Zu Frage 1: Was ist denn überhaupt im Mietvertrag zu den Betriebskosten vereinbart. Welche dieser Kosten werden nach Personen, welche nach Wohnungsgröße abgerechnet? Das kann man anhand der letzten Abrechnung mit Sicherheit erkennen. Eine Erhöhung der Betriebslostenvorauszahlung kann nur vorgenommen werden, wenn die letzte Abrechnung eine Nachzahlung ergeben hat.
Zu Frage 2: Bei einem "dicken Guthaben" bei den Betriebskosten kann und wird der Vermieter keine Vorauszahlung erhöhen, eine Wohnungsbaugenossenschaft wird wissen, was erlaubt ist.
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Auch habe ich gehört, dass der Vermieter bei nicht Auszahlung Verzugszinsen zahlen muss.
Wo gehört, in der Bäckerblume gelesen? Warum sollte er dir Verzugszinsen zahlen, wenn das Guthaben ans Amt geht? Also, womit willst du drohen?
Da die Miete vom Amt (Jobcenter?) gezahlt wird, gehören die Guthaben auch diesem Amt, ist doch wohl logisch, oder?
Zitat
und ich werde - sobald ich eine andere Wohnung habe - fristlos Kündigen)
Noch so ein Eigentor. Um eine Wohnung fristlos kündigen zu können, muss schon allerhand vorgefallen sein. Das, was du oben geschrieben hast, reicht als Grund nie und nimmer aus.