Beiträge von Mainschwimmer

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    dachte eigentlich das wäre ein forum wo man hilfe findet!

    Anhand der Überschrift hättest du wissen müssen, dass es hier um Mietrecht geht. Deine Frage hätte wohl eher in ein Heimwerkerforum gepasst. Solltest du aber bewusst ein Mietrechtsforum ausgewählt haben, dann liegt doch der Verdacht nahe, dass du deinen Teil an der Putzzerstörung dem Vermieter in die Schuhe schieben willst. Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

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    Warum will eigentlich keiner mehr Verantworung übernehmen für die Scheisse die er baut.

    Weil es einfacher ist, andere dafür haftbar zu machen. Und dann gibt es ja auch noch den "Club der Mietminderer", dem manche Fragesteller gerne beitreten möchten. Gilt zwar nicht für diesen TE, aber was nicht ist, kann ja noch kommen.

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    2.
    Geschäftsanteil + Eintrittsgeld belaufen sich auf etwas über 200€

    Das sind Dinge, die im allgemeinen von Genossenschaften gefordert werden. Bei einem privaten Vermieter, bzw. bei einer Wohnungsgesellschaft sind solche Zahlungen unbekannt.

    Auch im Münsterland gibt es in jeder größeren Stadt einen Mieterverein. Und dort wiederum gibt es gegen ein Taschengeld auch Broschüren, die sich mit dem Thema "Erste Wohnung" beschäftigen.

    Auch bietet das Internet mithilfe der Suchmaschinen genügend Lesestoff, um sich mit dem Thema vertraut zu machen.

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    Kündigung erfolgte im Namen beider Mietparteien, jedoch mit nur einer Unterschrift!

    Und damit ist diese Kündigung ungültig, wann wirst du das denn verstehen? Dies ist nämlich nicht meine unmaßgebliche Meinung, sondern Gesetz. Und was das Gesetz dazu sagt, hast du doch selbst ausgegraben. Man muss aber das, was man zitiert selber lesen und was wichtiger ist auch verstehen.

    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Kündigungsempfänger, gleich, ob Vermieter oder Mieter, die Kündigung zurückweisen, § 174 Abs. 1 BGB, mit dem Grund, der Kündigungserklärung liege kein oder kein ausreichender Vollmachtsnachweis bei. Die Kündigung ist dann unwirksam.

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    Und welche fehlende Unterschrift sollte ich bis Mitternacht beibringen?

    Ist das so schwer zu verstehen? Du hast dich für 200 km auf den Weg gemacht, um eine ungültige Kündigung zu überreichen. Diesen Fehler hättest du nur heilen können, wenn du am gleichen Tag, die fehlende Unterschrift nachgereicht hättest.

    Jetzt verstanden?

    Und was soll das weitere Gejammer über dieses Mietverhältnis noch bringen? NICHTS!

    Finde dich damit ab, dass euer Mietverhältnis am 31.05. endet. Und ob der Anwalt etwas daran ändern kann, hängt vom Gericht und nicht von seiner Meinung ab.

    Auf jeden Fall wird das Prozessrisiko höher sein als eine Monatsmiete.

    Und nur noch etwas zum Nachdenken: Die Kündigung einer Wohnung ist in der Regel wohlüberlegt zwischen den Ehepartnern. Was hat euch davon abgehalten, diese Kündigung auf Vorrat von beiden Vertragspartnern zu unterschreiben.

    Und noch was, du hast die Kündigung nach eigenen Worten am letzmöglichen Termin abgegeben (03.02., richtig?). Wie hättest du denn die fehlende Unterschrift bis Mitternacht beibringen wollen, schon drüber nachgedacht?

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    fällt ist es doch nicht meine schuld?

    Wessen denn? Man kann mit Gefühl in einer Wand Löcher bohren und sofort mit dem Schlagbohrer loslegen. Ich habe in über 45 Jahren als Mieter in diversen Wohnungen immer die erstere Methode vorgezogen.

    Da ich der Meinung bin, dass diese Diskussion zu nichts führt, rate ich dir, weitere Gespräche mit dem Vermieter zu führen und ihm die miese Qualität seiner Wände aufzuzeigen.

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    Zudem hat sich die Wohnfläche um die Größe des Kastens natürlich auch verkleinert

    Und wieviel ist das in Quadratmetern, damit man sich ein Bild machen kann?

