Beiträge von Mainschwimmer

    Hallo Berny,
    Zu den Dienstleistungen eines Maklers gehört die Wahrheit über die zu vermietende Wohnung zu sagen und nicht die Läute anzulügen!

    Wo kann man das nachlesen? Wie kann ein Makler eine Beschaffenheit der Wohnung zusichern, wenn er vom Schimmel nichts weiß. Er ist Wohnungsvermittler und nicht Bausachverständiger.

    "Über Schimmel solltet Ihr Google befragen. Tagelange Lektüre ist Euch sicher..."-das ist eine sehr hilfreiche Antwort die uns sehr viel weiter bringt.

    Es würde aber auch nichts bringen, wenn Berny oder jemand anderes aus Google vorliest, oder?

    Lieber hätte ich eine konstruktive Antwort zur Mietmindernung gehabt als wie bei Bohlen drei mal nein.

    Noch einmal, weil Sie nicht verstehen wollen. Über die Höhe einer Mietminderung kann Ihnen kein Forum eine Prozentzahl nennen. Diese Minderung könnte Ihnen vielleicht ein Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht verraten, die dann auch diese Minderung vor Gericht vertreten müssen.

    Danke an alle Menschen die uns konstruktive Antworten gegeben haben.

    Aber vielleicht hilft Ihnen ein Blick in dieses Lexikon zu dieser und zukünftigen Wohnungen in Bezug auf Schimmel & Co.

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Nur den Hausmeister zu informieren, können Sie echt knicken, da hätten Sie auch den Postboten ansprechen können. Bei Mängeln an der Wohnung ist immer/nur der Vermieter zu informieren. Und das möglichst beweisbar, also per Einschreiben.

    Ob sich aus diesen Fenstern eine Mietminderung ableiten lässt, wage ich zu bezweifeln, da der Zustand der Fenster schon bei Einzug ersichtlich gewesen sein müsste. Und wenn man zwischen Fenster und dem Rahmen eine Hand durchstecken kann, wird es wohl daran liegen, dass dieses Fenster nicht richtig geschlossen wurde. Wie man das macht, kann Ihnen der Hausmeister sicherlich einmal zeigen.

    Hallo zusammen:)

    Meine Fragen an Euch:

    1)Können wir fristlos kündigen? Nur wenn das Gesundheitsamt aufgrund der Schimmelbildung eine Gefährdung der Gesundheit attestiert.

    2)Können wir Mitmindreung verlangen? Dazu kann/darf ein Forum keine kompetente Auskunft geben, aber nachfolgend habe ich ein paar Links aus dem Net zum Thema:

    ? Schimmel in der Wohnung - Alles zum Thema Schimmel
    Berliner MieterGemeinschaft e.V.- Tipps von A bis Z: Schimmel
    Mietminderung bei Schimmel
    Streit um Wohnungsschimmel ? Mieterverein zu Hamburg

    3)Sind wir berechtigt die Maklerprovision zurückzufordern?

    Nö, die Maklerin hat ihren Job gemacht. Für weitergehende Ansprüche aus diesem Desaster ist jetzt nur noch der Vermieter in die Pflicht zu nehmen

    Vielen herzlichen Dank für Eure Unterstützung!:)


    Was ich nicht so ganz verstehen kann ist folgendes. In allen Medien wurde seit Jahren berichtet, dass bei der Vermietung einer Wohnung spätestens ab Januar 2009 ein Energiepass vorgelegt werden muss. Aus diesem hätte man ableiten können, dass die Wärmedämmung dieser Wohnung so mangelhaft ist, da schon bei diesen Temperaturen (die noch im Plusbereich liegen) die Außenwände so stark abkühlen, dass sich Luftfeuchtigkeit daran kondensiert und Schimmel bildet.

    Und noch etwas, was Ihnen die Vermieterin verschwiegen hat. Schimmel, der sich auf Außenwänden bildet ist von innen nicht dauerhaft zu beseitigen. So bald die Wirkung der Chemikalien (Chlor, Wasserstoffperoxid) nachlässt, ist der Schimmel wieder da. Hier hilft nur eine Dämmung des Hauses von außen mit Styropor oder Styrodur.

    Aber das kostet ganz schön Geld, das die meisten Hausbesitzer entweder nicht haben, oder nicht ausgeben wollen.

