Beiträge von Mainschwimmer

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    diese Summe haben wir auch in der alten Wohnung nie verbraucht Wir achten schon auf den verbrauch wir hatten sogar immer eine Rückzahlung.

    Was für die alte Wohnung gilt, ist doch für die neue kein Beweis.

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    auch zuhause nur Sie hat keinen klingeln gehört

    Radio/Fernseher zu laut. Oder was soll man sonst dazu sagen?

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    aber das hat Sie versäumt

    Aha!

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    Ist das wahr das mann nichts mehr da gegen machen kann oder gibt es eine Möglichkeit.

    Nö, die gibt es nicht. Oder soll die Firma, die die Abrechnungen erstellt, bis zum Sanktnimmerleinstag warten?

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    Sie meinte ja es wurde dann geschätzt

    Dann wird nach der Gradzahltagstabelle abgerechnet: DIN 4713 ? Wikipedia

    Frage jetzt: Kein Übergabeprotokoll - kann er nachträglich noch Forderungen stellen? Und müssen wir die dann begleichen?

    Nein! Nur wenn er verdeckte Mängel findet kann er Forderungen stellen. Nachdem er euch zuerst informiert hat und ihr den "Schaden" beheben konntet.

    Können wir die von uns bezahlte Kaution vor nächstes Jahr zurückfordern?

    Nein! Siehe hier: Rückzahlung der Mieterkaution

    Falls er den Betrag für die Türen von der Kaution abziehen will, bleibt uns wohl nur der Weg über einen RA.

    Ja, das ist dann aber kein Problem, denn eure Versicherung weiß, was sie bezahlen muss und was nicht. Wünsche des Vermieters sind dabei immer außen vor.

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    Ich denke, wenns um ihr geliebtes Geld geht, wird die Alte schon was tun. Was meint ihr, ist eine Minderung gerechtfertigt,


    Ja!

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    und wenn ja, wie viel???


    Da gibt es im Internet massenweise Hinweise und Urteile. Aber die gilt jeweils nur für diesen bestimmten Fall. Darum solltet ihr da besser einen Anwalt befragen.

    Mal nach Mietminderungstabelle googlen, sich aber bewusst sein, dass die Entscheidung eines Amtsgerichts in Itzehoe keine Beweiskraft in Neunkirchen hat.

    Aber warum wollt ihr denn unbedingt in dieser Bruchbude wohnen bleiben? Ihr zahlt wenig Miete? Dann könnt ihr auch nicht erwarten, dass der Vermieter noch was davon in die Reparaturen des Hauses steckt.

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    Wir würden uns gerne eine neue Küche kaufen, aber wegen der Abflussrohre Aufputz, kann ich die Küche nicht einbauen.

    Das verstehe ich jetzt nicht. Die Einbauküchen, die ich bisher eingebaut habe, waren immer aus Holz. Und das kann man bekanntlich mit einer Stichsäge bearbeiten.

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    Da es sich beim Abflussrohr um eine Fallprinzipkonstruktion handelt ist es fast unmöglich das aus dem Rohr Wasser rauskommen kann, die einzige Möglichkeit die sein könnte ist das das komplette Abflussrohr des Gebäudes verstopft ist.

    Und das halte ich meiner über 45 jährigen Erfahrung als Mieter, der alle Wasserzu- und abflüsse in x Wohnungen selbst verlegt hat, schlicht für unmöglich. Ich vermute nach wie vor, dass in dem Wandstutzen etwas hinein gesteckt wurde, das dann das Abwasser der oberen Wohnung in die darunter gelegene Wohnung geleitet hat

    Stellen dir vor, du stehst in einer Kneipe an der Theke und dein Nachbar trinkt dir ständig das Bier aus. Was machst du dann, spendierst du ihm noch einen Schnaps dazu oder machst du ihm klar, dass er das sein lassen soll?

    Muss ich noch mehr dazu schreiben?

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    der Keller des Hauses über meinen Gas Zähler geheizt wird.

    Wie muss man sich das vorstellen, hast du eine eigene Therme, und im Keller sind Heizkörper daran angeschlossen?

    Ein wenig mehr Recherche (Vorarbeit) ist von dir schon zu bringen, du bist vor Ort und kannst andere Mieter, oder den Vermieter befragen. Darum frag zuerst den Vermieter, danach kannst du dich wieder melden.

    Als Hartz4 Empfängerin geht die Tochter heute zum Amtsgericht, legt die letzte Bescheinigung vor und holt sich einen Beratungsschein. Damit dann zum Anwalt, der wird den Rest erledigen.

    Gleichzeitig sollte man natürlich auch klären, ob die Miete für diese Wohnung nicht den Rahmen der KdU sprengt.

    Die Ausführungen meines Vorredners muss ich etwas ins "gesetzliche Licht" rücken. Denn laut Gesetz gibt es 3 Gründe, die eine fristlose Kündigung durch den Mieter rechtfertigen. Welche das sind, habe ich aus dem Mietrechtslexikon kopiert:

    Kündigungsgründe:
    Es muss ein gesetzlich anerkannter Grund für eine fristlose Kündigung vorliegen. Ein solcher Grund für den Mieter, fristlos zu kündigen, kann in den folgenden 3 Fällen bestehen. Diese vom Gesetz vorgegebene Liste ist abschließend. Andere Gründe sind gesetzlich nicht vorgesehen. Danach kann der Mieter kündigen, wenn......

    (1) ihm ein weiteres Verbleiben in der Wohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dabei ist insbesondere auch ein Verschulden des Vermieters zu berücksichtigen § 543 Abs 1 BGB.
    Häufigster Fall: In der Wohnung sind Mängel aufgetreten. Der Vermieter kommt seiner Verpflichtung zur Mangelbeseitigung trotz Abmahnung und Fristsetzung durch den Mieter nicht nach. Weiteres Beispiel: LG Berlin 65. Zivilkammer, Urteil vom 24. Juni 2003, Az: 65 S 421/02. Dem Mieter ist eine Fortsetzung des Mietverhältnisses im Sinne des § 543 BGB unzumutbar, wenn der Vermieter über längere Zeit mehrfach Betriebskosten vorsätzlich falsch abrechnet und die Einsicht in Belege verweigert. Quelle: Grundeigentum 2003, 1081-1082

    (2) der Vermieter die Wohnung nicht rechtzeitig zum Gebrauch zur Verfügung stellt oder den Gebrauch des Mieters wieder entzieht. § 543 Abs 2 Nr 1. Beispiel : Der Vermieter darf auch eine vom Mieter nicht mehr benutzte Wohnung nicht eigenmächtig in Besitz nehmen, um dort Renovierungsarbeiten ausführen zu lassen. Ein derartiges Verhalten rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Mietervertrages. AG Braunschweig, Urteil vom 26. Juni 2002, Az: 117 C 4321/01, Quelle: ZMR 2003, 499-501

    (3) Der Gebrauch der Wohnung mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden ist. § 569 Abs 1 BGB. Einzelheiten mit Fallbeispielen (Urteile) siehe unter >>> Gesundheit

    Da hier keiner der Gründe zutrifft wiederhole ich mich und verweise auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

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