Dies ist eine Frage, die nur von Experten beantwortet werden kann. Und die findet man hier: Verbraucherzentrale Energieberatung :: Homepage
Beiträge von Mainschwimmer
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Und noch eine Frage, wie hoch kann die Grundsteuer für eine 85,5 m² Wohnung in einem 9 stöckigen Haus in Heilbronn sein?Keine Ahnung, weil zu viele Faktoren diese Steuer bestimmen. Aber Ihr Vermieter muss Ihnen auf Anforderung den Steuerbescheid der Stadt vorlegen.
lg chevy1982
Bitte legen Sie die Abrechnung einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vor. Hier fehlen die Zeiträume für diese Abrechnung.
Und, Abrechnungen für Betriebskosten müssen 1x jährlich abgerechnet werden. Der Abrechnungszeitraum muss dabei 12 Monate betragen. Das kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein. Wenn dann der Abrechnungszeitraum beendet ist hat der Vermieter ein Jahr Zeit, Ihnen die Rechnung zu geben. In Ihrem Fall nehme ich sehr schwer an, dass die Zeiträume 2008 und 2009 bereits verjährt sind.
Aufgrund dieser verspäteten Rechnungsstellung müssen Sie unbedingt professionellen Rat in Anspruch nehmen. Vorab sollten Sie aber schon mal in diesem Lexikon stöbern:
Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht
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Sie haben das Recht und Ihr Vermieter die Pflicht, dass Sie Einblick in die Rechnungen für die Abrechnung erhalten. Dieses Recht sollten Sie einfordern, dann sehen Sie klarer.
Und, Belege muss Ihnen Ihr Vermieter nicht zur Betriebskostenabrechnung beilegen, da Sie ja das Recht zur Einsicht in seinem Büro (o.ä.) haben.
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Mann kann es drehen und wenden wie man möchte, aber eine ordnungsgemäße Abrechnung mit dem Mieter, zumindest für die Zeit vom 01.05.2009 bis zum 31.12.2009, kann und darf in diesem Fall nur durch den Zwangsverwalter erfolgen
Danke Gruwo, dass Sie mich für blöd halten.
Wenn Sie meine Beiträge etwas genauer gelesen hätten, müsste Ihnen eigentlich aufgefallen sein, dass ich nur davon geschrieben habe, dass der Zwangsverwalter entscheiden wird, wer das Geld bekommt.
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Sorry Mainschwimmer, aber hier muss ich jetzt deutlich widersprechen.
Und wo ist der Widerspruch zu meiner Ausführung?
Tatsache ist doch, dass Betriebskosten angefallen sind und abgerechnet wurden. Darum müssen die auch vom Mieter bezahlt werden, da sind wir uns doch einig.
Wer letztendlich das Geld bekommt wird der Zwangsverwalter entscheiden, wobei wohl nicht anzunehmen ist, dass solch eine Summe unter den Tisch gekehrt wird.
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Warum rausnehmen, es gibt doch die Edit-Funktion, heißt ändern und da können Sie den Text zerlegen, straffen, u.ä.
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Ihre Anwort zeigt mir, dass Sie der Meinung sind, dass die Personen, die Sie um Rat bitten, sich an Ihren Stil gewöhnen müssen, richtig?
Und, Sie müssen nicht wieder die Schulbank drücken. Sie müssen nur das anwenden, was man Ihnen in der Schule gelernt hat. Oder durften Sie da schreiben, wie Sie wollten?
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Sie werden bezahlen müssen, ich kann keine Fristversäumnis erkennen. Aber das schrieb ich ja bereits.
Die Abrechnung ist Ihnen fristgerecht zugegangen, Probleme gibt es nur dadurch, dass durch die Zwangsverwaltung noch nicht geklärt ist, wem das Geld zusteht.
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Sie haben eine Abrechnung der Betriebskosten termingerecht erhalten. Wenn Ihnen die neue Verwaltung geschrieben hat, dass Sie mit der Nachzahlung warten sollen bis die Angelegenheit geklärt wird, müssen Sie die Abrechnung der alten Gesellschaft bezahlen.
Eine Verjährung der Forderung würde erst am 01.01.2014 eintreten. Und bis dahin denke ich, dass die neue Verwaltung Durchblick in ihren Unterlagen geschaffen hat.
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Bitte, wer soll das lesen und verstehen?
Es gibt immer noch die Groß- und Kleinschreibung und was genau so wichtig ist, es gibt die Möglichkeit, Absätze einzufügen, wenn z.B.eine neuer Gedanke wiedergegeben werden soll.
