Beiträge von Mainschwimmer

    Hallo zusammen,

    kann mir bitte jemand sagen ob es rechtilich korrekt ist im Mietvertrag die Mindestlaufzeit anzugeben.

    Ja, das ist erlaubt, so fern das mit der richtigen Klausel geschieht, wie die aussehen können Sie im nächsten Link nachlesen: Mietrecht: Kndigungsverzicht

    Außerdem hatte ich von 6 Wochen einen Wasserrohrbruch im Bad und nun lebe ich seit Wochen in einer Baustelle und man konnte mir heute nicht sagen wann das repariert wird. Die Rohre wurden gepflickt, aber die Wand ist an mehreren Stellen eingebrochen.
    Kann ich da die Miete mindern oder einfach nur kündigen. Möchte da einfach nur raus.

    Für eine Mietminderung könnte es reichen. Sie sollten sich aber dabei von einem Experten beraten lassen (Anwalt für Mietrecht oder Mieterverein)

    Da Sie scheinbar einen Vertrag mit Kündigungsverzicht unterschrieben haben, denke ich, dass Sie da nicht so einfach raus kommen. Ansonsten beträgt die Frist 3 Monate.

    Um abzuschätzen ob der Mangel zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, fehlen einfach die Informationen. Aber hier können Sie nachlesen welche Möglichkeiten Sie als Mieterin haben:

    Mietrecht: Die fristlose Kündigung druch den Mieter

    Wenn Ihnen der Wasserverband andere Zahlen genannt hat (diese Zahlen gibt es aber auch sicherlich auf der Homepage dieses Verbandes), dann sollten Sie das Ihrem Vermieter schriftlich ankündigen, dass Sie die Überbezahlung von der Nebenkostenabrechnung abziehen werden. Dazu braucht man keinen Anwalt, dass kann man auch selbst verfassen.

    Und, der Vermieter darf nur das berechnen,was er bezahlt hat. Einen Aufschlag/eine Kalkulation wie bei einem Einzelhändler darf er natürlich nicht vornehmen.

    Aber Kopien der Wasserrechnungen müssen Ihnen nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn der Vermieter weit entfernt sein Büro hat. Ansonsten muss er Ihnen zu den üblichen Bürozeiten Einblick ihn die Unterlagen geben.

    Genau so teilen Sie in dem Brief mit, dass die Kühltruhe im Keller nicht über Hausstrom laufen darf. In diesem Fall gibt es zwei Beteiligte. Was sagt denn der Mitmieter, dass er für lau seine Truhe betreibt.

    Das Ganze dann per Einwurfeinschreiben an den Vermieter oder die Verwaltung, damit die nicht sagen können, sie hätten nichts bekommen.

    Du bist sicher Vermieter, grins. :)

    Nein, ich bin Mieter und habe alle 3 Wochen das Vergnügen, Schnee zu räumen Hof und Einfahrt zu fegen, usw.. Dadurch entstehen mir keine Kosten von Hausmeistern & Co.

    Ich hätte übrigens nichts dagegen, einen kurzen Gehweg und meinen eigenen Parkplatz freizuschaufeln, aber nicht den ganzen, oh Graus. :mad: Leider kann ich da nicht mitreden.

    Kann man denn 300 Euro für eine Partei alleine als normal betrachten ? Gibt es denn Leute, die ähnliche Summen zahlen müssen ? Ich kenne mich mit den Preisen von Fremdfirmen nicht aus.

    Vorschlag von mir: Wenn man sich mit den Preisen nicht auskennt, erkundigt man sich vor Ort, was so was kostet, bevor man in einem Forum eine Welle macht. Was nützt die Information, dass in der Lüneburger Heide die Schneeräumer für 10,- € die Stunde ranklotzen, aber bei Ihnen im Teutoburger Wald niemand dafür die Schaufel in die Hand nimmt.

