ZitatSteht uns nach dem Umzug ein Schadensersatz zu? Kaution, Umzugskosten.....
Hääh? Das solltest du bitte wirklich näher erläutern, bevor wir und hier den Kopf über deine lustige Anfrage zerbrechen.
ZitatSteht uns nach dem Umzug ein Schadensersatz zu? Kaution, Umzugskosten.....
Hääh? Das solltest du bitte wirklich näher erläutern, bevor wir und hier den Kopf über deine lustige Anfrage zerbrechen.
ZitatWir haben das das nächst größere genommen und mit Dichtmasse verdichtet.
Oh je, wer macht denn so etwas? Man nimmt immer einen kleineren Rohrdurchmesser, wenn man den Abfluss der Spüle in den Wandanschluss steckt.
Wenn man keine Ahnung von den einfachsten Installationsarbeiten hat, dann lässt man die Finger davon. Aber klar, natürlich ist es einfacher, wenn man den Vermieter als Schuldigen ausmacht.
Und das mit der Mietminderung solltet ihr ganz schnell begraben, denn für den Zustand mit dem Abbfluss dürftet alleine ihr verantwortlich sein.
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Was diese Frage mit Mietrecht zu tun haben soll, kann ich nicht erkennen. Hier geht es doch wohl eher um innerfamliäre Dinge, die sowieso mit einem Notar besprochen werden müssen, wenn es dazu kommt.
ZitatAber das ist nur meine Meinung.
Und dieser Meinung schließe ich mich an. Hier geht es nicht um Schönheitsreparaturen, die bekanntermaßen "nur" fachmännisch ausgeführt werden müssen, sondern um eine Individualvereinbarung, die nicht zu beanstanden ist.
Zitathat sie uns mit kündigung gedroht sollte der von ihr gesetzte termin ende der woche nicht stattfinden.
Nur dumm Geschwätz. Die Terminvorgabe ist ausreichend, darum sollte es auch keine Probleme damit geben.
Zitatoder MUSSeiner von uns immer dabei sein?
Er sollte in eurem Interesse immer jemand nicht von ihrer Seite weichen.
Zitatwie sieht es aus wenn sie anfängt schränke zu öffnen,
Da sie eure Schränke ja nicht umbaut, hat sie die Pfoten davon zu lassen.
Zitat1. Muss Ich die 1. Mietminerung + Entschädigung dem Jobcenter Zurück Überweisen ?
Aber sicher. Wenn du es nicht machst, nennt man das Sozialleistungsbetrug
ZitatMuss Ich die Mietminderung + Entschädigung dem Jobcenter auch Zurückzahlen ?
Siehe meine Antwort oben. Aber sag mal klagen, was soll das denn? Kann es sein, dass du unsere Gesetze nicht so ganz verstehst?
Zitatwurde durch Normale Weisse Fensterbänke Erneuert.
Wenn du ohne Genehmigung durch den Vermieter Veränderungen an der Mietsache vornimmst, dann bekommst du den "alten" Zustand wiederhergestellt.
ZitatOder Kann Ich was Klagen wo Ich dem Jobcenter nichts Erstattetn bzw. Überweisen muss .
Klar kannst du klagen, nimm der einen Anwalt auf Beratungsschein und verklage Gott und die Welt......und deinen Vermieter auch.
ZitatGibt es tatsächlich eine Verjährungsfreiheit bei mündlichen Absprachen?
Da mündliche Absprachen in der Regel nicht beweisbar sind, demnach auch keine Forderungen daraus entstehen können, kann auch keine Verjährung eintreten.
Nur eine beweisbare Forderung (Rechnung, etc.) unterliegt der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren.
Das Problem ist also die Beweisbarkeit. Und daran dürfte es liegen, dass die Forderung von vornherein zum Scheitern verurteilt ist.
Nein, in deinem Fall ist die Frage dumm!
Und diese Frage ist genau so dumm
ZitatWenn ich nur Rechnungen bezahlen muss bis 80 euro warum schickt er mir die denn?
Schon mal überlegt, dass dich dein Vermieter abzocken will, weil er meint, dass du das nicht merkst, weil du in dieser Richtung reichlich naiv bist?
