Beiträge von Mainschwimmer


    Einen kleinen Dank noch, ich hatte fast vergessen das im www jeder ... zum "Forenbesetzter" mutieren kann.
    Ist ja auch nichts gegen zu sagen. Nur finde ich es persönlich nicht nett sich derartige Themenbeiträge anzumaßen.

    Was soll das denn jetzt? Sie haben ein Problem mit Ihrer Wohnung/Ihrem Vermieter. Ein Anwalt ist bereits für Sie tätig. Sein fachliches Wissen sagt Ihnen aber nicht zu. Er sagt Ihnen nicht das, was Sie gerne hören wollen.

    Dann fällt Ihnen ein, es gibt ja noch Foren. Den Deppen dort können Sie etwas vorjammern. Aber was hilft das? Nichts! Denn in diesem Forum werden Sie von einem Forenbesetzer darüber aufgeklärt, dass der studierte Anwalt, den Sie beschäftigen seinen Job gelernt hat und deshalb eine Rechtsberatung vornehmen darf/kann.

    Sie lassen ja eine Krebserkrankung auch nicht von Ihrer Fußpflegerin behandeln, nur weil die so nette Erfahrungen mit Ihren Kunden sammeln konnte. Aber Ihrer Reaktion nach zu urteilen, ist Ihnen so etwas zuzutrauen.

    Die Erhöhung der Leasingkosten berechnet ja nicht der VM, sondern der Dienstleister, der die Heizkostenberechnung vornimmt. Und solche Dinge sind in der Heizkostenverordnung und der Heizanlagenverordnung geregelt, da müssen die Mieter nicht informiert werden,

    Da das Familieneinkommen wegfällt, müsste ich erstmal zur ARGE.
    Da hätte ich auch keinen Mietvertrag auf MEINEN Namen. Und ich wette, dass die ARGE die Wohnkosten beim Antrag trotzdem berücksichtigen würde.

    Und dazu mein letzter Kommentar. Der TE hatte eine eigene, kleine Wohnung, wohnte also nicht mehr in der Wohnung der Eltern, daher die Probleme mit der ARGE. Aber selbst wenn, bezahlt die ARGE nur für 6 Monate nur die Miete für eine unangemessene Wohnung. Und da der Vater im Juli 2010 verstorben ist, war Anfang 2011 das Ende der Fahnenstange erreicht.

    Und für mich ist hier auch das Ende des Threads erreicht.

    Wieso falsche Hoffnungen?

    So wie ich das sehe, besteht das Amt auf einen Mietvertrag auf den Namen des TE.

    Das ist korrekt. Damit soll z.B. Missbrauch bei den Leistungen verhindert werden.

    Und das halte ich nicht für nötig.

    Das sollten Sie mal dem Fallmanager in der betreffender ARGE erzählen. Der wird Ihnen dann das SGB um die Ohren hauen.

    Der TE muss dem Amt gegenüber nur einen gültigen Mietvertrag vorweisen, damit der Anspruch auf Übername der Kosten der Unterkunft geprüft werden kann.

    Ne, ne, so einfach ist das nicht. Da hilft nicht irgendein gültiger Mietvertrag, in dem Vertrag muss sein Name stehen.

    Und einen gültigen Mietvertrag hat er ja. Wenn er Erbe ist, hat der den Mietvertrag ja übernommen / geerbt.

    Ob das Amt die Wohnung als angemessen anerkennt und die Kosten übernimmt, sei mal dahin gestellt. Dazu wurden ja, wie gsagt noch keine Fakten genannt

    Ich denke, dass sich der TE ausführlich genug zu seinem Status geäußert hat (siehe meinen Beitrag von 09:28)

    und das würde hier eh nicht ins Forum passen.

    Der letzte Satz ist zutreffend. Aber in einem ALG II Forum würde man auf ein Mietrechtforum verweisen.

