Dann sind das also Einzelöfen.
Dann denke ich, dass dein Vermieter einen Fehler im Mietvertrag gemacht hat, in dem er diese Überprüfungen nicht vereinbart hat. Sollte aber im Mietvertrag etwas von einem § 2 der Betriebskostenverordnung zu lesen sein, dann ist die Gebühr des Schornsteinfegers garantiert umlegbar.
siehe oben den Punkt 4 d