Beiträge von Mainschwimmer

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    WAS SOLLEN WIR TUN, ODER WER HAT EBENFALLS SOLCHE ERFAHRUNGEN GESAMMELT?

    Hier im Forum mit Sicherheit nicht. Wer sich auf das Abenteuer einlässt, in eine alte (Bruch)bude einzuziehen, der muss auf Überraschungen gefasst sein.

    In heutiger Zeit werden zu 99% Wohnungen mit Zentralheizungen mit Öl- oder Gas als Energieträger vermietet. Um eine halbwegs vernünftige Antwort zu erhalten, müsstest du schon ein wenig mehr von dem Haus erzählen, in dem sich deine Wohnung befindet. Wieviele Mietparteien, Zentralheizung mit Heizkörpern oder Warmluft, usw.

    Was ist im Mietvertrag zur Berechnung eures Heizkostenanteils vereinbart?

    Du siehst hoffentlich, ohne diese Eckdaten keine Antwort möglich.

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    durch diesen Wortlaut von dieser Klauselt entbunden ist.

    Berny hat es doch deutlich geschrieben, frag einen Anwalt, der sich mit Mietrecht auskennt. Ein Forum beteiligt sich nicht an Rechtsberatung und möglichen Urteilsfindungen von Amtsrichtern.

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    daher noch einmal die Bitte: kannst du einen Beleg für deine Aussage angeben? wenn nicht, mach bitte deutlich, dass es nur eine Ansicht ist.

    Das ist doch nicht meine Ansicht. Es gibt doch Verjährungsfristen und die betreffen in diesem Fall 3 Jahre. Da muss ich doch keinen Beleg für meine Aussage suchen.

    Und wenn der TE Belege für die letzten 10 Jahre haben möchte, dann hätte er eher danach fragen müssen.

    Zitat

    das ist schlichtweg falsch, bitte die gegenteilige Behauptung belegen.


    Welchen Sinn sollte es machen, die kompletten Abrechnungen zu fordern. Welches Gericht sollte dies zur Auflage machen, wenn die Verjährung schon lange eingesetzt hat.

    Und von welchem möglichen Guthaben reden wir eigentlich, wenn der TE bisher pro Monat nur 65,- Euro Vorauszahlung geleistet hat? Dieser Betrag reicht bestenfalls für die Heizung, aber nie und nimmer für die kompletten Betriebskosten.

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    Ich hoffe, dass ich das nun verständlich genug geschrieben habe

    Letzter Versuch. Du hast 30% der gesamten Kosten dieser Heizungsanlage an Grundkosten umgerechnet auf die Quadratmeter zu bezahlen. Und bis zur Ablesung Mitte November war es wohl auch kalt genug gewesen, dass du so oder so die Heizung gebraucht hast.

    Und von dieser Heizkostenrechnung ziehst du 15% ab, damit dürfte das unnötige Heizen abgegolten sein. Jetzt verstanden?

    Wenn nicht, dann klinke ich mich hier aus und überlasse das Feld jemandem mit mehr Geduld.

    Ihr habt tatsächlich keine Ahnung.

    ISTA ist ein Dienstleister, der den individuellen Verbrauch der einzelnen Mieter an Wärme und Warmwasser ermittelt. ISTA liefert nicht die Wärme.

    Abrechnungsservice-ista Deutschland

    In der Regel vergehen einige Wochen oder Monate bis die Werte, die von ISTA abgelesen wurden, zu Papier gebracht werden. Und diese Werte werden für jede Mietpartei getrennt errechnet, dem Vermieter übergeben, der sie dann zusammen mit der Abrechnung der anderen Betriebskosten an seine Mieter übergibt.

    Mit der Übergabe der Betriebskostenabrechnung kann sich der Vermieter 12 Monate Zeit lassen vom Ende des Abrechnungszeitraums gerechnet. Da dieser meist das Kalenderjahr ist, kannst du selbst ausrechnen, wann deine Abrechnung eintreffen dürfte.

