Beiträge von Mainschwimmer

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    Es wurde mit dem VM mündlich vereinbart, das Strom bereits in der Miete sei.

    Das kannste knicken, weil diese Dinge stets schriftlich fixiert werden müssen.

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    Im Mietvertrag sind neben den in der Betriebskostenverordnung

    Die Betriebskostenverordnung kennt nur Allgemeinstrom, keinen Strom, der vom Mieter direkt verbraucht wird.

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    Nachfolger rechnet den Stromverbrauch über die Nebenkostenabrechnung ab

    Das ist nicht korrekt. Er hätte den tatsächlichen Verbrauch anhand der Zwischenzähler abrechnen müssen/sollen.

    Das dürfte aber Jacke wie Hose sein, denn der Mieter kann nicht abstreiten, dass es Strom bezogen hat. Und den hat er auch zu bezahlen.

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    So steht das aber nicht in der Verordnung...

    Aber wenn ich dir das sage, dann steht das so in der neuen Heizkostenverordnung, außer wir reden hier über ein Niedrigenergiehaus. Aber das dürfte man wohl ausschließen.

    Aber wenn du mir deine Telefonnummer gibst, lese ich dir das sehr gerne vor.

    Okay, jetzt gehts richtig los:

    Bei einer Vorauszahlung muss der Vermieter jährlich abrechnen. Da die Verjährung für den Mieter 3 Jahre beträgt, kannst du die Abrechnungen für die Jahre nachfordern. Dein Vermieter hat aber nur 12 Monate Zeit nach dem Ende des Abrechnungszeitraum (meist das Kalenderjahr) eine Abrechnung zu erstellen und zu kassieren.

    Ich könnte mir aber sehr gut vorsatellen, dass du Geld zu erwarten hast.

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    So jetzt hat der Heizöltank 20000 Liter Fassungsvermögen, und wenn ich ja den Restbestand dazurechne dann sind das ja mehr als 20000 Liter, oder bin ich da jetz auf dem Holzweg???

    Aber total!

    Das hat aber nichts mit Mietrecht zu tun, das ist ganz einfaches Grundrechnen. Addieren und subtrahieren ist gefragt. Und nicht vergessen, bevor der Tank überläuft hat die Heizung 17 Wohnungen mit Wärme und Warmwasser versorgt.

    Es geht doch nicht darum, was im Schreiben des Vermieters zu der Mieterhöhung steht, sondern darum, was im Mietvertrag vereinbart ist. Den Mietvertrag hast du unterschrieben, der ist also Fakt.

    Wie ein Mieterhöhungsbegehren auszusehen hat, konntest du im Link nachlesen.

    Und wie ein Vermieter deinen Stromverbrauch ohne Zähler (oder hast du einen) berechnen will, dürfte schwierig sein.

    Darum Butter bei de Fische, zuerst den Mietvertrag, dann sehen wir weiter.

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    Davon 210 Kaltmiete und 100 Nebenkosten.

    Wie sind diese Nebenkosten im Mietvertrag benannt, monatliche Vorauszahlung oder Pauschale?

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    Im Mietvertrag steht keine Angabe und damals wurde gesagt so um 45qm.

    Dann ist keine Wohnungsgröße mietvertraglich nicht vereinbart, dann hilft auch kein Nachmessen.

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    Zum anderen habe ich noch nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen.

    Wenn es eine Pauschale ist, muss der Vermieter auch nicht abrechnen. Man sollte schon wissen, was man im Mietvertrag vereinbart hat.

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    ca 1 Jahr gar nicht in meiner Wohnung

    Hat mietrechtlich nichts zu bedeuten. Wenn man die Wohnung sowieso nicht nutzt, wäre ein Hotel oder eine Pension billiger.

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    habe gestern ein Brief bekommen mit einer Mieterhöhung.

    Wie ein Mieterhöhungsbegehren auszusehen hat findest du hinter diesem Link: Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete

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    Aber Entzug von Nutzungsrechten und Einbruchsversuch finde ich schon derb.

