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Der Vermieter ist der Auffassung, wir hätten das Recht, nur 30 Tage im Jahr Besuch zu empfangen. Es ist weder im Mietvertrag so verankert, noch habe ich jemals eine Regelung dieser Art in Erfahrung bringen können.
Quatsch! Nachzulesen hier: Mietrecht: Besuche in der Wohnung
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Jeder Gast geht mindestens 5x täglich zur Toilette und jede Spülung kostet 22 Cent.
Da hätte er Recht, wenn er anstatt Leitungswasser von den Stadtwerken, Mineralwasser von Gerolsteiner bezöge.
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Weiterhin verlangt er, wenn wir die Wohnung verlassen, so haben wir uns abzumelden. Er wohnt genau unter uns. Noch nie habe sich ein Mieter gewagt, sich nicht abzumelden, wenn er länger als 24h das Haus verlässt. Müssen wir dem nachgeben?
Noch größerer Unsinn! Das gab es zu Ulbricht/Honeckers Zeiten in der DDR. Heute gibt es keine Blockwarte mehr.
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dass der Vermieter in Abwesenheit die Wohnung betritt.
Dem sollte man sofort vorbeugen und den Schließzylinder in der Wohnungstür austauschen. Bei einem späteren (ich befürchte aber baldigen) Auszug wieder rückgängig machen.
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Ich habe ihn daraufhin um Beweis gebeten und er betitelte mich als "DUMM", da dies ein Mißtrauensvotum gegen ihn sei.
Kann ich mir solche Beweise einfordern?
Aber sicher doch. Wenn von mir jemand während der laufenden Abrechnunngsperiode mehr Vorauszahlung haben möchte, dann muss er das auch belegen.
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eine höhere Wassertemperatur erzeuge höhere Nebenkosten von 10%. Das mag ja sein, aber ich habe doch das Recht auf Warmwasser, gerade mit Kind?
Richtig. Und den höheren Energieverbrauch bezahlt doch der Mieter spätestens mit der nächsten Betriebskostenabrechnung.
Probleme mit dem Warmwasser
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Temperaturfühlung haben unsere Räume am Tage 18-19Grad
Mietrecht: Heizung, Raumtemperatur, Hitze
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-Dachboden stellenweise garnicht isoliert mit Blick auf Dachschindeln und Dachstuhl
EnEV: Wärmedämmung bei Bestandsimmobilien bis Ende 2011 Pflicht : : Immobilienkredit
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angeblich für 3 Monate nach Eigentümerwechsel und danach wäre es rechtens.
Stimmt das?
Auch das ist dummes Gerede ohne jede Substanz