    Und ob ihr 90,-, 80,- oder 100,- Euro voraus bezahlt ist doch wirklich egal. Angenommen eure Heizkosten für die 6 Monate betragen 475,- Euro. Eure Vorauszahlungen waren 540,- Euro. Bleibt unterm Strich ein Guthaben von 65,- Euro.

    Tatsächlich sind es aber mehr, denn wenn der Vermieter ISTA nicht informiert hat, dass 2 Heizkörper nicht zu regeln sind, dann könnt ihr 15% von der Rechnung (Heizkostenverordnung § 12) abziehen. Macht noch mal 71,25 Euro.

    Noch Fragen offen? Und egal ob Privatvermieter oder Gesellschaft, die Abrechnung der Heizkosten ist bei beiden gleich.

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    Grundsätzlich schon. Das Problem ist nur, dass er das Geld ja nun schon hat. Wenn er uns also nicht entgegen kommt, haben wir erstmal den Schwarzen Peter, da das Geld nun schon in seiner Tasche ist.

    Das ist wieder falsch gedacht! Du bezahlst eine Vorauszahlung pro Monat und einmal im Jahr wird abgerechnet. Dann kriegst du eben bei der Abrechnung mehr oder weniger Geld raus.

    Ist das eure erste Wohnung, weil ihr Null Ahnung habt von der Abrechnung der Betriebskosten?

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    -Ist der Vermieter verpflichtet eine gewisse Grunddämmung am Haus vorzunehmen?

    Alles zum Thema Wärmedämmung hinter diesem Link:

    Energieeinsparverordnung / EnEV 2009 bei Baulinks.de

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    -Muss der Vermieter ggf. das Fenster austauschen?

    Antwort siehe Kolinum

    Aber

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    Fenster (Kippfenster) 100% so alt wie das Haus selber

    müsste nach meiner Berechnung rund 55 Jahre und nicht 30 Jahre alt sein.

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    -Da das Fenster schon min.30 Jahre alt ist, ist nicht längst schon eine "Modernisierung" fällig?

    Grundsätzlich nein, hängt eher vom Einzelfall ab. Aber bedenke, eine Modernisierung geht meist mit einer Beteiligung des Mieters einher. Mietrecht - Mieterhöhung nach Modernisierung

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    -Was muss ich als Mieter ertragen?

    Vielleicht einen Umzug in eine neue Wohnung, wo die Wände und Decken besser gedämmt sind und die Fenster aus Dreifachisolierglas bestehen?

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    Wir bezahlen im Voraus, also die HK von 90€ monatlich sind in den NK enthalten.

    Das spielt doch keine Rolle. Du musst nur das bezahlen, was die Heizkostenabrechnung (die in der Regel von einem externen Dienstleister erstellt wird) ergibt.

    Erst wenn diese Abrechnung vorliegt könnt ihr sehen, ob die defekten Heizkörper in voller Höhe berechnet wurden oder nicht.

    Eine Minderung der Miete, auch rückwirkend, ist nicht möglich. Die Heizkostenverordnung gibt euch die Möglichkeit die Abrechnung um 15% zu mindern. Lest dazu den § 12 der Verordnung.

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    Ok das ist ja auch meine Ansicht der Dinge....es sein denn mein Sohn könnte nacchweisen, das er nicht voll Geschäftsfähig ist bzw. zu diesem Zeitpunkt seiner Unterschrift nicht Geschäftsfähig war..

    Wie soll dieser Nachweis gelingen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Klinik, in der dein Sohn sich befand, solch einen Persilschein ausstellen wird.

    Aber bevor man sich Gedanken über diese gekündigte Wohnung macht, sollte man besser nach einer Wohnung (ca. 45m²) Ausschau halten, für die die ARGE die vollen Kosten übernimmt.

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    sondern nur darum das wir einen Überblick bekommen, wie sich die Nebenkosten zusammen setzen...

    Wie sich eure Nebenkosten zusammensetzen solltet ihr im Mietvertrag nachlesen können. Die dazu gehörenden Summen der einzelnen Kostengruppen geht aus der Abrechnung, die ihr bekommen habt, hervor. Also wo ist das Problem?

