Beiträge von Mainschwimmer

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    Ist es von Ihrer Seite aus richtig den Schaden reparieren zulassen ohne mich davon in Kenntnis zu setzten?

    Sollte man Sie in Kroatien suchen, um mit Ihnen über diese Sache zu verhandeln?

    Muss ich den Betrag bezahlen, ohne den Schaden vorher gesehen zu haben?

    Ja!

    Anstatt sich zu freuen, dass mithilfe der Vermieterin Ihr Urlaub nicht ins Wasser gefallen ist, machen Sie jetzt einen Heckmeck wegen dieser Reparatur.

    Für diese Dreistigkeit fehlen mir die Worte.

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    Kann ein Deckenventilator so laut sein das die über mir nicht einschlafen kann?

    Aber sicher doch! Es ist nicht die Lautstärke, sondern es sind die Vibrationen, die man in der darüber liegenden Wohnung spürt.

    Anstatt sich mit Onlinebekannten darüber auszutauschen, wäre es doch leichter, sich in der anderen Wohnung von den Geräuschen/Vibrationen zu überzeugen.

    Und sich in diesem Fall auf die gesetzliche Ruhe zu berufen, sollte man sich richtig informieren. Auch in den anderen Zeiten muss und darf ich keinen störenden Lärm (bzw. Vibrationen) machen, der über meine Wohnung hinaus geht.

    Über das Thema Kinderlärm sollten Sie sich mithilfe der Suchfunktion in diesem Forum, oder per Google informieren.

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    Mietminderung oder was ?????

    Fällt Ihnen wirklich nichts besseres ein, denn eine Mietminderung werden Sie nicht durchsetzen können, weil ja im Grunde genommen kein Mangel (Schimmel, zugige Fenster, o.ä.) an der Mietsache vorliegt.

    Setzen Sie der Vermieterin beweisbar (Einschreiben) eine Frist von 4 Wochen, den Stromanschluss der Heizung zu ändern. Gleichzeitig künden Sie an, dass Sie den Auftrag an einen Elektriker vergeben und mit der Miete verrechnen werden.

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    Dementsprechend hoch ist der monatl. Abschlag an den hießigen Stromversorger.

    Und dieser Abschlag wird nicht viel kleiner. Der Stromverbrauch einer Zentralheizung im Zweifamilienhaus ist nicht gerade riesig.

    Zum Vergleich: Gasheizung für 268 m² Heizfläche ergibt einen Betriebsstrom von 71,20 Euro.

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    Schneeschaufeln : anfang 4h zu 8€/h, nach 3 Jahren 12h zu 14€/h
    Dachrinnenreinigung: anfang 8h zu 12€/h, nach 3 Jahren 15h zu 20€/h

    Lassen Sie sich ie Aufstellung dieser Kosten zeigen, beanstanden Sie den Stundenlohn von 20.- Euro. Eigenleistung dürfte mit 15.- Euro ausreichend bezahlt sein. In Erfahrung bringen, was ortsüblich (ohne MwSt) ist.

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    Gartenarbeiten schossen in 3 Jahren um sagenhafte 300% in die Höhe, obwohl das Gartennutzungsrecht ausdrücklich im Mietvertrag untersagt wurde und, nach Beanstandung dessen, die Kosten lediglich für die 20qm Gartenfläche vor unserer Wohnung gelten sollen.

    Dito wie Winterdienst.

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    Umlageschlüssel, nach Personenzahl zu berechnen, sind auch nicht nachvollziehbar, obwohl 6 Personen im Haus wohnen, sollen wir (2P) einen Anteil von 38% tragen.

    Ist Abrechnung nach Personen im Mietvertrag vereinbart? Enn nicht, dann gilt laut Gesetz die Wohnfäche als Maßstab.

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    Jetzt sollen wir auch noch 80€ für die Unkruatbeseitigung auf unserer Terrasse bezahlen.