    Noch einmal, zuerst vor Ort alle Fakten wie tatsächliche Räumzeiten, berechnete Stunden, usw. in Erfahrung bringen. Vor Ort dann die Kosten der Schneeräumung bei den Unternehmen erfragen. Und wenn Sie dann auf Unregelmäßigkeiten stoßen, dann sollten Sie gegenüber dem Vermieter tätig werden.

    Demnach entscheidet der Vermieter und nicht Sie, ob er einen Käufer oder Mieter sucht. Wenn jemand gefunden wird, der dem Vermieter geeignet erscheint, sind Sie aus der Nummer raus.

    Bedenken Sie, es ist der Eigentümer/Vermieter, der letztendlich entscheidet, was mit der Wohnung passiert!


    Empfand ich bisher als ganz ok.
    Nur, die Zusammenlegung erscheint mir nicht rechtens.
    Und nun bin ich auf der Suche nach einem Paragrapen, mit dem ich Druck machen kann, und beweisen, dass die Abrechnung so, wie sie jetzt ist, falsch ist.

    Noch einmal, darüber gibt es keine Gesetze, Paragraphen!! Ist das so schwer zu verstehen?

    Einzig Ihre Kommune oder Ihr Landkreis hat zu diesem Thema eine Satzung erlassen. Wenn Sie mir sagen, wo Sie wohnen, rufe ich dort an und frage danach. Die Antwort können Sie dann hier lesen!


    haben heute die NK-Abrechnung von 2009/2010 erhalten.
    Abrechnungszeitraum Juni 09 - Mai 10

    Die Abrechnung ist Ihnen fristgerecht (innerhalb von 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums) zugegangen.

    Im März 2010 sind wir ausgezogen, also 2 Monate vor Ende der Abrechnungs-Peridode.
    Bei Auszug war zwar der Vermieter da, es wurde aber nichts abgelesen...zumindest nicht in unserem Beisein (Strom ausgenommen-unsere Baustelle).
    Heizung wurde sonst immer an einem bestimmten Termin per Röhrchen an der Heizung von der ISTA abgelesen, allerdings nicht bei unserem Auszug (die kommen wohl auch nicht extra, wenn einer auszieht.)

    Die Methode, nach der die Abrechnung erfolgt nennt sich Gradzahltagstabelle und ist ausdrücklich in der Heizkostenverordnung für zulässig erklärt.

    Wasser wird nach Personen abgerechnet....es gibt also nur eine Wasseruhr im Haus.Waren bestimmt ne viertel Jahr nicht wirklich anwesend.

    Das hat nichts zu sagen. Wer soll festhalten, wann die Mieter z.B. in Urlaub sind?

    Haben wir jetzt Pech gehabt und müssen das akzeptieren oder können wir da was machen?
    Ne Abrechnung von der ISTA über unseren Heizverbrauch haben wir vom Vermieter auch nicht bekommen, können also nicht mal nachvollziehen, wann die Röhrchen abgelesen wurde.

    Röhrchen müssen auch in diesem Fall nicht mehr abgelesen werden. Siehe oben: Gradzahltagstabelle (Google gibt genaue Auskunft)

    Ich hoffe, jemand hatte nen ähnlichen Fall

    Da brauchen Sie keinen ähnlichen Fall, denn der wäre auch korrekt abgerechnet worden. Genau wie Ihrer.

    Hi,

    Wir sind nun angehalten wurden unsere Auto's (zwei) DRAUSSEN zu parken da der Parkplatz (Hof) freigehalten werden soll, so möchte es diese Stiftung.

    Das möchten auch andere Vermieter an anderen Häusern, das ist legitim.

    Man darf nicht vergessen das auf dem Hof unsere angemietete Garage liegt, wir sollen ein Auto in die Garage stellen oder auf die Straße. Die Garage ist leider schon belegt.

    Wieso ist die Garage belegt? Von einem Auto, oder wie muss man sich das vorstellen?

