Beiträge von Mainschwimmer


    2. kann ich den Vertrag unwirksam machen und eine Kündigung einreichen?

    Wenn der Kündigungsausschluss über diese 2 Jahre einer Prüfung standhält, dann bedeutet das aber, dass dieser Vertrag erst in 2012 gekündigt werden kann.

    Darum den Mietvertrag von einem Experten (Mietrechtsanwalt oder Mieterverein) checken lassen. Vielleicht ist die Klausel ja fehlerhaft und es gilt die gesetzliche Frist von 3 Monaten.

    Das Mietverhältnis begann zum 01.06.2007 und endet nun zum 28.02.2010 muss ich laut diesem Mietvertrag bei Auszug renovieren oder nicht?

    Da hier keine starren Fristen vorliegen muss der Mieter renovieren

    Ein Zimmer wurde scharz-rot gestrichen das ich dies beseitigen muss, ist mir bewusst aber falls ich bei Auszug nicht renovieren muss, reicht es dann das ich die Tapeten entferne oder muss ich neu tapezieren?

    Wenn der Untergrund z.B. eine Rauhfaser ist, dann dürfte es reichen, mit einer gut deckenden Wandfarbe zu streichen.

    Markus Bohn

    Aber es ist ja noch reichlich Zeit bis zum Auszug.

    Wenn Ihr Vermieter damit einverstanden ist, sollten beide Mieter als gleichberechtigt im Mietvertrag aufgeführt sei. Diese Konstellation gibt dem VM die Sicherheit, dass beide Mieter zusammen, oder auch getrennt, für die Miete aufkommen.

    In der von Ihnen vorgeschlagenen Form wäre nur der Hauptmieter für die Miete zuständig, weil nur zwischen ihm und dem VM ein Vertrag besteht.

    Der VM hat 12 Monate Zeit, eine Abrechnung der Betriebskosten zu erstellen. Diese 12 Monate können, aber müssen nicht das Kalenderjahr sein.

    Darum wäre bei Ihnen zu klären, von wann bis wann in dieser Wohnung der Abrechnungszeitraum war. Und erst dann weiß man, ob und wie lange der Vermieter noch Zeit für die Abrechnung hat.

    Hallo,
    Das sehe ich aber nicht ein, weil ich denke, dass das zur Wartung zählt und meines Wissens nach nicht als Nebenkosten aufgeführt werden darf. Habe ich Recht oder muss ich dafür Zahlen?

    Hmh, ich glaube hier liegt ein Gedankenfehler vor. Alle wiederkehrenden Wartungskosten an der Mietsache sind umlegbar, nicht umlegbar wären lediglich Reparaturen und Instandsetzungen.


    Am 15.1. bekam ich einen Anruf der Nachmieter, daß die Küche am 24.1. eingebaut werden sollte.

    Das war nicht dein Problem, so lange du Miete bezahlst, gehört die Wohnung dir.

    Da dies nicht wirklich in meinen Zeitplan passte und ich da sicherlich noch in der Renovierungsphase wäre, einigten wir uns soweit, die Nachmieter erledigen die Renovierung, können ab sofort in die Wohnung und ich stelle noch 2 Eimer Hochwertige Farbe zur Verfügung (sollte wohl für ne 2 Zi Whg reichen. Damit war die Vermieterin anfangs einverstanden.

    Hoffentlich gibt es für dieses Einverständnis verlässliche Zeugen.

    Am 18.1. war übergabe. Die Wohnung war komplett nass aufgewischt und alles sauber, bis auf ein paar Spinnweben aussen an den Fenstern, was die Vermieterin bemängelte.

    Nirgendwo steht geschrieben, dass die Fenster frisch geputzt sein müssen. Also Schikane der VM.

    Nun solle ich noch weitere evtl. benötigte Farbe und Renovierungsmittel besorgen da die Nachmieter 2 mal streichen wollen. Damit gab ich mich nicht zufrieden, da ich mich mit den Nachmietern privat geeinigt hatte. Ich sagte schlußendlich, da mir die Diskussion auf die Nerven ging, ich renoviere selber und Schlüsselübergabe ist dann am 31.1.

    Richtige Reaktion. Mit solchen Kleingeistern sollte man niccht diskutieren.

    Ihre Reaktion sah dann so aus: Sie möchte nicht mehr daß ich renoviere und ich solle nun das Grundstück verlassen, sie erteilt mir ab sofort Hausverbot.

    Das ist Unsinn, denn einem Mieter kann der VM kein Hausverbot erteilen.

    Von den 800 Euro Kaution wurde mir kurz danach 500 Überwiesen. Der Rest mit Nebenkostenabrechnung.

    Das ist insoweit richtig, weil der VM für die Abrechnung der Betriebskosten einen Teil der Kaution zurückbehalten kann.

    Diese ging mir die Tage zu. Dort wurde mir 89 Euro für Diverses und Farbe berechnet. Zinsen der Kaution waren auch keine aufgeführt. (800 Euro, 5 Jahre Miete).

