Beiträge von Mainschwimmer

    Hallo zusammen,

    Dadurch bekamm ich 25% Mietminderung von meinem Vermieten. Ich musste jedoch ca. schon 3 bis 4 mal Renovieren (Tapete und Deck)

    Durch die Mietminderung haben Sie jeden Monat Geld gespart und das können Sie für das Renovieren investieren.

    Jetzt nach einem Jahr habe ich meinem Vermieter angeschrieben, das ich Ihm eine Frist von 2 Wochen gebe, diesen Mangel zu beseitigen. Er reagiert nicht darauf.
    Was kann ich jetzt geltend machen wegen meinen Renovierungskosten (Rechnungen sind vorhanden).

    Dafür haben Sie die Miete gemindert. S.o.

    Bin auch schon auf Wohnungssuche wie sieht das mit Umzugskosten aus? Und was ist mit meinem Material was ich in die Wohnung reingesteckt habe: Laminat, Tapeten, Farbe, Fliesen.....

    Umzugskosten gehen komplett zu Ihren Lasten. Wenn Laminat und Fliesen nicht schriftlich genehmigt wurden laufen Sie Gefahr, dass Sie die Dinge wieder entfernen müssen. Nennt sich Rückbaupflicht: Mietrecht: Die Rückbaupflicht des Mieters, Ausnahmen

    Bei dem Gutachten wurde festgestellt, das ich fast in allen Zimmern Kältebrücken habe und im Kinder, Schlafzimmer und Küche Schimmel. Kinderzimmer wurde als Unbewohnbar eingestuft. Durch die Kältebrücken musste ich auch mehr Heizen. Wie sieht das auch mit Heizkosten? Kann man da was Rückwirkend einfordern?

    Versuchen können Sie es, aber ob es was bringt will ich bezweifeln.

    Warte auf die Antworten. Und was soll dieser Satz, wir sind hier nicht bei der teuren Telefonauskunft!

    Danke und Gruß !!!

    Alles weitere, wie Sie sich in Ihrem Fall verhalten sollten, finden Sie mithilfe der Funktion Suchen hier im Forum. Oder aber bei Goggle.

    Unsere Vermieterin rief uns gestern an und hat uns telefonisch migeteilt das Sie unsere Wohnung per Anounce in die Zeitung gesetzt hat.Nun sagte Sie uns das dann natürlich jetzt Besichtigungstermine anstehen würden.

    Warum machen Sie sich denn Gedanken darüber? Eine Kündigung wegen Vermieterwechsels ist nicht möglich, aber das hat Ihnen Ihr Anwalt doch auch gesagt.

    Desweiteren sagte Sie das Sie keinen Brief vom Anwalt erhalten hat.Da Wochenende ist kann ich meinen Anwalt nicht erreichen und ich befürchte das unsere Vermieterin hier am Wochenende auftaucht (mit Interessenten).Das ich Sie nicht in die Wohnung lassen muss ist mir bewusst.Nun meine Frage:Wenn unsere Vermieterin nicht das Grundstück verlässt weil die gute Frau ja der Meinung ist das Sie als Vermieterin alles Recht auf Ihrer Seite hat,kann ich dann die Polizei rufen?

    Erklären Sie der VM die Rechtslage § 123 StGB Hausfriedensbruch und wenn sie nicht abhaut die 110 anrufen. Die machen dann den Rest.

    Wenn die nette Frau wieder anruft, einfach den Hörer auflegen, fertig!


    Nun zu den Mängeln:
    Der Wasserzulauf zur Toilette (auf halber Treppe) war undicht,sehr wahrscheinlich schon beim Vormieter,Defekt,ist ausgetauscht worden.Nun hat aber noch der Holzfußboden einen Wasserschaden,der nicht behoben wurde,es wachsen
    Pilze aus dem Holzfußboden(an der Stelle,wo der Toilettenabfluss in den Boden geht),der Boden sieht moderig aus. Die Verwaltung wollte jemanden vorbeischicken,der sich darum kümmert,bisher ist noch nichts passiert.

    Wurde dieser Schaden bei der Anmietung der Wohnung reklamiert? Wenn nein, dann berechtigt das nicht zur Minderung der Miete. Sie haben die Wohnung wie gesehen angemietet!