    Da hier die Hauptpflicht des Vermieters nicht erfüllt wurde/wird, ist quasi kein Mietvertrag zustande gekommen.

    Aber lesen Sie selbst, was das Gesetz dazu sagt:

    § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

    Besser ist auf jeden Fall ein Anwalt für Mietrecht, denn der kümmert sich in der Regel um seine Mandanten. Bei einem Mieterverein müdden Sie oft auf die Beratung durch einen Vertragsanwalt lange warten.

    Aber, was Sie im ersten Beitrag geschrieben haben war nicht der Mietspiegel von Stuttgart, sondern eine Tabelle erzielter Mietpreise. Und das sind 2 Paar Schuhe. Der Mietspiegel in kompakter Form sieht nämlich so aus:

    http://www.pro-wohnen.de/Mietspiegel-Mi…ttgart-2010.pdf

    Informationen zum Mietspiegel Stuttgart für 2010

    Den ausführlichen Mietspiegel können Sie aber beim Mieterverein erwerben.

    Bitte legen Sie Ihren Mietvertrag einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vor. Mit Ihren Angaben ist nichts anzufangen, denn bei jedem Mietspiegel ist auch eine Anleitung, wie dieser zu lesen und zu verstehen ist.

    Wenn Ihre Wohnung tatsächlich um 9 m² kleiner als angegeben ist, dann ist das ein Mangel und Sie sollten die Miete mindern.

    Wie das gemacht wird, finden Sie hier: Keine ?doppelte Toleranzgrenze? bei falschen Wohnflächenangaben Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

    In den Postbriefkasten? Das hilft leider nichts. Bei der Kündigung der Wohnung ist entscheidend, dass der Zugang dieses Schreibens in den Bereich des Vermieters bewiesen werden muss. Und das geht nur mit einem Einwurfeinschreiben oder mit dem Einwurf in den Briefkasten des Vermieters mit Zeugen oder einem beauftragten Boten.

    Da alles das nicht vorliegt, kann der VM jederzeit behaupten, von der Kündigung nichts zu wissen und das wird dann teuer wegen der laufenden Mietzahlung, bzw. Verrechnung mit der Kaution.

    Lassen Sie Ihre Freundin dies hier lesen: Mietrecht: die mietrechtliche Bedeutung des Zuganges

    Dieses Kabel ist einzig Ihr Problem, bzw. das Ihres Telefonanbieters. Ihr Vermieter hat nur die Pflicht, dem Telefonanbieter die Verlegung des Kabels zu erlauben.

    Da Ihr Anbieter dabei auf die Techniker der Telekom angewiesen ist, weil er selbst nur kassieren will ohne "sich die Hände schmutzig zu machen", müssen Sie diesem kräftig auf die Füße treten, um den Anschluss zu erhalten.

    Mietrecht: Telefon, Telefonanschluss

    Wenn der VM nicht zu erreichen ist, er auch keine Person benannt hat, die im Falle eines Falles zu informieren ist, haben die Mieter das Recht, den Handwerker zu rufen. Wenn dieser nicht auf Rechnung des Eigentümers arbeiten will, dann die Rechnung bezahlen und von der nächsten Miete abziehen.

    Guten Tag,

    ich habe 7 Monate in einer Mietswohnung gewohnt, von Mai- Dezember. Nun bekomme ich jetzt eine Aufstellung der Nebenkosten durch meinen alten Vermieter mit einer Nachzahlung von über 400€.

    Die zu zahlenden Nebenkosten wurden errechnet durch Summe x 12 (monate) : 7 (monate).

    Und das ist korrekt, weil die Gesamtkosten als Grundlage für die Berechnung dienen.

    Auffällig an der Abrechnung der Fa. Techem ist, dass ein Wert eines Zählers mehr als dreimal so hoch ist, wie der höchste Wert der anderen Zähler. Wir haben wenig geheizt in diesen 7 Monaten. Einige Heizkörper waren garnicht an, weil die Wohnung anscheinend so gut isoliert ist, dass es nicht nötig war. Trotzdem enstanden an jedem Zähler Verbrauchswerte (vielleicht auch durch den Vormieter).

    Wenn bei Ihrem Einzug eine Zwischenablesung gemacht wurde, kann man das wohl ausschließen.