    Sag mal, bist du im falschen Film, wo steht bei dir etwas von Einbruchsversuch?

    Aber egal, für deine Wehwehchen ist mit Sicherheit ein Anwalt für Einbruchsversuche die bessere Lösung.

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    Meine Vermieter werden es nicht zugeben illegal Strom zu beziehen.

    Deshalb sichert man mit Zeugen vorher die Beweise

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    Welche Möglichkeiten habe ich den illegalen Stromverbrauch zu beweisen. Kann ich da einen Techniker von den Stadtwerken kommen lassen?

    Ein Anruf dort macht dich schlauer, aber sicherer wärst du, wenn du einen seriösen Elektrobetrieb damit beauftragst

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    Was würde mich das kosten?

    Woher soll ich das wissen? Ich denke aber, dass du deswegen nur einen kleinen Kredit bei deiner Bank aufnehmen musst.

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    Wie kann ich rechtlich dagegen vorgehen?

    Auch wenn es Diebstahl ist, der Staatsanwalt wird wegen dieser Peanuts nichts unternehmen. Aber dir bleibt der Weg zum Anwalt, der dann eine Zivilklage anstrengt.

    1. Nein, es gab kein Protokoll über die vorhandenen Mängel.

    Nicht so schön, da kann der VM das Blaue vom Himmel lügen

    2. Ja, wir wurden darauf angesprochen.

    Hat man euch gesagt, dass ihr reparieren sollt?

    3. Nein, da es auch direkt Nachmieter gab hat er es in Eigenregie gemacht.

    Wenn er es gemacht hat, ohne euch aufzufordern eure Schäden zu beheben, dann müsst ihr auch nicht blechen.

    4. Es gibt ehemalige Mitbewohner, die das bezeugen könnten. (Waren anfangs zu viert)

    Dann solltet ihr vorsorglich mit denen die Angelegenheit besprechen, damit ihr Argumente gegen den VM habt.

    Hallo Berny!

    Die Fragesteller werden in letzter Zeit immer frecher. Entweder rasten Sie aus, wenn Ihnen die Antworten nicht in den Kram passsen, oder sie werden beleidigend, wenn man ihren "Aufsatz" anspricht. Oder wie in diesem Fall, da ist die Verlinkung, in der alle Fragen beantwortet werden, auch nicht genehm.

    Ich denke, dass die Herrschaften voll ausformulierte Antworten in Textform von uns erwarten, die sie dann nur noch unterschreiben müssen und Ihrem Vermieter übergeben. Also was hälst du davon, dass wir solch ein Schreibbüro eröffnen, natürlich kostenlos. Dann müssten doch die Beschwerden über das Forum ein für alle Mal aufhören:D, oder?

    1. Wurden beim Einzug, bzw. beim Auszug Protokolle über den Zustand der Wohnung geschrieben?

    2. Wurdet ihr beim Auszug auf die Mängel und Defekte direkt angesprochen?

    3. Hat der Vermieter euch die Möglichkeit gegeben, die "Schäden" in Eigenregie zu beheben?

    4. Habt ihr Zeugen oder andere Beweise, dass Verschiedenes schon beim Einzug defekt war?

    Selten so gelacht.

    Darauf musst du überhaupt nicht reagieren. Zwar können Mieterhöhungen auch per Fax oder Mail versandt werden, per Facebook wird das aber erst in 17 Jahren (?) möglich sein.

    Also abwarten, was da für ein Brief kommt oder auch nicht. Und weiterhin die alte Miete überweisen.

    Für die Nebenkosten muss der Vermieter auch keine Abrechnung machen. Das müsste in einem Vertrag vereinbart sein, den ihr aber nicht habt. Ihr müsst auch nicht renovieren beim Auszug. Genau genommen muss der Vermieter dafür sorgen, dass eure Wohnung weiterhin bewohnbar (auch optisch) ist.

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