    Warum machen Sie das nicht selbst, diese Terrasse dürfte von Ihnen mitgemietet sein. Ich würde dafür 150.- Euro verlangen, weil ich der Meinung bin, dass der, der sich bedienen lässt, auch ordentlich dafür bezahlen soll.

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    Die Heizkostenpauschale (Warmmiete) wollte er ebenfalls 2 Jahre rückwirkend um 30% erhöhen

    Warmmieten sind schon lange nicht mehr zulässig, weil sie gegen die Heizkostenverordnung verstoßen:

    energieverbraucher.de | BGH-Urteile zu Betriebs- und Heizkostenabrechnung

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    zur erklärung ist nur die kaltmiete aufgeführt

    Eine Erhöhung der Netto(kalt)miete ist bis zur Höhe der Vergleichsmiete laut Mietspiegel möglich. Existiert kein qualifizierter Mietspiegel für Ihre Gemeinde/Region, dann können 3 Vergleichswohnungen zur Erhöhung heran gezogen werden.

    Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete

    Eine sogenannte Warmmiete (incl. der Heizkosten) dürfte gegen die Heizkostenverordnung verstoßen und ist schon lange nicht mehr zulässig:

    energieverbraucher.de | BGH-Urteile zu Betriebs- und Heizkostenabrechnung

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    Der Vermieter hat heute die Annahme des Schlüssels verweigert und möchte daß der Erbe nun noch überall Laminat verlegt und die alten Ölöfen rausreist und Neue einbaut!

    Wenn die Ölöfen von der Oma angeschafft wurden, dann kann der VM verlangen, dass sie entfernt werden (Rückbaupflicht). Gehören sie aber zur Mietsache, dann kann er den Rückbau seines Eigentums, bzw. die Aufstellung neuer Öfen nicht verlangen.

    Auch mit der Verlegung des Laminats hat der Erbe nichts am Hut.

    Und jetzt zum Anwalt, der soll diesem Vermieter einen geharnischten Schriftsatz schicken, bei dem ihm Tränen in die Augen kommen, denn je nachdem, was im Mietvertrag vereinbart ist, hätte der Erbe auch nicht renovieren müssen. Mietverträge aus dieser Zeit hatten in der Regel keine Schönheitsreparaturenklausel.

    Ihnen ist das Bad erneuert worden, im Gegenzug die Miete nicht erhöht worden. Daher ist es müßig zu fragen, ob diese Renovierung überhaupt zu einer Modernisierung mit nachfolgender Mieterhöhung geführt hätte.

    Jetzt erhalten Sie eine Mieterhöhung, die auf den Mietspiegel basiert. Daran wäre nur etwas auszusetzen, wenn die beschriebene Ausstattung laut Mietspiegel in Ihrer Wohnung nicht vorliegt.

    Oder anders gesagt, die Modernisierung vor 5 Jahren hat direkt mit der Miete nach Mietspiegel nichts gemeinsam.

    Da ea sich hier um sogenannte weiche Fristen handelt, die man an diesen Ausführungen erkennen kann:

    dann auszuführen, wenn das Aussehen der Räume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im Allgemeinen

    ist diese Klausel nicht vom BGH beanstandet worden. Klartext: Renoviert werden muss nur, wenn es der Zustand erfordert.

    Mieter1234567

    Du hast den Sinn eines Mietrechtforums nicht erkannt. Fehlen dir dazu die geistigen Voraussetzungen? Ganz speziell für dich: Ein Forum ist dazu geschaffen, um sich in Bezug auf Mietrecht z.B. auszutauschen, Tipps und Ratschläge zu geben. Ein Forum kann und darf keine Rechtsberatung erteilen. Das ist Anwälten und Mietervereinen vorbehalten.

    Was aber unerlaubte Rechtsberatung ist, entscheiden nicht die Fragesteller, sondern die Beantworter und die sind keine Mods oder Admins, sondern ganz normale Menschen wie du und ich.

    Und dein Thema Mietminderung ist so etwas von ausgelutscht, da schalten hier die Ampeln auf rot. Du kannst dir aber gerne mithilfe von Google und dem Begriff Mietminderung soviel Informationen selbst zusammen suchen, dass du jeden Vermieter damit imponieren kannast.

