Beiträge von Mainschwimmer

    Zitat

    Prinzipiell ist es mir gleich, da wir keine haben,

    Habe ich das richtig verstanden, dass Sie keine Hausratversicherung abgeschlossen haben? Dann bleiben Sie auf dem Schaden an Ihrer Einrichtung, etc. aber sitzen. Die Versicherung Ihres Vermieters zahlt nur für Schäden am Haus und den damit fest verbundenen Teilen wie Bodenbeläge u.ä.

    Das dürfte schwierig werden, denn wie will ich etwas nachweisen, was nicht vorhanden ist? In der Regel sind Vermieter daran interessiert, dass der Mieter ein monatliches Einkommen hat, aus dem er dann locker die Miete bezahlen kann.

    Sollte es daran scheitern, dann dürfte ein Bürge (z.B. Elternteil) mit entsprechendem Einkommen genügen.

    1. Für eine Wohnung, die durch Hochwasser unbewohnbar wurde, muss auch keine Miete bezahlt werden.

    2. Schäden an Ihrem Hausstand reguliert Ihre Hausratversicherung, hoffentlich vorhanden.

    3. Über Schäden an der Wohnung müssen Sie sich keine Gedanken machen, das ist die Angelegenheit Ihres Vermieters.

    4. Das Thema Nebenkosten ist eine andere Baustelle und hat in diesem Zusammenhang hier nichts zu suchen.

    Über die Höhe ein er Mietminderung dürfen Sie in einem Forum keine Auskunft erwarten. Dies festzusetzen ist immer noch Sache der Gerichte.

    Sie können aber mal nachschauen ob ein Gericht sich in einem ähnlichen Fall geäußert hat.

    Und wenn Sie auf den beiden Seiten nichts finden, gibt es ja noch Google.

    Mietminderungstabelle
    Mietminderungstabelle Abfluss Abwasser Balkon Baulärm Bauarbeiten Bordell Disco Discothek Durchlauferhitzer Dusche

    Zitat

    darum wollt ich wissen ob es ein Paragraf gibt indem steht das der Mieter dem Vermieter darüber informieren muss?
    so viel ich weiss muss er es auch aber es wäre leichter wenn man einen Paragrafen oder so dafür hätte

    Den Paragrphen dazu suchen Sie mal schön aus diesem Lexikon selber raus: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Aber für Menschen mit ausreichend Verstand braucht es kene §§, da sollte der gesunde Menschenverstand genügen.

    Zitat

    Die Gastherme wurde im Januar gewartet und somit ist mein Soll doch erfüllt oder?

    Ich hatte in der vorigen Wohnung auch solch eine Therme. Die spielte auch mal das gleiche Spiel. Da habe ich den Installateur angerufen, der den Wartungsvertrag hatte und der hat den Fehler behoben. Der Vermieter muss in solch einem Fall nicht um Erlaubnis gefragt werden, es reicht, wenn er die Rechnung erhält.

    1. Was ist an dem Beitrag so interessant, dass man ihn gleich 2x einstellt?

    2.

    Zitat

    würd mich jetzt einfach mal interessieren,wie hier die rechtliche lage ist!

    Die erläutert Ihnen gerne ein Anwalt, oder noch wirkungsvoller ein Richter/eine Richterin am Amtsgericht.

    3. Mithilfe einer Suchmaschine und dem Begriff "Kinderlärm" auf die Suche gehen. Da gibt es massenweise Ergebnisse.

    Zitat

    Da ja einige Klausel nicht rechtskräfig sind, ist nun die Frage, ob die oben genannte mich zur Renovierung zwingt oder nicht?

    Wenn Sie das doch schon wissen, dann müsste Ihnen der Unterschied zwischen einer starren und weichen Klausel auch bekannt sein, richtig?

    Und einmal nur den Begriff "starre Renovierungsklausel" bei google eingegeben und es regnet Antworten:

    Google

    Hier dürfte wohl niemand Interesse daran haben, die Schriftsätze eines Anwalts zu lesen.

    Andererseits sind die Angaben zu dürftig, um einen Ansatzpunkt für ein mietrechtliches Problem zu erkennen

    Zitat

    was schlicht nicht stimmt. mit wilden Anschuldigungen um sich wirft. viel Zeit und Mühe diese Stück für Stück zu widerlegen

    Was wollen Sie damit sagen oder andeuten?

    Suchen Sie sich eine neue Bleibe, Sie sind in der jetzigen Wohnung nicht mehr gern gesehen, das müssten Sie doch gemerkt haben. Und da es zu solchen Streitereien immer eine Gegenseite gibt, die aber nicht zu Wort kommt, sollten Sie wirklich den Umzug angehen.

    Zitat

    Wir sind der Meinung, dass Sie sich die Kosten von dem Verursacher holen sollen.

    So einfach geht das nicht. Wenn ich eine Abrechnung bemängel, dann muss ich auch den entstandenen Schaden beziffern können. Der Hausverwaltung gegenüber und erst recht bei einer Anzeige. Polizei und/oder Gericht werden erst tätig, wenn in einem Zivilverfahren Beweise vorliegen.

    Zitat

    Persönlich bin ich der Meinung, dass wir im Recht sind.

    Im Recht sein und Recht bekommen sind zweierlei Dinge und haben nicht unbedingt miteinander zu tun. Und wenn Mieter 4 Jahre lang tatenlos zusehen, wenn ein Mitmieter Strom klaut, dann sind es die Mieter selbst Schuld.

    1. Muss ich auch solche Posten wie "Schnee- und Eisbeseitigung" bezahlen, auch wenn in dem Zeitraum in dem man dort wohnte gar nicht nötig war?

    In die Abrechnung kommen alle Kosten, die während eines Jahres entstanden sind. Wenn man nicht die ganze Zeit wohnt, bezahlt man anteilmäßig, in diesem Fall für 7 Monate.

    2. Ist "Breitbandverteilanschluss" und "Breitbandkabelnetz, Kabelanschluss" Nicht das selbe?

    Nö, das eine ist die Verteileranlage, die innerhalb des Hauses besteht, das andere ist die Einspeisung durch den Kabelanbieter (Kabel Deutschland, o.ä.)

    3. Beim Auszug fragte ich, ob ich die Mülltonne noch reinigen solle. Meine Vermieterin sagte, dass das nicht nötig sei, sie würde das tun. Sagte allerdings nichts davon, dass dies mit 15,-€ brechnet werden würde. Muss ich das zahlen?

    Nö, es sei denn, dass die Reinigung der Mülltonne im Mietvertrag vereinbart war.

    Wurden diese Kosten anhand der Nebenkostenabrechnung erhoben und mit der Kaution verrechnet?

    Zitat

    Meine Frage ist ob die alten Abmahnungen nach einer Zeit ungülltig werden ?

    Sie sollten zuerst Ihren Vermieter über den neuerlichen Lärm informieren und nachfragen, ob die Abmahnungen aus der Vergangenheit noch in der Mieterakte sind.

    Danach sollten Sie dann Rat in einem Forum suchen, nicht vorher.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!