Es wurde angeboten, dass ich auf deren Kosten einen Lagerraum anmiete um meine Möbel unterzubringen, und auch die Miete für den Transporter würden sie zahlen, jedoch nur den Weg von meiner alten Wohnung zum Lagerraum.
Und sollten Sie unter der Brücke schlafen? Hat man Ihnen nicht angeboten, auch für die Unterkunft (Hotel, Pension) aufzukommen?
Bevor ich mich wieder fassen konnte meinte sie, man melde sich nochmal bei mir.
Eine Stunde später rief man wieder an, diesmal mit einem neuen Einzugstermin zum 15.04.. Außerdem müsste ich im ersten Monat keine Miete zahlen, nur die Betriebskosten.
Das ist Unsinn. Für eine Wohnung, die Sie nicht nutzen können fallen keine Betriebskosten für den Mieter an.
So verblieben, lagerte ich notgedrungen meine Möbel ein und kam bei Freunden unter.
Mir wurde am 04.04. tatsächlich die volle Miete mit Umlagen abgezogen, obwohl mir zugesagt wurde das ich erst im Mai zahlen müsse, und ich aktuell nichtmal einen Schlüssel habe um die Wohnung nutzen zu können!
Per Lastschrift oder Dauerauftrag? Wenn per Lastschrift dann können Sie den Betrag sofort von Ihrer Bank zurück buchen lassen und müssen nicht warten, bis die Gesellschaft in die Hufe kommt.
Jetzt frage ich mich, wenn im Vorfeld schon alles so läuft, wie ist es dann erst wenn ich dort eingezogen bin?
Ich habe den Namen der Gesellschaft mal bei google eingegeben und von Mietern und ehemaligen durchweg nur Horrorgeschichten gelesen.
So etwas macht man vor Abschluss des Mietvertrages!
Deshalb frage ich mich jetzt ersthaft, ob ich aus dem Vertrag austreten kann.
Mit Sicherheit nicht. Diese Möglichkeit hätten Sie eventuell gehabt, als Sie merkten, dass die Wohnung zum vereinbarten Termin nicht bezugsfertig ist.
Wenn alles wie im Vertrag angegeben am 01.04. geklappt hätte und ich vor Schlüsselübergabe aus welchen Gründen auch immer die Wohnung nicht hätte nehmen wollen, wäre ich um eine ordentliche Kündigung mit 3 Monten Frist nicht herumgekommen, soviel ist klar.
Aber wie sieht es aus, wenn es so passiert wie in meinem Fall, und der Vermieter sich nicht an das vertraglich vereinbarte hält?
Zumal mir dadurch ja auch weitere Kosten entstehen.
Für Ihre weiteren Kosten ist der Vermieter ohne Frage schadensersatzpflichtig
Ich habe z.B. bei der Post einen Nachsendeauftrag laufen. An die alte Adresse kommt nix mehr, aber an meinen neuen Briefkasten kann ich auch nicht.
Mein Telefonanschluss wurde mir zum 01.04. bereit gestellt, theoretisch können die Bauarbeiter in der Wohnung jetzt auf meine Rechnung telefonieren :eek:
Der Sprinter kostet ja auch Geld, dass ich erstmal vorlegen muss bis ich irgendwanndas Geld erstattet bekomme.
Meine Wohnsituation ist zur Zeit auch nicht die beste, ich bin froh das ich hier einziehen konnte und gebe natürlich für die Zeit auch Geld ab, ansonsten hätte ich 2 Wochen mit meinen Sachen unter der Brücke schlafen müssen.
Nein! Für die Unterbringung muss die Gesellschaft sorgen!
Und auf der Arbeit hatte ich mir am 31.03 und 01.04 extra Urlaub genommen um in Ruhe umzuziehen, dass konnte ich dann nicht mehr absagen und wenn ich jetzt tatsächlich umziehe, steht mir kein Urlaub zu und ich kann nach Feierabend Möbelpacker spielen 
Aber wenn ein Unternehmen, dass in D über 200 000 Wohnungen verwaltet sowas veranstaltet habe ich wirklich kein gutes Gefühl und würde da am liebsten erst garnicht einziehen...
Listen Sie haargenau alle Ihre Kosten mit dem verhinderten Einzug auf, damit zum Anwalt für Mietrecht. Der wird der Gesellschaft schon erklären, welche Kosten sie ersetzen müssen, um eine Klage vor Gericht abzuwenden.