    Ich darf mein Motorrad im vorderen Grundstück nicht warten und Pflegen, d.h ich wurde gebeten das gute Stück IN DER GARAGE GESCHLOSSEN zu behandeln, Begründung: Es soll nicht aussehen als ob hier eine Motorradwerkstatt/KFZ betrieben wird, ich möge das doch hinter dem Haus machen bzw. in der Garage.

    Da kann ich den Vermieter durchaus verstehen.

    Ich frage mich jetzt wer bei 35 Grad im Sommer sein Bike in der Garage (geschlossen) säubert (mit trockenem Lappen)...

    Dann fahren Sie mit dem Mopped irgendwo hin, wo es schattig ist und putzen dort mit dem trockenen Lappen.

    ich mache doch nichts dreckig, sie möchten einfach keinen auf dem Parkplatz vor der Garage sehen...

    Den Platz haben Sie auch nicht angemietet, also müssen Sie sich daran halten, was der Vermieter wünscht. Wo ist also das Problem?

    Begründung: Für ein ordentliches Gesamtbild ist zu sorgen!!! Ich meine wenn sie das haben wollen..hätten sie sich keine weiteren Mieter in die Hütte holen dürfen oder?

    Wieso, Sie müssen sich nur an die Spielregeln halten und gut ist.

    Wie sieht da die Rechtslage aus?

    Wenn Sie sich die Rechtslage erklären lassen wollen, müssen Sie zu einem Anwalt gehen. Ein Forum kann nur Hinweise und/oder Ratschläge geben. Siehe weiter unten.

    Dürfen wir auf dem vorderen Gelände nichts machen vor der angemieteten Garage? Müssen/Dürfen wir uns nur im innenraum aufhalten? Ich finde das einen Witz:

    Sie dürfen sich auf allen Fächen aufhalten, die Sie angemietet haben. Das dürfte doch einfach zu verstehen sein.

    Und hier mein kostenloser Ratschlag: Lesen Sie sich in das Lexikon (Link sihe unten) ein. Da finden Sie nach Stichworten alphabetisch geordnet, was Sie als Mieter einer Wohnung dürfen. Und was nicht!

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Warum soll das nicht erlaubt sein? Wenn zuvor ein Hausmeister evtl. als Minijobber den Job gemacht hat und jetzt ein Unternehmer den Schnee beseitigt, dürfte das doch als Erlärung genügen.

    Wenn die Mieter nicht in Lage sind, Hausmeistertätigkeiten auszuführen, dann müssen die eben die teuren Dienste bezahlen.

    2011: 300 Euro; insgesamt zahlen die Mieter 2100 Euro/Jahr
    2010: 95 Euro; insgesamt zahlten die Mieter 670 Euro
    2009: 20 Euro; insgesamt zahlten die Mieter 140 Euro

    Im Jahre 2009 gab es noch einen Hausmeister, weshalb die Schneeräumig vermutl. so preisgünstig war. 2011 wurde eine Fremdfirma dafür in Anspruch genommen und es gab mehr Schneefall.

    Damit dürfte doch die Frage nach der Höhe der Rechnung beantwortet sein.

    Die Schneeräumung galt für einen kurzen Gehweg und einen Parkplatz für 8 Kfz. In meinem Mietvertrag steht Straßenreinigung mit drin. Daher können die Vermieter meiner Meinung nach, Kosten für die Schneebeseitigung auf die Mieter umlegen. Eine Kopie des Vertrages mit der Fremdfirma, die für die Schneebeseitigung zuständig ist und eine Jahresrechnung werde ich noch anfordern.

    Das ist Ihr gutes Recht. Aber ob Sie heute noch nachvollziehen können, wann diese Firma geräumt hat, dürfte wohl sehr schwer fallen.

    Ich frage mich, ob eine so große Erhöhung für den Posten der Schneeräumung rechtens ist und ob es dabei irgendwelche Grenzen nach oben hin gibt ?

    Die Grenze nach oben ergibt sich automatisch dadurch, dass irgendwann der Schnee geräumt ist und kein neuer mehr fällt.

