Beiträge von Mainschwimmer

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    Geht der alte Mietvertrag mitsamt den darin vereinbarten Bedingungen und Konditionen etc. auf den neuen Eigentümer über? Bedarf es in diesem Fall keines neuen, schriftlichen Mietvertrags?

    Kauf bricht nicht Miete. Es gelten alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag.

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    Anschlussfrage: Ich habe bislang weder mündlich noch schriftlich zugestimmt und auch noch keine Zahlung vorgenommen oder sonst wie reagiert (Wechsel gilt erst ab 01.12.). Habe ich nun ein Mietverhältnis mit dem neuen Eigentümer?

    Zugestimmt? Du hast kein Mitspracherecht beim Verkauf. Die Zahlung der Miete solltest du erst vornehmen, wenn du vom jetzigen Besitzer dazu aufgefordert wirst.

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    würde mir das 3 Monate Doppelbelastung ersparen.

    Das kannste vergessen, die Frist von 3 Monaten besteht auch beim Wechsel des Eigentümers/Vermieters.

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    Ja ich geh aber nur raus nachdem mir nahe gelegt wurde das ich wegen Eigenbedarf raus muss.


    Und wenn ich dir sage, dass ich noch 150,- Euro von dir kriege, machst du den Geldbeutel auf, oder verlangst du etwas Schriftliches?

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    wenn ich ihm jetzt 1,5 Kaltmieten zahle als Ausgleich für Einnahmenverlust...echte Frechheit!


    Das ist keine Frechheit, sondern das gute Recht des Vermieters (nennt sich freie Marktwirtschaft). Im Gegenzug kann er verlangen, dass du deine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhälst.

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    Deswegen suche ich etwas das nicht ganz Rechtens


    Das ist Kinderkram und führt zu nichts.

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    auf einvernehmliche Kündigung zu einigen!


    Das ist einvernehmlich! Ich befürchte, dass du noch viel im Leben lernen musst.

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    Der Vermieter ist der Auffassung, wir hätten das Recht, nur 30 Tage im Jahr Besuch zu empfangen. Es ist weder im Mietvertrag so verankert, noch habe ich jemals eine Regelung dieser Art in Erfahrung bringen können.

    Quatsch! Nachzulesen hier: Mietrecht: Besuche in der Wohnung

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    Jeder Gast geht mindestens 5x täglich zur Toilette und jede Spülung kostet 22 Cent.

    Da hätte er Recht, wenn er anstatt Leitungswasser von den Stadtwerken, Mineralwasser von Gerolsteiner bezöge.

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    Weiterhin verlangt er, wenn wir die Wohnung verlassen, so haben wir uns abzumelden. Er wohnt genau unter uns. Noch nie habe sich ein Mieter gewagt, sich nicht abzumelden, wenn er länger als 24h das Haus verlässt. Müssen wir dem nachgeben?

    Noch größerer Unsinn! Das gab es zu Ulbricht/Honeckers Zeiten in der DDR. Heute gibt es keine Blockwarte mehr.

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    dass der Vermieter in Abwesenheit die Wohnung betritt.

    Dem sollte man sofort vorbeugen und den Schließzylinder in der Wohnungstür austauschen. Bei einem späteren (ich befürchte aber baldigen) Auszug wieder rückgängig machen.

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    Ich habe ihn daraufhin um Beweis gebeten und er betitelte mich als "DUMM", da dies ein Mißtrauensvotum gegen ihn sei.
    Kann ich mir solche Beweise einfordern?

    Aber sicher doch. Wenn von mir jemand während der laufenden Abrechnunngsperiode mehr Vorauszahlung haben möchte, dann muss er das auch belegen.

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    eine höhere Wassertemperatur erzeuge höhere Nebenkosten von 10%. Das mag ja sein, aber ich habe doch das Recht auf Warmwasser, gerade mit Kind?

    Richtig. Und den höheren Energieverbrauch bezahlt doch der Mieter spätestens mit der nächsten Betriebskostenabrechnung.
    Probleme mit dem Warmwasser

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    Temperaturfühlung haben unsere Räume am Tage 18-19Grad

    Mietrecht: Heizung, Raumtemperatur, Hitze

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    -Dachboden stellenweise garnicht isoliert mit Blick auf Dachschindeln und Dachstuhl

    EnEV: Wärmedämmung bei Bestandsimmobilien bis Ende 2011 Pflicht : : Immobilienkredit

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    angeblich für 3 Monate nach Eigentümerwechsel und danach wäre es rechtens.
    Stimmt das?

    Auch das ist dummes Gerede ohne jede Substanz

    zu 1. Betriebskosten können ohne großes Trara angepasst werden, wenn die letzte Abrechnung eine Nachzahlung des Mieters ergab.

    Zu 2. Ein Widerspruch ist zwecklos, wenn Punkt 1. zutreffend ist.
    Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur bei einem Mieterhöhungsbegehren bei der Nettomiete.

    Zu 3. Klar, aber hier gibt es kein Nichtakzeptieren.

    Zu 4. Das hat er wohl, in dem die letzte Abrechnung ein Minus für den Mieter ergab.

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    keinen Kabelanschluss gefunden. Lediglich das Kabel für die Sat-Anlage.

    Mal ganz dumm gefragt, kennst du den Unterschied zwischen einer Anschlussdose fürs Kabelfernsehen und einer fürs Satellitenfernsehen?

    Okay, vielleicht weiß die Vermieterin ja wirklich nicht, was in ihrem Haus so abläuft. Und was sagen die Nachbarn, müssen die auch für einen nicht existierenden Zugang zum Fernsehen bezahlen?

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    dies sehr sehr viel, wie verbrauchen weniger kWh pro Jahr als der Durchschnitt aber Zahlen wesentlich mehr!

    Wurde dieser Vergleich mit Belieferung von Fernwärme oder mit einer Zentralheizung, die sich im Haus befindet vorgenommen? Bekanntermaßen sind solche Contractingverträge mit den Wärmelieferanten recht teuer für den Verbraucher.

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    zu ihrer info

    Und nun zu deiner Info. Wenn du doch alles schon heraus gefunden hast, dann frage ich mich, was deine Anfrage hier im Forum soll.

    Und wo bitteschön ist nachzulesen, dass man 8 Wochen am Stück Besuch bei sich wohnen lassen kann? Auch mir ist dieser Zeitraum nicht bekannt.

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    als eine Anzeige, richtig?

    Anzeigen erstatten kann man bei der Polizei, wenn z.B. eine Straftat vorliegt. Kolinum hat von der "kalten Schulter zeigen" geschrieben. Und das ist etwas völlig anderes.

    Aber vielleicht kann Google bei der Frage nach dem Energiepass weiterhelfen?

    Google

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    das heizungsrohr geht in meinen keller und mein gaszähler läuft weiter, obwohl ich oben bei mir ALLES abgeschaltet habe.

    Das solltest du mal näher erklären. Sprichst du von einer sogenannten Etagenheizung, die nur deine Wohnung beheizt, haben deine Vermieter auch solch eine Heizung, oder habt ihr im Haus nur eine Heizung für beide Wohnungen?

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    so bin jetzt ma gespannt welche schlauen dummdoofen comments noch so auftauchen werden ...

    Auf so viel Dummheit eines einzelnen Users fällt mir kein Spruch mehr ein. Außer vielleicht, dass ich Mäuschen sein möchte, wenn der Vermieter den Brief liest. Ob der bei deinem deutsch bis zum Ende durchhält dürfte fraglich sein. Denn es steht fest, dass kein Vermieter einen Dolmetscher beauftragen muss, wenn er die Briefe einer seiner Mieter lesen will.

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