    Wenn ihr 10 Jahre lang mit dieser Minivorauszahlung von 65,- Euro gewohnt habt, dann hättet ihr in dieser Zeit ein nettes Sümmchen ansparen können. Zur Erklärung, mit diesem Betrag kann kein Vermieter die Betriebskosten einer 65 m² großen Wohnung bestreiten. Das könnte gerade für die Heizkosten reichen. Aber Grundsteuer, Hausversicherungen, Müllabfuhr, Wasser/Abwasser, Hausstrom, Gartenpflege, etc. wollen doch auch bezahlt werden.

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    Die Frage wie lange zurück wir eine Berechnung verlangen können und ob es da eine Verjährung gibt habe ich mit dem Mietverein nocht nicht besprechen können...

    Ihr könnt für die zurück liegenden 3 Jahre (danach setzt die Verjährung ein) eine Abrechnung verlangen, weil der Vermieter eventuelle Guthaben auszahlen müsste. Weiter zurück liegende Aufstellungen/Abrechnungen muss er nicht machen, da sind die Messen gelesen.

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    und 4 Gewerbebetriebe (Geschäfte, Bäckerei, Kebab) die Gewerbebetriebe in der Heizversorgung nicht getrennt von den Mietwohungen ist

    Muss auch nicht! Die Heizkostenverordnung schließt auch Gewerbebetriebe ein. Eine getrennte Erfassung müsste möglicherweise vorgenommen werden bei Positionen wie Grundsteuer, Hausversicherung, u.ä. Bitte hier lesen:
    Mietrecht, die Betriebskostenabrechnung bei gemischter Nutzung

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    Aber wie sieht Ihr das...Ist das so OK ??

    Lass dich vom Mieterverein beraten. Aber anschließend zieh dich warm an, denn wer 10 Jahre nicht intensiv für die vorgeschriebene Abrechnung der Betriebskosten sorgt, der wird dann im elften Jahr voll erwischt. Klar, er muss nicht für 10 Jahre nachzahlen, aber für die Jahre 2010 und 2011 sind hohe Nachzahlungen mit Sicherheit fällig.

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    Aber ich bezahle für meine Garage Miete

    Bezweifelt doch niemand. Aber Mietminderungen gibt es erst, wenn der Wohnwert der Wohnung sinkt. Darum trete deinem Vermieter kräftig auf die Füße, damit der dem Falschparker die Rote Karte zeigt. Verbotsschilder scheinen ihn ja nicht zu interessieren.

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    Was meint Ihr ??

    1. Wenn schon der Mieterverein involviert ist, meine ich, dass die auch ihren Job weiter alleine machen sollen. Da mische ich mich nicht ein.

    2. Auch vor 10 Jahren waren 65,- Euro für Betriebskostenvorauszahlungen (kalte und warme Nebenkosten) im Monat viel zu wenig. Da hat der Vermieter mit Sicherheit keinen Gewinn gemacht.

    3. Die Aufforderung für die letzten 10 Jahre die Abrechnung nachzuholen ist ein Witz, denn die regelmäßige Verjährung beträgt 3 und nicht 10 Jahre.

    4. Wenn euch der Mieterverein den Floh ins Ohr gesetzt hat, für 10 Jahre rückwärts zu fordern, dann solltet ihr ganz schnell von dort verschwinden. Sucht euch jemanden, der Ahnung von der Materie hat. Dieser Verein gehört scheinbar nicht dazu.

    Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann nicht wieder zurück genommen werden. Auch muss der Vermieter solch eine Kündigung nicht bestätigen, denn dies ist eine einseitige Willenserklärung, die auch selbst dann wirksam wird, wenn der Vermieter Nein sagt.

    Da die Kündigung von beiden Mietern unterschrieben wurde ist sie auch gültig. Der Vermieter muss und kann nicht prüfen, ob die Unterschrift von einem Kranken oder einem Gesunden stammt.

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