    Das Badezimmer hat keinen Fliesenspiegel,die Badewanne steht 10 cm von der Wand entfernt.Dadurch ist beim Duschen die Wand und der Boden(Holzfußboden) feucht geworden und teilweise blättert der Putz,auch vom Vormieter.Darüber wurde mit der Verwaltung gesprochen,"definitiv kommt da kein Fliesenspiegel rein".

    Auch hier gilt, wie gesehen so gemietet.

    Das Nachbarhaus wird gerade entkernt,morgens zwischen 6:30 und 7:00 Uhr geht´s mit dem Presslufthammer los.

    Ab 7:00 Uhr ist mit Lärm von Handwerkern zu rechnen. Wenn die Baustelle schon bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden oder ersichtlich war, kein mietrechtlicher Mangel.

    Im Treppenhaus blättert der Putz von den Wänden,

    Das Treppenhaus haben Sie nicht mitgemietet, oder doch?

    die Frage ist nun,was kann man dagegen tun?

    Machen Sie Ihren Vermieter schriftlich auf diesen Zustand aufmerksam. Am besten per Einschreiben, denn Sie haben als Mieter die Pflicht, Schäden am Haus/der Wohnung umgehend zu melden.

    Kann man die Miete mindern,und wenn,wie muss man da vorgehen?

    Nö, das habe ich aber oben erklärt.

    Hat man als Mieter einer "unsanierten" Wohnung kein Recht auf ein gefliestes Badezimmer,oder zumindest so gemacht,dass man im Stehen duschen kann?

    Solch ein Recht gibt es nicht, kann es nicht geben. Die Kosten solcher Maßnahmen würden in die Miete einfließen und die Wohnung wäre nicht für 230,- Euro zu vermieten. Und wenn Sie unbedingt im Stehen duschen wollen, dann müssen Sie dafür sorgen, dass Wand und Boden nicht nass werden. Duschwände zum Aufsetzen auf die Wanne, Duschvorhänge und Latexfarbe für die Wand sind dabei erste Wahl.

    Oder ist man selbst verpflichtet,Reparaturen vorzunehmen und selbst zu bezahlen?

    Das haben Sie jetzt gut erkannt!

    Was kann man da machen?
    Danke schon mal im Vorraus!!

    Gehen Sie in einen Baumarkt und lassen Sie sich dort über die vielfältigen Möglichkeiten zur Badsanierung aufklären. Sie werden sehen, dass es bei Eigenleistung garnicht so teuer ist.

    In der Regel wird eine SAT-Anlage in einem Mehrfamilienhaus mit Hausstrom betrieben. Der Verbrauch ist aber so gering, der fällt kaum ins Gewicht.

    Kosten der Anlage, die umlegbar sind, dürfen nur durch den Strom und die Wartung entstehen. Reparaturen und Neuanschaffung muss der Vermieter komplett übernehmen.

    Sie müssen sich unbedingt mit der Betriebskostenverordnung vertraut machen, sonst zieht man Sie über den Tisch:

    Betriebskosten

    Genau genommen nur Vorteile, weil der Gesetzgeber für eine Wohnraummiete nicht viele Paragraphen übrig hatte:

    § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

    Hallo zusammen!

    Wir werden demnächst in eine neue Wohnung ziehen, die nun zum ersten Mal vermietet wird.

    Die Heizkosten sollen ohne Zähler in der Wohnung (also wahrscheinlich nach m²) abgerechnet werden.

    Ist dies zulässig?

    Nur wenn es ein Zweifamilienhaus ist, in dem der Vermieter die andere Wohnung bewohnt. Wenn nicht, dann muss zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

    Weil eigentlich ist es ja nicht ganz gerecht da die anderen Mietparteien theoretisch ihre Wohnung auf 30°C aufheizen könnten und wir müssten dann die Kosten mittragen...

    Vorab vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

    Viele Grüße
    kapstadt

    Hier die Adresse der Verordnung: Heizkostenverordnung

    allerdings mit schon angerissenen Fliesen in der Küche, Rotweinflecken im Teppich und falsch behandelten Holzfenstern (lackiert statt lasiert,der Lack blättert auch gut ab,da die Fenster den ganzen Tag Sonnenlicht ab bekommen).

    Sind diese "Macken" schriftlich festgehalten worden?

    Die Fliesen sollten ausgetauscht werden, ist aber trotz mehrfacher Erinnerung nie passiert.

