Wenn der Anlass nicht so ernst wäre, kann man über diese Kündigung nur laut lachen.
1. Im Kündigungsschreiben muss bei Eigenbedarfskündigung die Person genannt werden, für die die Wohnung benötigt wird.
2. Die mündliche Erklärung durch den Lebensgefährten ändert nichts an der Tatsache, dass diese Kündigung ein Witz ist.
3. Unter gewissen Umständen wäre eine Kundigung wegen des Eigenbedarfs für die Mutter des Lebensgefährten denkbar. Zu dem Thema habe ich einen Beitrag im Mietrechtslexikon gefunden:
Eigenbedarf zugunsten der Eltern der Lebensgefährtin (und Großeltern des gemeinsamen Kindes) kommt als Kündigungsgrund nur in besonderen Einzelfällen in Betracht
LG Lübeck Beschluß vom 8.
März 1999 , Az: 14 S 386/98
4. Abgesehen davon, dass diese Kündigung ungültig ist und Sie genau genommen darauf nicht reagieren müssten, sollten Sie signalisieren, dass Sie mit einer entsprechenden Abfindung bereit wären, auszuziehen.