    Meine vermieterin , bahauptet, es bildet sich schimmel , wenn ich die rigipsplatten verlege (ein zimmer ist schon fertig, andere zur hälfte)

    Da hat sie Recht, wenn die Platten direkt auf die Wand kommen. Die Platten müssen hinterlüftet werden und das geht nur mit einer Konstruktion aus Dachlatten.

    Im mietvertrag,ist ein waschplatz ohne waschaschine zugesichert.

    Was soll das sein? Für eine Waschmaschine muss ein Zulauf (möglichst mit eigener Wasseruhr), ein Stromanschluss mit der Abrechnung über den eigenen Zähler und ein Ablauf vorhanden sein. Wenn es das nicht gibt, ist es auch kein Waschmaschinenplatz

    Anstatt laminat soll ich tepichboden verlegen..ich vertrage es nicht, da ich allergiker bin mit pass.

    Wenn die Vermieterin keinen vernünftigen Boden verlegt, würde ich mir von ihr nichts vorschreiben lassen. Wichtig nur, dass eine gute Schalldämmung verarbeitet wird, sonst gibt es Ärger vom Mieter unter Ihnen.

    Eine Kündigung der Wohnung ist tatsächlich erst mit dreimonatiger Frist möglich.

    Ich zitiere: ich bin in die Wohnung meiner Eltern eingezogen - bei meinem Apartment angemeldet war - Da ich Alg2(Hartz4)beziehe - Das Amt hat mir dringend geraten eine neue kleinere und günstigere Wohnung zu suchen,

    Ich lese nichts von einer Partnerin oder von Kindern.

    Einer Einzelperson stehen laut SGB rund 45 m² Wohnfläche zu. Diese Wohnung scheint aber größer zu sein, also verweigert die ARGE die Übernahme der KdU. Außerdem will und muss die ARGE vorher gefragt werden und hat es nicht gerne vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

    Ihr Fehler war es, ohne Rückfrage die Wohnung zu übernehmen, deshalb haben Sie jetzt ein großes finanzielles Problem. Ihr Vermieter verlangt zu Recht die Zahlung der Miete, die ARGE wird nicht bezahlen. Darum müssen Sie sich schnellstens mit dem Vermieter auf ein schnelles Ende des Mietvertrages einigen, bevor Sie noch mehr Schulden aufhäufen.

    Und immer daran denken, die ARGE wird und muss Ihre Eskapaden mit der Wohnungsübernahme nicht finanzieren.

    Wenn Sie Ihre Möbel oder den Fernseher reparieren lassen wollen, kann Ihnen das niemand untersagen. Geht es aber an die Substanz des Hauses/der Wohnung kann der Vermieter das verbieten.

    Und dazu braucht man keine Paragraphen, nur ein bissel Verstand.

    Da Sie in einer Wohnung leben, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus finanziert wurde, ist dies nicht unbedingt mit dem Mietrecht zu beantworten. Da aber diese Wohnungen sicherlich vom örtlichen Wohnungsamt betreut werden, sollten Sie sich dort, oder aber beim Mieterverein beraten lassen.

    Mietminderung drinne sein oder. Wie könnte ich mich außerdem am besten schützen mit einer Mitgliedschaft im Mietschutzverein oder eine Rechtschutzversicherung?

    Eine Rechtsschutzversicherung oder der Mieterverein kann Sie auch nicht schützen, wenn Sie nicht in der Lage sind, sich durchzusetzen.

    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sollten Sie sich aber vorher erkundigen, wann die für Sie tätig wird. Meist müssen Sie einige Beiträge geleistet, bevor man Ihnen einen Anwalt bezahlt.


    Im Januar 2010 hat uns der Vermieter mündlich mitgeteilt, dass er die Betriebskostenvorauszahlung von 45 auf 35€ aufgrund der gesunkenen Betr.K. reduziert.

    Das ist aber ungewöhnlich, denn diese Änderungen setzen voraus, dass eine entsprechende Abrechnung eine Nachzahlung oder wie in diesem Fall ein Guthaben ergeben haben. Und eine Änderung der Vorauszahlung sollte dann im Rahmen der Abrechnung schriftlich erfolgen.