    Meine Frage ist,was muss ich renovieren oder muss ich überhaupt bei Auzug renovieren?

    Das geht nur aus dem Mietvertrag hervor. Und bei dieser Klausel muss unterschieden werden zwischen einer starren (ungültigen) und einer weichen Klausel, bei der der Zustand der Wohnung maßgeblich ist und nicht die Länge der Mietzeit.

    Bohrlöcher werden ich selbstverständlich verspachteln, eine kaputtgegangene Steckdose werde ich noch austauschen vor Auszug.

    Aber wie sieht es mit Streichen usw. aus?

    s.o.

    bin für jeden Tipp dankbar.

    Also die Renovierungsklausel auf Gültigkeit abklopfen, oder hier einstellen.


    Ich bin übrigens erst im September 2010 eingezogen.
    Daher muß doch ein Energieausweis vorhanden sein?! Oder??

    Der hat aber nur Sinn, wenn man ihn vor Einzug verlangt. Sieht man ohne ein, ist die Chance vertan. Wenn Sie also vor Einzug gesehen hätten, wie hoch der Energiebedarf des Hauses ist, hätten Sie vielleicht nicht gemietet. Aber für den Vermieter hat das keine Folgen:

    Das Ergebniss im Energieausweis hat rechtlich gesehen keine Folgen. Auch wenn Ihr Gebäude eine „Energieschleuder“ ist, ergeben sich keine Pflichten zur energetischen Modernisierung. Allerdings ist es offensichtlich, dass bei Vermietung und Verkauf von Gebäuden der Energieausweis künftig eine sehr wichtige Rolle spielt.

    aus: Welche Konsequenzen hat das Ergebniss im Energieausweis - Energiepass?

    Ich habe jetzt einen Energieausweis angefordert.

    Der muss nur bei Neuvermietung oder Verkauf der Hütte vorgelegt werden

    Meine Behauptung wäre das mit einer modernen Gasheizung einiges an Gas zu sparen wäre.

    Das könnte im kleinen Rahmen durchaus möglich sein, dann wäre aber die neue Gasheizung als Energiesparmaßnahme zum Teil vom Mieter zu finanzieren. Und zwar mit 11% der Anschaffungskosten auf die Jahresmiete. Z.B. Kostenpunkt der neuen Anlage 8.000,- Euro, bedeutet Mieterhöhung von 880,- Euro pro Jahr bis zum Ende aller Zeiten.

    Gibt es denn eine modernisierungspflicht für den Vermieter??

    Die Pflicht zum Austausch wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Und das kennt der Schornsteinfegermeister und auch der Heizungsmonteur, der die Wartung an dem Gerät ausführt.


    Also ist der erste Weg der Bezirksschornsteinfegermeister.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Angabe von Prozenten den Mietervereinen und Anwälten für Mietrecht vorbehalten ist. Von beiden dürfen Sie dann auch erwarten, dass man diese Rechtsberatung im Falle eines Falles auch vor Gericht vertritt.


    Unsere Wohnung wurde von unserem Vermieter zum 31.01.2011 gekündigt, wir haben diese Kündigung schriftlich akzeptiert.

    Das war aber nicht nötig, denn solch eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die muss man also nicht bestätigen. Der hätte man aber widersprechen können, denn Kündigungsgründe des Vermieters gibt es nur ganz wenige.

    Haben uns unzählige Wohnungen angeschaut und auch Gespräche mit den Vermietern gehabt, leider wollen die uns alle nicht, da mein mann seit 2009 in der Privatinsolvenz ist ( so die Aussage der Vermieter ).

    Das ist nun mal der Fluch einer solchen Insolvenz

    Zwischenzeitlich hatten wir auch schon einen neuen Mietvertrag unterschrieben zum 01.01.2011, leider kam auch da ein Schreiben vom Anwalt mit einem Aufhebungsvertrag aufgrund der PI meines Mannes . Um keinen Ärger zu haben , haben wir das Ding auch unterschrieben.

    Auch das war ein Fehler, der nicht mehr zu heilen ist. Ein Mietvertrag, der von beiden Parteien unterschrieben wurde, ist gültig und kann auch nicht von einem Anwalt gekündigt werden

    Wir haben eine kleine Tochter ( wird am 31.01.2011 zwei Jahre alt ) und gehen auch beide Vollzeot arbeiten.

