Ob die fristlose Kündigung zutreffend ist, oder nicht, spielt keine Rolle. So lange im Falle eines Urteils keine Räumung der Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher vollzogen wird, darf der Vermieter sich nicht eigenmächtig an Ihrem Pkw zu schaffen machen.
Auch für die Räumung des Stellplatzes wäre dann der Gerichtsvollzieher zuständig.