Sicher kann man das umklemmen. Jeder Elektrikerlehrling kann das.
Wo umklemmen, wenn die nächste Anschlussmöglichkeit nur durch das Verlegen eines Kabels zum Haus des Mieters möglich ist?
Sicher kann man das umklemmen. Jeder Elektrikerlehrling kann das.
Wo umklemmen, wenn die nächste Anschlussmöglichkeit nur durch das Verlegen eines Kabels zum Haus des Mieters möglich ist?
Natürlich darf er das nicht, der soll doch froh sein, dass er den Strom, den du verbrauchst bezahlen darf. Schau mal, ob du vielleicht auch sein Wasser und seine Mülltonnen benutzen kannst.![]()
Was sollte man da jetzt machen? Die Wohnung ist übrigens bereits gekündigt, sodass wir nicht auf Gutwetter machen müssen.
Nicht bezahlen und abwarten, ob der VM die Rechnung mit der Kaution verrechnet. Wenn er das macht, das Geld per Mahnbescheid einklagen.
Nähere Auskunft kann Dir jedoch nur Dein Vermieter erteilen.
Solche rein technischen Fragen stellt man den Experten für Heizung- und Energiefragen und nicht in einem Laienforum für Mietrecht: https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratungsstellensuche_plz.php
Wenn sich die Verstopfung innerhalb deiner Wohnung befand, du nach Einzug den Mangel nicht ordnungsgemäß schriftlich gemeldet hast, dann ist die Beseitigung dieser Rohrverstopfung von dir zu bezahlen. Nur irgendwann mal sagen, dass die Rohre (vom Vormieter) verstopft sind reicht nicht aus.
Wen meinst Du?
Den TE, wen sonst?
Hey, was soll das heißen. Ich bin kein Troll.
Daran erkennt man einen Troll, dass er es abstreitet einer zu sein.
Deine Angaben ergeben keinen Sinn, denn jeder Mieter beteuert auf Nachfrage, dass er nicht geheizt hat. Lade die Abrechnung als .jpg oder .pdf hoch, nicht zu klein und schwärze persönliche Angaben.
ZitatJetzt habe ich die neuen Vorauszahlungen für 2015 erhalten
Die Messe für 2015 ist gelesen, das ist irrelevant.
Schaut euch die anderen Beiträge dieses Users an, dann werdet ihr sehen, dass dieser Troll tatsächlich keine Antwort verdient.
Ja doch, diese Anwalt ist angeblich Fachanwalt für Mietrecht.
Dann vertraue ihm weiterhin und trete ihm ab und an kräftig auf die Füße, wenn er nicht in die Spur kommt. Aber mit "angeblich" würde ich mich nicht zufrieden geben, denn in seinem Briefkopf muss er angeben, in welchen Bereichen er Fachanwalt ist.
Z.B. er bekommt eine Rechnung nicht die er für die NK-Abrechnung braucht. Gäbe noch mehr.....
Und für die anderen Abrechnungen im Haus benötigt er die Rechnung nicht? Denn die sind schon bei den Mietern.
Ich hoffe ich wird hier geholfen und vielen Dank im Voraus!
Die Hoffnung ist leider falsch. Hier wird dir nicht geholfen, weil hier im Forum Menschen wie du und ich, die sich etwas mit der Materie Mietrecht auskennen, Ratschläge geben. Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Du hast einen Rechtsanwalt beauftragt, mache ihm Feuer unter seinem Hintern und seh zu, dass er in deinem Sinn und für dein Geld Ergebnisse vorweist, die die nützen.
Ist dieser Rechtsanwalt denn ein Fachanwalt für Mietrecht, oder ein sogenannter Wald und Wiesenanwalt?
Das ist denkbar denn oft werden die NK per qm verteilt (d.h. du stehst schlechter dabei als Familien), größerenteils. So gesehen.. aber das mit der Abwärme halte ich doch etwas abstrakt. Bleibt nur ein CheckUp Gespräch, oder Umzug...
Heizkosten werden nach m³ und Verbrauch verteilt, in dieser Wohnung zu 30% nach Fläche und 70% nach Verbrauch. Diese Verordnung ist aber schon so alt, da war die @Claudi noch im Kindergarten und hat davon nichts mitbekommen.
KaMiKaTeR ohne die Kopie deiner HK-Abrechnung wirst du keine belastbaren Antworten bekommen, sondern nur solch einen Dummfug wie von Claudi88.
4) Grund angeben
und das kannst ihr auch direkt sagen.....
Du bist doch eine Gefahr für die Allgemeinheit. Zuerst hast du nicht gelesen, dass fristlos gekündigt wurde, dann interessiert dich auch nicht, dass die Vermieterin kein Gespräch mehr zulässt, aber du quasselst wie auch in den anderen Threads nur dummes Zeug.
du könntest vorab fristgerecht kündigen,
Und du könntest den Eingangspost richtig lesen, bevor du dein berühmt/berüchtigtes dummes Geschwätz rauslässt. Die Wohnung wurde bereits fristlos gekündigt und ständige Trunkenheit der Vermieterin ist zu 100% kein Grund für eine fristlose Kündigung (außer vielleicht in deiner kleinen Phantasiewelt, in der alle Mieter die weißen und die Vermieter die schwarzen Schafe und Verbrecher sind)
haben wir uns nun eine neue Wohnung gesucht und fristlos per Einschreiben gekündigt.
Das war auch das falsche Vorgehen, man kündigt zuerst mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten, sucht sich eine Wohnung zum dann passenden Termin
Jetzt schaltet sie natürlich auf stur und will nicht mit uns reden, wegen Nachmieter usw.
Zum 117. Male, die Vermieterin muss keinen Nachmieter akzeptieren, aber ihr müsst euren Vertrag bis zum letzten Tag erfüllen
Natürlich will sie keinen Stress und die nächsten 3 Monate noch schön von uns bezahlt haben.
Und das ist auch ihr gutes Recht, das sie auch vor jedem Gericht bestätigt bekommt.
Kann man denn da irgendwas machen? Wir kennen uns leider in Mietrecht überhaupt nicht aus.
Nö, auch nicht, wenn ihr euch im Mietrecht auskennen würdet. Oder doch, dann hättet ihr zuerst gedacht und dann gekündigt
Wenn wieder was mit einer Wohnung schief geht solltet ihr euch vorher z.B. in einem Forum Rat holen, bevor ihr wieder ein Eigentor schießt.
Toll, wirklich toll. Wenn du als Studentin nicht verstehst, welcher Teil des Mietvertrages für die Beantwortung meiner Frage wichtig ist, dann kann ich dir nicht helfen. Ihr müsst keinen neuen Vertrag akzeptieren, der alte ist gültig bis zu eurem Auszug. Und eine Mieterhöhung müsst ihr auch nicht bezahlen.
Richtig, die Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt in diesem Fall 6 und nicht 3 Monate.
Bitte erwarte keine weiteren Statements, denn dazu müsste man den Mietvertrag in seiner Ganzheit vorliegen haben und das geht wohl nicht. Anton soll einen Termin bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein vereinbaren und dort seinen Fall schildern.
Zu 1. Nein.
Zu 2. +3. Du wirst dich mit dem Gedanken anfreunden müssen, dass der Vermieter am längeren Hebel sitzt und die Aufkündigung des Vertrages verlangen kann, um dann einen neuen Vertrag mit den neuen Mietern abzuschließen. Eine dann höhere Miete kannst du nicht verhindern.
Und der jetzige Vertrag muss natürlich von A und B gemeinsam gekündigt werden.
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