    Wenn der Anlass nicht so ernst wäre, kann man über diese Kündigung nur laut lachen.

    1. Im Kündigungsschreiben muss bei Eigenbedarfskündigung die Person genannt werden, für die die Wohnung benötigt wird.

    2. Die mündliche Erklärung durch den Lebensgefährten ändert nichts an der Tatsache, dass diese Kündigung ein Witz ist.

    3. Unter gewissen Umständen wäre eine Kundigung wegen des Eigenbedarfs für die Mutter des Lebensgefährten denkbar. Zu dem Thema habe ich einen Beitrag im Mietrechtslexikon gefunden:

    Eigenbedarf zugunsten der Eltern der Lebensgefährtin (und Großeltern des gemeinsamen Kindes) kommt als Kündigungsgrund nur in besonderen Einzelfällen in Betracht
    LG Lübeck Beschluß vom 8.
    März 1999 , Az: 14 S 386/98

    4. Abgesehen davon, dass diese Kündigung ungültig ist und Sie genau genommen darauf nicht reagieren müssten, sollten Sie signalisieren, dass Sie mit einer entsprechenden Abfindung bereit wären, auszuziehen.

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    Info dazu wie die Grundsteuer berecnhnet wird. Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz.
    Der Einheitswert ist ein steuerlicher Wert des Grundstuecks ( siehe Paragraf 19ff BewG )
    Die Steuermesszahl bestimmt sich nach Paragraf 15 GrStG usw.
    Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt ( Paragraf 25 GrStG )

    Was soll das denn? Diese Zahlen und Paragraphen sind nur für Besitzer von Immobilien von Belang, nicht für Mieter. Erfahrungsgemäß bekommt ein Mieter auch nicht die Auskünfte von der Gemeinde.

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    Ob Sie jetzt Grundsteuer fuer etwas bezahlen muessen was nicht Bestandteil des Mietvertrag ist, halte ich fuer fragwuerdig.

    Auch das dürfte doch keine Frage sein. Laut Betriebskostenverordnung ist nun mal die Grundsteuer umlagefähig. Und das hat der TE auch nicht infrage gestellt.

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    Ob eine langjaehriger Zahlung der gesamten Grundsteuer so ohne weiteres rechtens ist
    kann bestimmt ein "Fach" Rechtsanwalt besser beantworten.

    Wieso gesamte Grundsteuer? Der TE hat eine Wohnung von 80 m². Und dafür bezahlt er anteilmäßig Grundsteuer. Er ist aber von falschen Voraussetzungen ausgegangen, weil er denkt, dass er auch für die gesamte Fläche inclusive des Gartens zur Kasse gebeten wird.

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    Tipp: Kontrollieren Sie mal die Berechnungsunterlagen fuer die Grundsteuer. Dort finden Sie ggf. eine Telefon Nummmer und koennen dort nach der Berechnung fragen bzw. der Richtigkeit.

    Wie soll das gehen? Erstens ist der TE Mieter und hat keinen Einblick in die besagten Unterlagen und zweitens wird er an der Gemeinde in Bezug auf die Steuerzahlungen seines Vermieters keine Auskünfte erhalten.

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    Frage: Müssen die Mieter einen Anteil an der Gesamtgrundsteuer bezahlen?

    Hier liegt ein begrifflicher Irrtum vor. Die Grundsteuer in Ihrem Fall betrifft nur die Wohngebäude, nicht den gesamten Grund und Boden. Der Wert des Wohngebäudes wird vom Finanzamt ermittelt, die daraus errechnete Steuer von der Gemeinde erhoben. Punkt!

    Die einzelnen Betriebskostenarten in der Betriebskostenabrechnung ? Teil 1: Öffentliche Lasten Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

    Das heißt, dass die gezahlte Grundsteuer der letzten 12 Jahre zurecht erhoben und bezahlt wurde.

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