    Die Berechnung der Farbe ist illegal, die Zinsen aus der Kaution stehen dir zu. Bei 1% Sparbuchzinsen wären das für 5 Jahre 40,- Euro.

    Hat sie dazu das Recht mir nun doch die Renovierungsmittel in Rechnung zu stellen, obwohl sie mir nicht die Möglichkeit gab selber die Arbeiten durchzuführen? Und könnte ich seit dem Zeitpunkt des Hausverbotes eine Mietrückzahlung der 13 Tage verlangen? Für die Kaution ist sie doch verpflichtet, diese Zinsbringend anzulegen,oder habe ich da keinen Anspruch darauf?
    Ich wäre für Tips sehr dankbar, da ich mit meinem Sohn auf jeden Euro angewiesen bin.
    Danke
    Torsten

    Also, alles zusammenrechnen (Farbe, Zinsen, Mietüberzahlung) und über diesen Betrag einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen. Das geht auch online über diese Seite: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=7076266-1291363476704&Command=start

    Dann geht alles weitere seinen Gang bis vors Gericht.

    Ich fasse auch nichts negativ auf sondern möchte einfach nur Rat und wenn dazu mehr Info`s nötig sind bitte einfach sagen dann mache ich das gerne.

    Lieben Gruß
    moncherri

    Was Sie möchten, ist nicht ein einfacher Rat, sondern eine komplette Rechtsberatung. Aber die bekommen Sie nur bei einem Anwalt und wenn Sie Glück haben auch beim Mieterverein.

    Das Thema Schimmel in der Wohnung ist mittlerweile, bedingt durch die Jahreszeit, total ausgelutscht. Wenn es jetzt bei Ihnen an einer der anderen Wand schimmelt als in dem anderen Beitrag, was solls.

    Und dass Sie sich wirklich mithilfe von Google durch das Thema durchgelesen haben, will ich ganz ehrlich bezweifeln.

    Hallo zusammen.

    das auf dem Mietvertrag steht "nicht vor 2 Jahre" . Das hat sie allerdings von Hand darauf geschrieben.

    Dieser Satz ist kein gültiger Kündigungsausschluss. Wenn da wirklich nicht mehr steht, dann könnt ihr ganz beruhigt zum 28.02.2011 ausziehen. Wie eine gültige Klausel aussehen müsste kann man hier nachlesen: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
    Befristeter Kündigungsausschluß:

    Die Klausel in einem Wohnraummietvertrag:

    "Das Mietverhältnis beginnt am 1. Juni 2010. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, die für beide Vertragsteile verbindlich ist, gekündigt werden, jedoch erstmals zum 31.5.2013.", ist wirksam. AG Schöneberg, Urteil vom 30. November 1998, Az: 108 C 325/98; MM 1999, 213-215

    Auch müsste bei einem gültigen Kündigungsausschluss zu lesen sein, dass der für Mieter und Vermieter gilt.

    Also, wenn nur der eine Satz dort steht, dann hat der keinen Einfluss darauf, dass ihr am 28.02. die letzte Schicht dort macht.

    Das können nur Sie entscheiden, ob es sich lohnt. Wenn Sie die Vereinbarung mit der kürzeren Frist schriftlich haben, dann sollten Sie einen Mahnbescheid auf den Weg schicken. Wenn es aber nur gesagt wurde, dann steht Aussage gegen Aussage und das kann dann vor Gericht dumm ausgehen.

    Eine Mietminderung lässt sich nicht genau berechnen, weil es immer auf die Umstände im vorliegenden Fall handelt.

    Ein paar Anhaltspunkte findet man in diversen Mietminderungstabellen im Internet mithilfe von Google.

    Aber, auch solche Tabellen sind vorsichtig anzuwenden, weil die Urteile stets von Amtsgerichten stammen. Und da muss sich das Gericht Ihres Wohnortes nicht unbedingt dran orientieren.

    Mietminderungstabelle

    Oje, so wie es ausschaut hat Ihre Freundin einen Zeitmietvertrag über 3 Jahre abgeschlossen. Man sollte schon lesen, welche Verträge man unterschreibt!

    Ich befürchte, dass in diesem Fall kein Forum wirklich helfen kann, da muss ein Profi für Mietrecht ran, der eventuell ein Verbleiben in der Wohnung wegen des Schimmels ablehnen kann.

    HALLO,
    wir wurde den vermieter gern verklage wegen miet vertrag bruch und schmerzensgeld und schadenersatz verlangen, ist das möglich?
    p.s. sorry wegen der schlechten deustch, ich komme aus den USA, bin aber Deutsche Stadtsburger.


    Eine Klage auf Schadensersatz dürfte erfolgreich sein, aber Schmerzensgeld keinesfalls.

    Das sollten Sie aber auf jeden Fall einem Anwalt für Mietrecht machen lassen, denn dazu ist ein Profi erforderlich.

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