Beiträge von Mainschwimmer


    Vermieter will selber einziehen und meint,er könne nach Quadratmeterzahl bezahlen.


    Denk mal nach (auch wenns nicht so leicht ist), wie soll der Stromverbrauch nach Wohnungsgröße in m³ berechnet werden. Die Berechnung möchte ich mal sehen. Aber jeder darf sich so weit über den Tisch ziehen lassen bis er runterfällt.

    1. Was sind wild feiernde Staubläuse? Ich kenne nur Saub- oder Wollmäuse, die sich bevorzugt unter Schränken, unter Betten und in Ecken aufhalten. Die feiern in der Regel aber keine Paaty.
    2. Da ich nicht weiß, in welchem Bereich der Wohnung, des Hauses, sich das Loch befindet, kann ich auch nichts zum Material sagen.

    Zitat

    Hinter diesem Loch befindet sich meiner Meinung nach verrottetes Holz


    Diese Meinung kannst nur du vertreten und musst sie dann auch beweisen/verteidigen. Ich halte mich da völlig raus. Ich gebe dir gerne meine Meinung zu mietrechtlichen Problemen, falls ich danach gefragt werde. Aber zum Holz in der Wand habe ich keine Meinung.


    Eine andere Möglichkeit den Verteilerschlüssel zu ändern gibt es nicht? Kann ich nur über die Heizkostenverordnung mit Erfolg rechnen?


    Die Heizkostenverordnung ist das Maß aller Dinge, quasi ein Gesetz. In diesem Gesetz ist festgelegt, ob 50/50 oder 30/70 abgerechnet werden. Und prüfen, ob die Kriterien für die eine oder andere Berechnung erfüllt sind, kannst du nur vor Ort. Deshalb auch mein Rat mit der Mitgliedschaft beim Mieterverein.

    1. Wenn dieses Haus nicht die besonderen Voraussetzungen nach der Heizkostenverordnung vom 01.01.2009 erfüllt, dann muss mit der Aufteilung 70/30 abgerechnet werden. https://www.ista.com/#c499
    2. Wegen der kleineren Wohnfläche solltet ihr euch unbedingt zur Durchsetzung eurer Rechte Partner ins Boot holen. Der bequemste Weg wäre ein Anwalt für Mietrecht, das wäre aber auch der teuerste. Werdet Mitglied im örtlichen Mieterverein, da müsst ihr zwar 3 Monate warten, bis die für euch tätig werden, aber der Jahresbeitrag liegt bei rund 80,- Euro im überschaubaren Rahmen.


    Natürlich wird so abgerechnet wie vertraglich vereinbart.

    Mal wieder Quatsch, ganz großer noch dazu.

    Es ist auch völlig egal was ein M mit dem Wasser macht.

    Das ist nur so lange egal, wenn es a. in seiner Wohnung geschieht und b. nicht über einen eigenen Zähler läuft. Kein anderer Mieter im Haus muss das Hobby des Parterremieters mitfinanzieren

    Des weiteren ist ja noch nicht mal geklärt ob der Garten nicht z.B. über einen Brunnen oder Zisterne bewässert wird.

    Auch wieder Quatsch! Wenn das der Fall wäre, hätte der TE das wohl geschrieben und seine Verärgerung wäre grundlos.

    Alternativ könnte der TE seinen Anteil an den Kosten für die Bewässerung des Gartens aktiv reduzieren,
    indem der TE z.B. 3x Täglich ein Vollbad nimmt...

    Blöderes habe ich schon lange nicht mehr gelesen.


    Das letzte Beispiel dieser Person aus Niedersachsen würde im übertragenen Sinn nichts anderes bedeuten, dass man als Mitmieter 24 Std. das Treppenhauslicht brennen lässt, wenn z.B. der Parterremieter mit dem Hausstrom sein Hobby (Aquarienanlage) betreibt. Dadurch wird dann der Anteil an den Kosten des Hausstroms aktiv reduziert. Dümmer gehts wohl nicht, oder?


    Ich weiß, ich sollte mit dem Vermieter sprechen......... brauch ich vorher Info.


    Wenn du das Gartenwasser nicht mitbezahlen willst, dann mach den Vorschlag (verlange!), dass an dem Wasserhahn für den Garten ein Zwischenzähler angebracht wird. Den gibt es in jedem Baumarkt für ein paar Euro. Dass der Erdgeschossmieter den ganzen Garten pflegen soll lass dir dann auch vom Vermieter schriftlich bestätigen. Was dir irgendwann mal von irgendjemandem gesagt wurde ist so wichtig wie die Wetterkarte vom 18.09.2004.