    Es handelt sich bei den Zählern, um diese "Röhrchenzähler".

    Entscheidend ist nur, dass ich mir nicht vorstellen können, dass ich einen derart größeren Verbrauch habe, als die Vormieter, die nie nachzahlen mussten. (Gleiche Personenzahl und laut Aussage gleiche Heizgewohnheiten, also auch nicht alle Heizkörper an.) Zumal wir überwiegend in den Sommermonaten dort gewohnt haben.

    Es ist durch die Abrechnung auch nicht nachzuvollziehen, welcher Zähler einen so hohen Wert erzielte. Er ist nur mit "Raum Allgemein" gekennzeichnet.

    Des Weiteren wurden die Zähler nach meinem Auszug abgelesen und ich habe die Werte nicht auf einem Übergabeprotokoll unterschrieben.

    Wenn eine Zwischenablesung stattgefunden hat, dann müssen dafür ja auch die Werte noch vorhanden sein. Also nachfragen!

    Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht? Hat jemand Tipps oder Hilfe? Ich befürchte für einen Einspruch ist es jetzt zu spät, da der Vermieter, mir die Abrechnung erst jetzt schickt.

    Vielen Dank.

    Nein, für einen Einspruch ist es in Ihrem Fall nicht zu spät, denn den können Sie ja erst machen, wenn Ihnen die Abrechnung vorliegt. Sie sollten sich aber nicht zu lange Zeit lassen.

    Hallo liebe Forum-Gemeinde,
    unser Vermieter die Kosten von uns erstattet haben, da wir laut Mietvertrag für Schönheitsrep. bis 150 Euro zur Kasse gebeten werden können.
    Darf er das ?
    Vielen Dank für Eure Antworten

    C&G

    Da scheint ein Gedankenfehler zu existieren. Reparaturen an Schaltern Armaturen sind keine Schönheitsreparaturen, sondern nennen sich Klein- oder Bagatellreparaturen. Diese können durchaus mietvertraglich auf den MIeter umgelegt werden.

    Nur erscheinen mir 150,- Euro als Höchstgrenze für eine Reparatur sehr hoch. Mehr Informationen gibt Ihnen eine Anwältin in diesem Link: Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net


    Und ebenso wenig find ich in diesen Texten keine Antwort auf die Frage, ob eine kurzfristig erhöhte Vergleichswohnung als Begründung reicht für die Miethöhe

    Ist das nicht komisch, dass ich die Antwort finde, obwohl mich diese Angelegenheit nicht tangiert. Ich zitiere aus 123recht:

    Eine Miete ist dann ortsüblich, wenn sie dem Mietpreis einer Wohnung von vergleichbarer Ausstattung, Beschaffenheit und Lage am Ort oder einer vergleichbaren Gemeinde entspricht.

    Eine Anlehnung an derartige Mieten darf allerdings nur dann erfolgen, wenn diese in den letzten vier Jahren festgelegt oder erhöht wurden. Somit wird die Anpassung an die aktuelle Mietsituation gewährleistet.

    Die Pflicht zur Mietzahlung endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Wohnung. Diese Übergabe und auch die der Wohnungsschlüssel lässt man sich im Protokoll bestätigen. Ab diesem Tag, an dem du keinen Zutritt mehr zur Mietsache hast, endet die Zahlung der Miete für dich.

    Die Übergabe der Mietsache bei Beendigung der Miete

    Auch wenn es heißt, dass die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen ist, würde ich hier argumentieren, dass ich für keine Wohnung Miete bezahle, die der Vermieter wieder in seinen Besitz genommen hat.

    Gebrauchsrecht des Mieters

    (war immer von Dez. bis Dez)???

    Schonmal Danke für eure Antworten

    Gruß
    Jens

    Ein Abrechnungszeitraum muss immer 12 Monate betragen. Das kann, aber muss nicht unbedingt das Kalenderjahr sein. Und jetzt schauen Sie mal, was Sie da geschrieben haben, das sind doch nicht 12 Monate, oder wissen Sie nicht, wie man das darstellt?

    Was hält Sie denn davon ab, auf die Abrechnung zu schauen. Dort müsste der Abrechnungszeitraum vermerkt sein, denn der ist jedes Jahr gleich und hat mit Ihrer Mietzeit nichts zu tun.

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