gewürfelt ist...Ich hoffe sehr das mir jemand eine Anwort auf meine Fragen geben kann?

    LG
    Sarah

    Warten Sie ab, was der Anwalt rät. Auf jeden Fall war es das Klügste, sich einen Experten zu besorgen.

    Hallo Zusammen,

    ich habe zum 01.08.2010 den Mietvertrag unterschrieben. Als erstes musste ich feststellen, dass der Strom in Flur, Küche und Wohnzimmr nicht ging. Anscheinend hatte der Vormieter da rumgefummelt.

    Wurde dies dem Vermieter beweisbar mitgeteilt und Behebung des Mangels verlangt? Für ein Telefonat gibt es in der Regel keinen Beweis.

    Dann war das Klo verstopft (es hat 2 Wochen gedauert bis das behoben wurde). Das Abwasserrohr ist immer noch kaputt und somit besteht die Gefahr, dass das Klo jederzeit wieder verstopft ist.

    Den Zusammenhang verstehe ich jetzt nicht.

    Die Wohnung liegt im EG und das gesamte Abwasser läuft unter meinem Klo zusammen, daher riecht mein Bad nach Abwasser.

    Des Weitern musste ich feststellen, dass mein Wasser bräunlich verfärbt ist.

    Das wäre ein Indiz für verrostete Rohre und eine Minderung der Miete angebracht: Mietminderungstabelle

    Ich habe Anfang September den Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt und dieser wollte sich an die Hausverwaltung wenden. Nach ca 4 Wochen hat sich das Ganze ein Klempner angeschaut (nachdem ich Vermieter, Hausverwaltung und Klempner hinter hertelefoniert hatte).

    Ich habe meinem Vermieter dann schriftlich mitgeteilt, dass ich die Miete kürze (bei der Mietminderungshöhe habe ich mich an ähnlichen Gerichtsurteilen orientiert).

    Nachdem ich dann die Miete gekürzt habe, hat mir mein Vermieter (der zufällig auch ncoh Anwalt ist) mitgeteilt, dass er mit der Minderung nicht einverstanden ist und hat behauptet ich würde lügen :mad:, er hätte sich gekümmert und er hat der Hausverwaltung eine Frist gesetzt zur Beseitigung.

    Das ist mit Verlaub gesagt Quatsch, was der VM sagt. Es reicht nicht, solche Aufgaben zu deligieren, er muss sich darum kümmern.

    Daraufhin habe ich ihm geantwortet und seiner Darstellung widersprochen. Ich habe ihm auch mitgeteilt, dass die Frist nicht eingehalten wurde. (Der Vermieter wollte dann Klage gegen die Hausverwaltung erheben).

    Soll er machen, das ändert aber nichts daran, dass die Mietminderung rechtens ist.

    Seit ca 1,5 Wochen habe ich weder etwas von der Hausverwaltung noch von meinem Vermieter gehört.

    Meine Frage: Kann ich versuchen mich mit meinem Vermieter zu einigen den Mietvertrag aufzuheben?

    Versuch macht kluch, wie es so heißt.

    Ich will nicht, dass der mich auch verklagt ich habe keine Rechtsschutzversicherung und eine Gerichtsverhandlung kann ich mir nicht leisten.

    Wieso? Das Gericht müsste Sie erst zu Schadensersatz verdonnern und das ist nach Ihrer Schilderung eher unwahrscheinlich.

    Ich sehe aber auch nicht ein, zu kündigen und 3 Monate die volle Miete zu zahlen.

    Ich möchte einfach nur noch aus dieser Wohnung raus. Hatte mir das mit der ersten eigenen Wohnung anders vorgestellt. :(

    Vielen Dank für eure Antworten!!!

    LG Lia

    Wenn Ihre finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichen, sollten Sie bitte am Amtsgericht vorsprechen und einen Beratungsschein beantragen. Dann erhalten Sie für 10,- Euro die Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht Ihres Vertrauens.

    Ich würde keine 3 Tage ohne Wärme und Warmwasser verbringen. Es ist ein Witz, für diese Arbeiten 3 Tage zu veranschlagen, das ist in Stunden zu erledigen. Oder hängen hier Hunderte Wohnungen an einer Heizung?

    Diese Arbeit kann auch im nächsten Jahr erledigt werden, dann sollten die Mieter rechtzeitig den Austausch auf Kosten des Vermieters vornehmen lassen

    Es gibt im Internet verschiedene Strompreisvergleichsanbieter. Wenn Ihnen alle (z.B. verivox, Strompreisvergleich, etc.)diesen Energielieferanten empfehlen, dann wird das wohl einen Grund haben.

    Die Entscheidung zum Wechsel kann Ihnen aber niemand abnehmen. Auch die Stiftung Warentest hat die Anbieter mit ihren Preisen getestet, mal einfach dort auf der HP recherchieren.


    und Schnee geschippt wurde.

    Eins lehrt es mich--ziehe nur um--wenn der Abrechnungszeitraum grad da war..:mad:

    Danke fürs Antworten

    Egal ob Schnee schieben, oder Heizungswartung, alle Kosten eines Jahres müssen Sie mitbezahlen. Anders lässt es sich auch nicht berechnen. Und seinen Ein- bzw. Auszug nach den Abrechnungszeiträumen vorzunehmen, dürfte praktisch nicht durchzuführen sein.

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