    1 Jahr später hat er dann diese reduzierten 10€ natürlich als Nachzahlung verlangt und schickte uns dieselbe Abrechnung wie für 2009.

    Das kann ja nicht sein, denn hier müsste eine Abrechnung erfolgt sein, die die Nachzahlung begründet. Und die selbe Abrechnung kann es auch nicht sein, denn die Zahlen ändern sich garantiert von Jahr zu Jahr.

    Wir haben uns geweigert das zu zahlen, da er uns damals gesagt hat, dass 35€ völlig reichen würden.

    Sie können sich doch nicht weigern, vorausgesetzt es existiert eine prüfbare Abrechnung der Nebenkosten. Und nur allein vom Sagen entsteht keine Befreiung von der Zahlpflicht.

    Heute ist ein Anwaltschreiben im Briefkasten gelandet (kein Anschreiben) in dem zu den 100,84€ Nachzahlung auch noch ca. 47€ "entstandene Kosten und Gebühren" hinzukommen. Bei Nichtbefolgen würde ein Mahnverfahren eingeleitet werden.

    Das wird dann die Kosten noch weiter nach oben treiben.

    Das Geld sollte spätestens bis 20.04. auf dem Konto eingegangen sein. Da kommt auch noch das Problem hinzu, dass die eigentliche Mieterin sich derzeit im Urlaub befindet und erst am 21.04. zurückkommt (und das wissen die Vermieter auch).

    Aber wenn Sie die Post öffnen, dann dürften Sie doch wohl auch zur Zahlung der Forderung befugt sein.

    Außerdem wird eine Erhöhung der Betr.K.vorauszahlung von 35 auf 45€ ab Mai mitgeteilt.

    Das ist doch wohl klar, wenn die geringe Zahlung pro Monat nicht ausreicht, um eine Nachzahlung zu verhindern.

    Wie sollte ich also am klügsten handeln und was kann mir der Vermieter eigentlich noch aufbürden?

    Der Vermieter kann nichts "aufbürden", was nicht im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn Sie Nebenkosten vorauszahlen und die reichen nicht aus, um die tatsächlichen Kosten abzudecken, dann müssen Sie eben nachzahlen, ist doch logisch.

    Vorausgesetzt der Vermieter erstellt Jahr für Jahr eine Abrechnung über die Nebenkosten, dann erhalten Sie eine Gutschrift oder Sie müssen nachzahlen. Weigern Sie sich zu zahlen und es muss ein Anwalt eingeschaltet werden, dann bezahlen Sie den auch......und auch die weiteren Kosten des Mahnbescheids und des Gerichtstermins.

    Sie sollten mit Ihrem Vermieter zum einen das Lesen und Verstehen von Mietverträgen üben, zum anderen sollten Sie ihm erklären, dass 118,- € mehr ist als die vereinbarten 100,- €.

    Da bei dieser kleinen Sache schon ein dicker Fehler (Absicht oder nur Dummheit?) steckt, sollten Sie unbedingt die übrige Anrechnung von einem Experten prüfen lassen.


    Es wurde angeboten, dass ich auf deren Kosten einen Lagerraum anmiete um meine Möbel unterzubringen, und auch die Miete für den Transporter würden sie zahlen, jedoch nur den Weg von meiner alten Wohnung zum Lagerraum.

    Und sollten Sie unter der Brücke schlafen? Hat man Ihnen nicht angeboten, auch für die Unterkunft (Hotel, Pension) aufzukommen?

    Bevor ich mich wieder fassen konnte meinte sie, man melde sich nochmal bei mir.
    Eine Stunde später rief man wieder an, diesmal mit einem neuen Einzugstermin zum 15.04.. Außerdem müsste ich im ersten Monat keine Miete zahlen, nur die Betriebskosten.

    Das ist Unsinn. Für eine Wohnung, die Sie nicht nutzen können fallen keine Betriebskosten für den Mieter an.

