Zitat
in denen hervorgeht ob es dazu ein Gesetzt gibt oder nicht.
Für und gegen was soll es denn noch Gesetze geben? Hier hat der Vermieter das Sagen und nicht der Gesetzgeber. Da das Treppenhaus nicht an den Mieter mitvermietet ist, hat er auch kein Recht dort etwas zu lagern, aufzustellen oder zu dekorieren.
aus Vermieter-Telegramm:
Lieber Herr Mainschwimmer,
in der letzten Beratungsstunde bat ein Vermieter um Rat, dessen Mieter nach und nach das Treppenhaus umgestaltete. Der Vermieter wollte wissen, ob der Mieter berechtigt sei, im Treppenhaus einen Schuhschrank abzustellen und Dekorationsgegenstände aufzuhängen.
Hier gilt: Mieter von Wohnungen dürfen ohne die Genehmigung des Vermieters nicht das gemeinschaftliche Treppenhaus umgestalten, also etwa Möbel aufstellen oder Dekorationen anbringen und Bilder aufhängen. Dies stellt eine unzulässige Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten dar.
Sie können als Vermieter daher verlangen, dass Ihre Mieter eigenmächtig aufgestellte und aufgehängte Gegenstände wieder entfernen. Genau das hat beispielsweise das Amtsgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden: Mieter dürfen keine Gegenstände im Treppenhaus lagern und müssen diese auf Verlangen des Vermieters wieder entfernen (AG Köln, Urteil v. 15.07.11, Az. 220 C 27/11).
Mit freundlichen Grüßen