ZitatMeine Frage ist ob ich den Rechnungsbetrag bezahlen muss.
Tut mir Leid. Aber auf solch dumme Fragen, deren Beantwortung du in deinem Mietvertrag findest, kann ich nicht anders reagieren.
Ganz frech gefragt, hast du sehr oft in der Schule gefehlt, denn bei den Grundrechenarten sind bei dir beängstigende Lücken.
Im Mietvertrag stehen als Betrag 80,- Euro. Auf der Rechnung liest man 164,- Euro. Welcher Betrag ist wohl höher?
Und noch was, 1964 gab es meines Wissens noch keine Thermostatventile, sondern nur die schwarzen Dinger, die ständig von Hand reguliert werden müssen. Trifft das zu, dann verlange den Austausch der alten gegen die Thermostatventile.
Seit 1989 (?) besteht nämlich die Pflicht zur Anbringung der selbstregulierenden Thermostatventile.
Aufheben? Dazu braucht man immer zwei, und der Wichtigste dabei ist der Vermieter, denn der muss dem Aufhebungsvertrag zustimmen. Vielleicht akzeptiert er im Falle eines Falles einen solventen Nachmieter, bevor er der Miete hinterher läuft.
ZitatIrgendwie kann ich und viele andere nicht glauben, dass ein Vermieter seinen Mieter für 2 Jahre festnageln kann!
Das kann er, denn mit deiner Unterschrift unter dem Vertrag hast du für die Dauer von 2 Jahren auf eine ordentliche Kündigung verzichtet.
Mit anderen Worten, Mietrecht ist keine Glaubensfrage, sondern in Gesetzen und Verordnungen nachzulesen:
Es gibt eine Duldungspflicht des Mieters bei solchen Maßnahmen. Sollte wie in diesem Fall die Badewanne ersatzlos wegfallen, wäre ich damit nicht einverstanden.
Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte
Dann musst du demnächst bei der Frage schon schreiben, welche Antwort du wünscht.
Zitat16m² haben soll! Das Zimmer besitzt allerdings eine Fläche von wenn überhaupt 7m².
Also, für diesen Satz brauche ich einen Dolmetscher. Es kann doch nicht so schwer sein, die Fläche eines Raumes bei Besichtigung zu erkennen und wenn man Zweifel hat, nachzumessen.
Wenn du keinen Zollstock o.ä. hast, dann lege A4 Blätter aus. Das Blatt hat knapp 30 cm.
Aber wenn die Größe nicht schriftlich vermerkt ist, ist jede Reklamation sinnlos.
ZitatMuss der Vermieter diese Fliesen erneuern
Nö!
Und gegen Schimmel in den Fugen dürfte wohl der Mieter verantwortlich sein. Dagegen gibt es in Bau- und Drogeriemärkten jede Menge wirksamer Mittel. Z.B. Wasserstoffperoxid.
ZitatWo wir von Kartoffeln und Eingemachtem und Brennholz reden...Unsere Nachbarin lagert Kartoffeln und Brennholz in ihrem Keller und auch diese Sachen sind alle mit einem feinen Grünen Flaum überzogen...
Ja und? Kartoffeln lagern gerne in feuchten, kühlen Kellern. Noch nie davon gehört?
ZitatIch kann nur hoffen , das sich der Schimmel nicht weiter in die Wohnungen zieht...
Das wird nicht passieren. Vor vielen Jahren gab es praktisch nur feuchte Keller, die Wohnungen waren aber alle schimmelfrei.
Wenn ich schon Amtsgericht lese. Davon muss sich kein anderer Amtsrichter überhaupt beeindrucken lassen.
Unsere Eltern und Großeltern haben gewusst, dass Keller zum Lagern von Kohlen, Kartoffeln, Brennholz und Eingemachtem gedacht sind. Nicht zum Einlagern von Campingartikeln, die vielleicht nicht ganz trocken waren.
Da aber jeder/jede Deutsche sein Glück vor Gericht versuchen kann, bleibt dir der Weg zur Klage unbenommen.
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