    So verblieben, lagerte ich notgedrungen meine Möbel ein und kam bei Freunden unter.

    Mir wurde am 04.04. tatsächlich die volle Miete mit Umlagen abgezogen, obwohl mir zugesagt wurde das ich erst im Mai zahlen müsse, und ich aktuell nichtmal einen Schlüssel habe um die Wohnung nutzen zu können!

    Per Lastschrift oder Dauerauftrag? Wenn per Lastschrift dann können Sie den Betrag sofort von Ihrer Bank zurück buchen lassen und müssen nicht warten, bis die Gesellschaft in die Hufe kommt.

    Jetzt frage ich mich, wenn im Vorfeld schon alles so läuft, wie ist es dann erst wenn ich dort eingezogen bin?
    Ich habe den Namen der Gesellschaft mal bei google eingegeben und von Mietern und ehemaligen durchweg nur Horrorgeschichten gelesen.

    So etwas macht man vor Abschluss des Mietvertrages!

    Deshalb frage ich mich jetzt ersthaft, ob ich aus dem Vertrag austreten kann.

    Mit Sicherheit nicht. Diese Möglichkeit hätten Sie eventuell gehabt, als Sie merkten, dass die Wohnung zum vereinbarten Termin nicht bezugsfertig ist.

    Wenn alles wie im Vertrag angegeben am 01.04. geklappt hätte und ich vor Schlüsselübergabe aus welchen Gründen auch immer die Wohnung nicht hätte nehmen wollen, wäre ich um eine ordentliche Kündigung mit 3 Monten Frist nicht herumgekommen, soviel ist klar.
    Aber wie sieht es aus, wenn es so passiert wie in meinem Fall, und der Vermieter sich nicht an das vertraglich vereinbarte hält?
    Zumal mir dadurch ja auch weitere Kosten entstehen.

    Für Ihre weiteren Kosten ist der Vermieter ohne Frage schadensersatzpflichtig

    Ich habe z.B. bei der Post einen Nachsendeauftrag laufen. An die alte Adresse kommt nix mehr, aber an meinen neuen Briefkasten kann ich auch nicht.
    Mein Telefonanschluss wurde mir zum 01.04. bereit gestellt, theoretisch können die Bauarbeiter in der Wohnung jetzt auf meine Rechnung telefonieren :eek:
    Der Sprinter kostet ja auch Geld, dass ich erstmal vorlegen muss bis ich irgendwanndas Geld erstattet bekomme.
    Meine Wohnsituation ist zur Zeit auch nicht die beste, ich bin froh das ich hier einziehen konnte und gebe natürlich für die Zeit auch Geld ab, ansonsten hätte ich 2 Wochen mit meinen Sachen unter der Brücke schlafen müssen.

    Nein! Für die Unterbringung muss die Gesellschaft sorgen!

    Und auf der Arbeit hatte ich mir am 31.03 und 01.04 extra Urlaub genommen um in Ruhe umzuziehen, dass konnte ich dann nicht mehr absagen und wenn ich jetzt tatsächlich umziehe, steht mir kein Urlaub zu und ich kann nach Feierabend Möbelpacker spielen :mad:

    Aber wenn ein Unternehmen, dass in D über 200 000 Wohnungen verwaltet sowas veranstaltet habe ich wirklich kein gutes Gefühl und würde da am liebsten erst garnicht einziehen...

    Listen Sie haargenau alle Ihre Kosten mit dem verhinderten Einzug auf, damit zum Anwalt für Mietrecht. Der wird der Gesellschaft schon erklären, welche Kosten sie ersetzen müssen, um eine Klage vor Gericht abzuwenden.

    Das hat doch alles keine Relevanz! Hier geht es doch nur darum, warum Sie als Mieter einen wesentlich höheren Preis für Wasser/Abwasser bezahlen müssen als es der Wasserverband dem Vermieter berechnet.

    Ihr Vermieter muss Ihnen die Rechnungen vorlegen und eine Erklärung für diese Preisunterschiede liefern.

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