    Ist doch eigentlich ganz klar. Wenn die Putzleistung der Mieter zu wünschen lässt, dann muss der Vermieter die Nichtputzer nicht in ein Erziehungscamp schicken, sondern er beauftragt ein Unternehmen für die sogenannte "Kehrwoche". Und das ist dann über die Betriebskosten von den Mietern zu bezahlen. Frei nach dem Motto: Mitgefangen, mitgehangen.

    Weißte was? Stell deine Fragen in einem Sozialhilfe oder Hartz4 Forum. Deine Probleme haben nämlich mit Mietrecht nichts zu tun. Warum sollte im vergangenen Jahr der Vermieter die Betriebskosten senken, wenn nach m² abgerechnet wird, ist die Wohnung kleiner geworden?

    Zitat

    Wenn Sie andere nur blöd anmachen wollen, gehen Sie besser auf die Straße,


    Die letzte deiner Bemerkungen im Eingangsbeitrag zeigt doch, in welche Richtung du gehen willst, fristlose Kündigung ohne überhaupt einen Grund zu haben, ist schon heftig. Und dieser Teil gehörte einzig zum Mietrecht, alles andere bitte mit Sozialrechtkundigen besprechen

    Zu Frage 1: Was ist denn überhaupt im Mietvertrag zu den Betriebskosten vereinbart. Welche dieser Kosten werden nach Personen, welche nach Wohnungsgröße abgerechnet? Das kann man anhand der letzten Abrechnung mit Sicherheit erkennen. Eine Erhöhung der Betriebslostenvorauszahlung kann nur vorgenommen werden, wenn die letzte Abrechnung eine Nachzahlung ergeben hat.

    Zu Frage 2: Bei einem "dicken Guthaben" bei den Betriebskosten kann und wird der Vermieter keine Vorauszahlung erhöhen, eine Wohnungsbaugenossenschaft wird wissen, was erlaubt ist.

    Zitat

    Auch habe ich gehört, dass der Vermieter bei nicht Auszahlung Verzugszinsen zahlen muss.


    Wo gehört, in der Bäckerblume gelesen? Warum sollte er dir Verzugszinsen zahlen, wenn das Guthaben ans Amt geht? Also, womit willst du drohen?

    Da die Miete vom Amt (Jobcenter?) gezahlt wird, gehören die Guthaben auch diesem Amt, ist doch wohl logisch, oder?

    Zitat

    und ich werde - sobald ich eine andere Wohnung habe - fristlos Kündigen)


    Noch so ein Eigentor. Um eine Wohnung fristlos kündigen zu können, muss schon allerhand vorgefallen sein. Das, was du oben geschrieben hast, reicht als Grund nie und nimmer aus.

    1. Hier zum gefühlten 1.000 Mal. Du kannst einen Mietvertrag mündlich abschließen, was in der Regel für den Mieter von Vorteil ist. Aber eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
    2. Da die Wohnung ab August schon wieder vermietet ist (wirklich, oder nimmst du das nur an?), fällt für den Monat keine Miete mehr an.
    3. Für die Auszahlung der Kaution hat der Vermieter eine Überlegungsfrist von 3 bis 6 Monaten, um die Zahlung vorzunehmen. Sind noch Betriebskosten abzurechnen, dann kann es auch noch länger dauern.

    Mir stellt sich allerdings die Frage warum mein Beitrag eine Frechheit darstellen soll?


    Mal ganz einfach gefragt, Merlinchen. Bist du tatsächlich so naiv oder ziehst du hier eine Nummer durch. Die Frechheit von dir besteht darin, dass du hier rumschreist mit der großen Schrift in blauer Farbe, dass man Angst vor Augenkrebs bekommt.

    Alle anderen Fragesteller nutzen die voreingestellte Schrift, aber du meinst, dass du oder dein Anliegen wichtiger sind und deshalb so laut schreien musst. Wenn man sich mit und in Foren nicht auskennt, blättert man etwas in den Beiträgen und passt seinen Beitrag an die anderen an.


    Wenn die Rechnung wie folgt aussieht:
    Adresse VM
    Datum
    "Garten bearbeitet 2500.-Euro"
    Firmenstempel

    wie kann ich da überhaupt was prüfen?


    Dann erfüllt diese Rechnung nicht ihren Zweck und kann vom Mieter als Berechnungsgrundlage der Betriebskosten zurück gewiesen werden. Für die Unterlagen des Vermieters reichen die Angaben für die Steuererklärung völlig aus, aber nicht, wenn er Arbeiten an einem bestimmten Grundstück belegen will.

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