Ich habe bei solchen Texten nämlich Angst, Augenkrebs zu kriegen und weigere mich solchen Wortbrei zu lesen.
P.S. Haben Sie gemerkt? Ich habe oben den Text sinngemäß in 3 Absätzen aufgeteilt. Und ich bemühe mich auch einer Groß-/Kleinschreibung!
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Hmh, bevor Sie auf Meinungen hoffen sollten Sie Ihren Beitrag überprüfen und die Daten korrigieren. Z.B. schreiben Sie:
Haben jetzt zum 01.06.2010 gekündigt. Danke für eure Meinungen.
Man kündigt stets zum Letzten des Monats. Und 2010 ist längst vorbei! -
Stellt sich mir doch die Frage, ob der Hausmeister, der sicherlich für die Mülltonnen zuständig ist, so etwas entscheiden kann/darf.
Und bei der nächsten Frage reicht es, sie nur einmal einzustellen, denke ich.
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- Oder muss sich meine Vermieterin damit rumschlagen und ich bin aus sem Schneider?
Bitte helft mir !!! Lg Georg
Das ist tatsächlich das Problem Ihrer Vermieterin und des abgesprungenen Mieters, Sie sind raus aus dem Vertrag.
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Danke für die schnellen Antworten.
Der Vermieter kann mir nicht alle Schlüssel aushändigen, da es sich hier um eine Schliessanlage handeln, mit der er auch seine privaten Räume schliesst.Das ist nur eine faule Ausrede. Jedes Schloss in einer Schließanlage sollte eine eigene Kennnummer haben. Dann ist sichergestellt, dass nur befugte Personen, die entsprechenden Türen öffnen können.
Rein theoretisch könnte ich auch in seine Räume, es handelt sich um eine Zentrale Schliessung ein Schlüssel für alle Türen gleich.Da hat Ihnen Ihr Vermieter einen Bären aufgebunden. Er muss nur Schlösser und Schlüssel nach Nutzergruppen aufteilen und schon ist das Problem gelöst.
Deshalb hätte ich gerne ein Anlage die nur meine Räume schliesst.mfg Hope
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Hier irrt die Süddeutsche, richtige Infos hier:
Rechte und Pflichten - Rauchmelder (Brandmelder) und Brandschutz - www.rauchmelder-lebensretter.de
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Verlangen Sie die Herausgabe der Schlüssel zu diesem Objekt, notfalls mit anwaltlicher Hilfe.
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Und da liegt die Süddeutsche falsch. Die Anschaffung und Anbringung von Rauchmeldern in Mietwohnungen ist Vermietersache, lediglich die Wartung dieser Melder kann auf die Mieter umgelegt werden.
Außer Ihre Mutter wohnt in Mecklenburg-Vorpommern, da gehen die Uhren nämlich anders.
Rechte und Pflichten* - Rauchmelder (Brandmelder) und Brandschutz - www.rauchmelder-lebensretter.de
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Mainschwimmer,
es tut mir leid, aber Sie haben weder verstanden, noch geholfen.Helfen? Ich soll helfen, dass Sie die gesetzlich vorgegebene Kündigungsfrist nicht einhalten müssen. Ich glaub mein Hamster bohnert!
Wir verschwenden nur Zeit. Bitte keine Antworten mehr!Und demnächst sollten Sie überlegen, wo Sie Ihre Fragen stellen. Ich lasse mich nicht von Ihnen für dumm verkaufen und Ihr Vermieter hoffentlich auch nicht!
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Ich versuche einmal zu rekapitulieren. Sie bewohnen eine Wohnung, für die kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde. Lediglich mit einer Angestellten, weisungsgebunden, die Sie und die Wohnung kennt wurde ein mündlicher Vertrag abgeschlossen.
Jetzt möchten Sie kündigen, aber wissen, dass auch bei mündlichen Verträgen die Frist von 3 Monaten gilt. Aber diese Frist wollen Sie nicht einhalten, weil Sie die glorreiche Idee haben, dass Ihnen diese Angestellte die Wohnung überhaupt nicht hätte geben dürfen.
Als nächstes fällt Ihnen ein, dass Sie die Miete für Ihre Mietzeit zurück verlangen, weil ja die Angestellte eigentlich usw.usw.
Darum, mir fehlen die Worte, weil Ihre Anfrage an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist. Haben das wenigstens verstanden?
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Und jetzt, worum geht es? Was haben Sie oder die Gegenseite zu sagen?
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