    Außerdem wurde mein Parkplatz, wenn überhaupt nur selten vom Schnee befreit, da ich erst mittags zur Arbeit gefahren bin und die Firma wohl am Vormittag tätig war. Für mich ist es somit eine nicht erbrachte Leistung, für die ich teuer bezahlen soll. Aber wie sieht das rechtlich (da sollten Sie einen Richter fragen, der ist fürs Recht zuständig) aus, bin ich verpflichtet mein Kfz vormittags wegzufahren oder muss die Firma auch nachmittags tätig werden ?

    Wie soll der Schnee geräumt werden, wenn Ihr Auto dort parkt, wo Sie es gerne geräumt haben möchten?

    Kann mir bitte jemand helfen ???:mad:

    Die Mieter eines Mehrfamilienhauses bilden eine Solidargemeinschaft. Sie bezahlen auch dann die Straßenreinigung, selbst wenn Sie beweisen, dass Sie nichts verunreinigen. Und die Müllgebühren müssen Sie auch dann bezahlen, wenn Sie nichts in die Tonnen werdfen, so lange Ihr Anteil am Müllaufkommen nicht gewogen wird.

    Wenn Sie fristgerecht zum 30.06.2011 kündigen wollen, dann haben Sie nur noch heute die Möglichkeit das Schreiben persönlich zu überreichen, denn der heutige Tag ist der dritte Werktag in diesem Monat.

    Generell einen Mietzuschlag fuer den Besuch zu erheben halte ich fuer sehr fragwuerdig.

    D-D-I

    Aber hier wurde der Betrag im Mietvertrag vereinbart und das ist etwas völlig anderes, als ob der Vermieter später mit dieser Forderung rausrückt.

    Schneiden Sie die Sträucher so kurz wie möglich, zu mehr haben Sie sich im Mietvertrag nicht verpflichtet. Wenn die Wurzeln die Platten anheben ist das nicht Ihr Problem.

    Sie sollten aber zu Ihrer Sicherheit den Sachverhalt Ihrem Vermieter per Einschreiben mitteilen, Telefonate und eMails taugen nicht als Beweis.

    Das gilt übrigens für alle Mängel, die während der Mietzeit auftreten. Das ist mehr als nur Schadenabwehr.

    Und, wo ist die Frage?

    Aber, wenn mietvertraglich mit der Mieterin die Entfernung von Unkraut und Pflanzenwuchs vereinbart ist, dann verstehe ich nicht, warum Sie sich vor dieser Verpflichtung drücken wollen?

    Hallo
    Eigentlich habe ich mir mit der Wohnung einen Traum erfüllt und soll nun ausziehen???
    Wie lange ist jetzt nun die Kündigungsfrist und wie hoch wäre die „Abfindung“, die er mir zahlen müsste?

    Sobald der neue Eigentümer im Grundbuch steht kann er wegen Eigenbedarf mit dreimonatiger Frist kündigen. Der Erwerber übernimmt zwar Sie als Dreingabe zur Wohnung mit, dass hindert aber nicht, dass er Ihnen ohne eine Abfindung die rote Karte zeigen kann.

    Er hat mir 5.000€ angeboten und dafür soll ich in 3 Monaten ausziehen falls er die Wohnung verkauft. Ein guter Bekannter, der auch in der Immobilienbranche tätig ist, meint nun, das wäre viel zu wenig, er würde mich vera***!

    Dann scheint Ihr Bekannter kein guter zu sein, denn eine Pflicht zur Zahlung gibt es nicht und 5.000,- € sind ja auch nicht gerade ein Butterbrot.

    Bitte um schnelle Antwort, da am Sonntag den 10.April bereits der Besichtigungstermin für die potentiellen neuen Eigentümer ist, wo ich dann auch das Angebot mit den 5.000€ unterschreiben soll, was auch nur gilt wenn er die Wohnung erfolgreich verkauft!

    Vertrauen Sie Ihrem "guten" Bekannten und pokern Sie hoch. Fordern Sie 10.000 €.....und am Ende kriegen Sie nichts.

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