Beiträge von Mainschwimmer

    jetzt wirds interessant, d.h. meine Vermutung, dass ich dadurch garkeinen Anspruch habe, ist berechtigt?


    Aber so was von berechtigt. Zu diesem Thema gibt es Urteile von Amtsgerichten zuhauf, was nicht heißen muss, dass dein Amtsgericht genau so entscheidet. Aber eine ungefähre Richtung kann man schon erkennen.

    Es gibt für das Geld bestimmt noch Altbauwohnungen mit einer Raumhöhe von 3,50 m. Da wird sich der TE mit Sicherheit anderes einfallen lassen, über das er meckern kann. Sollte er es aber auf eine Mietminderung abgesehen haben, sollte er mit dem Wunsch zum Amt für Mietminderungen gehen. Dieses Amt ist in jedem Rathaus direkt neben dem Fundbüro untergebracht.

    In einer Duschhöhenverordnung aus dem Jahre 1998 für das Land Bayern habe ich entnommen, dass eine Person beim Duschen durchaus die Handbrause per Hand benutzen kann/darf. Die Handbrause muss nicht unbedingt in den Halter eingesteckt sein. Und wie man weiß sind die Regeln in Bayern für Bauherren und Vermieter sehr streng.

    Zusätzliche Frage, wie lange wohnst du schon in der Wohnung, war vielleicht schon bei Bezug ersichtlich, was dort mal gebaut wird? Und das mit den Wohnungskatzen solltest du besser nicht erwähnen, denn deren Befinden haben mit einer Mietminderung nichts zu tun.

    Wenn du Mängel an deiner Wohnung reklamieren willst, solltest du das nur auf Papier als eingeschriebenen Brief machen. Alle anderen Kommunikationswege sind in der Regel nicht beweisbar.

    Wenn du deinen Vermieter über Mängel im Haus informierst, dann sind diese Informationen nicht wie ein Beichtgeheimnis zu behandeln und unterliegen nicht dem "Datenschutz". Welche wirklichen Geheimnisse hast du Google, Facebook & Co. anvertraut und weißt nicht, wer diese Daten benutzt. Da regst du dich auch nicht drüber auf, oder?


    Ist jetzt §2 bindend und ich kann jederzeit kündigen oder muss ich nach §24 3 Jahre "absitzen" in der neuen Mietwohnung????


    Dies ist ein Vertrag mit Kündigungsausschluss für 3 Jahre. Ein durchaus üblicher Vertrag, den man nur unterschreiben sollte, wenn man sich 100% sicher ist, denn da kommste vorzeitig nicht mehr raus.

    ich hatte hier nicht vor ein Diktat zu schreiben!


    Ganz schön frech, so früh am Morgen. Du willst was von uns, wir nichts von dir. Wenn du nicht die einfachsten Regeln einhältst, damit man dein Gejammere lesen kann, dann musst du üben.
    Du hast einen Mietvertrag.....und der ist im Moment das Maß aller Dinge. Wenn du dich nicht durchsetzen kannst, wir machen das für dich nicht. Ein Zimmer in einer WG mit 47 m² Größe wäre auch mit Sicherheit nicht anzumieten. Wie groß soll denn die ganze Wohnung sein? Dein Zimmer ist 18 m², die beiden Gemeinschaftsräume dazu gerechnet ergeben dann 47 m².

    Schon mal einen Schritt weiter gedacht? Du zahlst für die Wohnung ja auch Miete auch wenn die Kosten schon längst abbezahlt sind. So ist es nun mal wenn man kein Eigentum erworben hat. Solltest du aber in kürze ausziehen, dann steht in der Wohnung eine funktionsfähige Küche für den Nachmieter, oder würdest du deine Küche, die bestimmt teurer wäre, stehen lassen?

    Und wenn an dieser Küche, incl. Herd, Ofen, Kühlschrank, etc. eine Reparatur nötig wäre, müsste das der Vermieter bezahlen.

    Mit welcher Begründung den?
    Mir war bisher nur bekannt das er das kann indem er Eigenbedarf anmeldet.
    Und da hat er überhaupt keinen Grund zu.


    Was ist an dem Satz:"ohne Begründung mit einer um 3 Monate verlängerten Frist" so schwer zu verstehen? Man hatte dir auch schon den betreffenden Paragraphen im BGB genannt. Da du aber meinst, dass dich das alles nicht angeht, mach deinen Mist allein!

    Also 1 Haus, die Zahl der Eingänge ist egal, und Mieter mit Vermieter. Das heißt, dass der Vermieter jederzeit mit einer um 3 Monate verlängerten Frist ohne Angabe von Gründen kündigen kann.

    Wie du auf die Idee kommst, dass dieses Recht des Vermieters nicht gilt, bleibt mir ein Rätsel.

    Da die Hälfte der von dir angegebenen "Mängel" mindestens als Kleinreparatur laufen und bei einer entsprechenden Klausel von dir bezahlt werden müssen, verstehe ich dein Gejammer nicht. Alles andere ist nur viel Text ohne wirkliche Fragen. Im Mietrecht gibt es keine Suche nach Lügen u.ä., deshalb interessiert das auch nicht.
    Und bedenke, wenn du nur mit dem Vermieter zusammen im Haus wohnst, dann bist du schneller gekündigt, als Bayern München wieder Meister wird. Frist 6 + 3 Monate.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!