Beiträge von Mainschwimmer

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    Kann ich noch andere Meinungen hören

    Die werden mit Sicherheit noch kommen, wenn sich der eine oder andere so richtig ausgelacht hat, musst nur noch ein bisschen warten.

    Derweil werde ich mal in den Gesetzestexten blättern. Vielleicht hast du ja Recht und Wohnungen müssen tatsächlich wasserdicht sein. Ist ja gut möglich, dass ich etwas nicht mitgekriegt habe (seit Kaisers Zeiten).

    Und was ist mit dem Laminat, welchen Belastungstest hast du damit vor? Und bevor du fragst, wenn du deine Fensterscheiben zerdepperst ist das auch allein dein finanzielles Pech.

    In unserem Landkreis gibt es leider keine Tonnen für Verpackungen & C0.. Derzeit prüft man eine Möglichkeit, nicht nur Verpackungen, sondern auch sämtliche Metalle, Kunststoffe und Elektroschrotte in einer Tonne zu sammeln. Mit dem Zeug könnte man echtes Geld verdienen, aber die Hausbesitzer wehren sich, weil sehr oft der Platz für eine weitere Tonne fehlt.

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    Das mit den Gelben säcken ist extra so eingerichtet worden und schon lange als Problem bekannt.

    Warum soll dann der Vermieter etwas daran ändern, wenn die Mieter die Gelben Säcke als Rattenlockmittel benutzen?

    Frag mal bei deiner Gemeinde, wo deren Meinung nach diese Säcke hingehören. Mit Sicherheit nicht außerhalb z.B. des Kellers.

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    Und Handwerklich unbegabt ist keiner von uns, da das rohr oval ist konnte man kein kleinen rohrdurchmesser nehmen.

    Der Stutzen in der Wand wird aus Kunststoff sein, richtig? Der Abfluss von der Spüle ist aus dem gleichen Material, auch richtig?

    Und jetzt zeig mir den handwerlich Begabten, der es nicht fertig bringt, die beiden Dinge zu vereinen.

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    Ungeziefer (Ratten) wegen ungeschützen Gelben Säcken:

    Das würde ich nicht vor Gericht vorbringen. Diese Säcke werden von euch Mietern verbotenerweise abgelagert, der Vermieter muss dafür keine geschützten Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

    Mach dich bei deiner Gemeinde schlau und du wirst hören, dass es nur für Rest- und Biomüll (und manchmal für Papier) entsprechende Tonnen gibt.

    Sag mal, bist du wirklich so naiv, oder ziehst du hier ne Trollnummer ab?

    Gesetze stehen im BGB, das was du da zitierst sind Meinungen des DMB. Und der Mieterbund erlässt keine Gesetze.

    Für mich ist auf jeden Fall hier Ende. Wer Lust hat, kann sich mit dieser Intelligenzbestie weiter beschäftigen.

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    in denen hervorgeht ob es dazu ein Gesetzt gibt oder nicht.


    Für und gegen was soll es denn noch Gesetze geben? Hier hat der Vermieter das Sagen und nicht der Gesetzgeber. Da das Treppenhaus nicht an den Mieter mitvermietet ist, hat er auch kein Recht dort etwas zu lagern, aufzustellen oder zu dekorieren.

    aus Vermieter-Telegramm:

    Lieber Herr Mainschwimmer,

    in der letzten Beratungsstunde bat ein Vermieter um Rat, dessen Mieter nach und nach das Treppenhaus umgestaltete. Der Vermieter wollte wissen, ob der Mieter berechtigt sei, im Treppenhaus einen Schuhschrank abzustellen und Dekorationsgegenstände aufzuhängen.

    Hier gilt: Mieter von Wohnungen dürfen ohne die Genehmigung des Vermieters nicht das gemeinschaftliche Treppenhaus umgestalten, also etwa Möbel aufstellen oder Dekorationen anbringen und Bilder aufhängen. Dies stellt eine unzulässige Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten dar.

    Sie können als Vermieter daher verlangen, dass Ihre Mieter eigenmächtig aufgestellte und aufgehängte Gegenstände wieder entfernen. Genau das hat beispielsweise das Amtsgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden: Mieter dürfen keine Gegenstände im Treppenhaus lagern und müssen diese auf Verlangen des Vermieters wieder entfernen (AG Köln, Urteil v. 15.07.11, Az. 220 C 27/11).

    Mit freundlichen Grüßen

    Tja, da fast alle beschriebenen Mängel bereits bei Einzug, bzw. bei Unterschrift unter dem Mietvertrag, vorhanden waren, ist dieser Vermieter so schnell nicht zu beeindrucken.

    Hier könnte wirklich nur ein erfahrener Anwalt für Mietrecht etwas bewegen. Besser aber wird auf jeden Fall sein, sich nach einer anderen Wohnung umzusehen. Bei der Anmietung dieser habt ihr nämlich alle Fehler gemacht, die man machen kann.

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    Ist es rechtens, dass Klage eingereicht wurde, obwohl ich Widerspruch eingelegt habe?

    Der Vermieter hat ein Mieterhöhungsbegehren vorgebracht, dem du widersprochen hast. Jetzt ist der Weg vorgezeichnet, dass der Vermieter den Klageweg einschlägt und die Wahrheitsfindung dem Gericht überlässt.

    Das ist korrekt, so funktioniert unsere Justiz. Wenn du meinst, dass sich der Vermieter außergerichtlich mit deinen Argumenten herum schlagen muss, irrst du.

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    Die Frist hierfür ist am 01.01.2012 abgelaufen

    Wenn der Abrechnungszeitraum wirklich das Kalenderjahr ist, dann frage ich mich, warum man sich für Schnee von gestern Gedanken machen soll.

    Die Messe ist gelesen, eine Nachforderung ist nicht mehr möglich, ein Guthaben kann noch bis zum Ende der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren eingefordert werden.

    Wenn du schon nicht weißt, ob Nachzahlung oder Guthaben, dann behaupte ich, dass das hier auch niemand weiß.

    In der Regel gehören zu Eigentumswohnungen zugewiesene Parkplätze (Sondereigentum). Wenn ein Eigentümer diesen Stellplatz vermietet, ist das sein gutes Recht. Vor allen Dingen dann, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Beschlüsse einer WEG-Versammlung haben keinen Einfluss auf einen abgeschlossenen Mietvertrag.

    Im Umkehrschluss bist du als Mieter auch nicht an Beschlüsse gebunden, die gegen deinen Vertrag gerichtet sind.

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