    Das dürfte zukünftigen Vermietern aber egal sein, die bangen eher um ihre Miete.

    Gibt es eine Möglichkeit den Mietvertrag zu verlängern, wir wissen echt nicht wohin sonst.

    Nö, diese Möglichkeit gibt es nicht. Hier gibt es nur die Kulanz des Vermieters.

    Bitte antwortet uns schnell uns läuft leider die Zeit davon.

    LG

    Fragen Sie im Wohnungsamt Ihrer Gemeinde, ob man Ihnen eine Wohnung (vielleicht auch nur als Überganglösung) geben kann. Auch die beiden großen Kirchen wären eine Anlaufstelle für eine Wohnung.

    stebln

    Sie sollten unbedingt herausfinden woher diese hohe Verbrauch stammt, denn um den als Single zu verbrauchen, müsste bei Ihnen z.B. die Toilettenspülung ständig laufen.

    Ich wohne in einer Mietwohnung und verbrauche im Jahr bei 2 Personen um die 60 m³ Wasser.

    Sie sollten die Wasseruhr beobachten und wenn sich da was dreht, nachschauen, ob bei Ihnen Wasser läuft. Nur Sie können diesem Irrsinn mit dem großen Verbrauch ein Ende machen.


    Nur noch mal dem Verständnis halber, also die 20% ab April gehen i.O.

    Ja, vorausgesetzt der Mietspiegel wurde richtig angewandt.

    Wenn die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlosssen sind, muss er die Kosten offenlegen und kann dann erst die Miete um bis zu 11% erhöhen?

    Ööh, so hatten wir aber nicht geschrieben! Der Vermieter kann und darf 11% der aufgewendeten Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Das heißt, dass bei einem Kostenaufwand von 8.000 Euro die Miete pro Jahr um 880,- Euro steigt. Jetzt verstanden?

    Also könnte es durchaus möglich sein, dass wir innerhalb weniger Monate insgesamt 31% mehr Kaltmiete zahlen müssen?

    Nö, aber s.o.

    LG Alperarda

    Aber die Kosten der Renovierung muss der Vermieter schon genau angeben, Pi x Daumen muss nicht akzeptiert werden.


    Haben wir nicht und der Austausch von 20 Heizkörperventilen kann doch keine Kleinreparatur sein?!

    Wenn 20x 1 Ventil getauscht wird, dann endet die Kleinreparatur bei der Summe, die 8% der Jahresmiete ausmacht.


    Ich hatte was von 20-30 Prozent in einer Mietminderungstabelle gelesen. Das Forum ( als Hilfequelle) hab ich genutzt, um mal die Erfahrung von anderen Leuten zu hören oder Gedankenanstöße zu bekommen :)

    Sehen Sie, und einen Gedankenanstoß haben Sie von mir bekommen. In Sachen Mietminderung sollte man sich nicht auf die Meinungen von Laien verlassen. Hier geht es um Geld, um viel Geld, und da verstehen die Vermieter meist keinen Spaß und schalten deshalb sofort Anwälte ein. Und was dann?

    Hallo

    Das Problem sind kaputte Heizkörperventile in fast allen Zimmern, teilweise tropfen diese auch.

    Wenn Sie eine gültige Kleinreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag vereinbart haben, dann müssten Sie den Austausch sowieso bezahlen ( Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net ). Warum also nich selst tätig werden und die Ventile austauschen. Das wäre garantiert billiger.

    Die meisten Heizkörper in unserem Miethaus werden nicht warm, bleiben entweder völlig kalt oder werden lauwarm.

    Schon mal dran gedacht, dass solche Heizkörper auch mal entlüftet werden müssen?

    Ich geh mal davon aus, dass wir ein Recht auf Mietminderung haben?!

    Wenn nichts von dem zutrifft, was ich oben geschrieben habe, ja.

    Wenn ja wieviel ?

    Diese Frage sollten Sie einem Anwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein stellen, denn das hängt von zu vielen Dingen ab, die ein Forum nicht einschätzen kann.

    Bitte bedenken Sie, dass ein Forum keine Rechtsberatung geben kann und darf. Ein Anwalt oder Mieterverein wird im Falle eines Falles seine Beratung auch vor Gericht vertreten

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