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    Vorher hatte ich einen Durchlauferhitzer,

    Wurde der mit Strom oder Gas betrieben? Und die Energie dafür hast du geschenkt bekommen?

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    - die Heizkosten wurden um 20% erhöht im Vergleich zu dem was ich vorher zahlte (früher 52€, jetzt 63€) obwohl das vorher nicht angekündigt wurde, es wurde sogar behauptet, daß es günstiger sein sollte

    Incl. Warmwasser? Denn das hast du nach eigenen Angaben zuvor in einem Durchlauferhitzer auf Temperatur gebracht.

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    - immer wieder Freitags nacht läuft die Anlage garnicht,

    Komisch, hieß der Schlager damals nicht so: Immer wieder sonntags......

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    Ich habe mal gelesen, daß bei Fließsen bis zu 20% möglich sind bis das behoben wurde.

    Dann such mal schön, bis du die Stelle gefunden hast mit den 20% wegen der Fliesen. Kolinum hat dir ja schon den Tipp mit der Suche im Internet genannt. Es gibt ja mittlerweile einige Suchmaschinen, auch solche mit mieterfreundlichen Ergebnissen.

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    wir 3 Monate Kündigungsfrist (also jetzt zum 01. Juli) haben.

    Falsch! Am 30.06. endet das Mietverhältnis

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    hab ich da keine große Hoffnung.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber Fakt ist, dass der Vermieter nur einen vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren muss, wenn die vertraglich vereinbart ist.

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    die Schwester nicht. Könnte man da angreifen?

    Was willst du denn für dich daraus ableiten? Sind Bruder und Schwester eine GbR, oder hoffst du darauf, dass der gesamte Vertrag ungültig ist? Hoffst du darauf, dass du jederzeit ausziehen kannst, weil die Unterschrift der Schwester fehlt?

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    Vllt. könnte man so auch etwas Druck ausüben, dass man die Garage behält und so die Wohnung ja schwerer weiter zu vermieten ist.

    Wer hat dir denn diesen Gedanken eingegeben? Wenn du eine Aufforderung vom Gericht brauchst, um die Garage heraus zu geben, dann ist die Idee tatsächlich nicht zu toppen.

    Weißte was? Ab sofort solltest du nur noch darauf hören, was dir dein Anwalt sagt. Der kriegt Kohle von dir und wird auch vor Gericht auftreten. Mit welchem Erfolg kannst du dann in einigen Monaten hier verkünden.

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    Dies kann in der Weise geschehen, dass dem Kündigungsschreiben eine entsprechende Vollmachts-Urkunde beigefügt wird.

    Und wo/wie ist die Vollmacht der Kündigung beigefügt? Der Vermieter hat die Kündigung mit der fehlenden Unterschrift nicht akzeptiert. Und wenn man dem Vermieter beim Einzug etwas von Vollmacht der Ehefrau erzählt, ersetzt das noch lange keine Unterschrift.

    Pech für euch, aber der Vermieter hat Recht. Die Kündigung hätte von euch beiden unterschrieben sein müssen. Aber um zu dieser Erkenntnis zu gelangen braucht man doch keinen RA.

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    Der Vermieter wurde bereits bei Einzug über eine Vollmacht in allen Belangen an meine Frau informiert, wovon er aber nun nichts mehr wissen will.

    Was soll denn das sein? Eine Vollmacht, die voraussehend eine nötige Unterschrift des Ehe/Vertragspartners ersetzt gibt es nicht bei der Kündigung einer Wohnung. Also muss und kann der Vermieter davon auch nichts wissen.

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    Unsere Kündigung müssen wir nun mit einem Anwalt durchsetzen...

    Das solltest du näher erläutern. Die Kündigung einer Mietwohnung ist eine einseitige Willenserklärung. Man kündigt beweisbar mit der gesetzlichen Frist.....und gut ist. Wozu man dann noch einen Anwalt benötigt, leuchtet mir nicht ein.

    Wegen der Katze könnte es sein, dass ihr die Kündigung bekommt, wenn ihr sie nicht ins Asyl gebt. Da ihr aber auszieht wäre jede Aktion vonseiten des Vermieters mehr als lächerlich.

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    Jetzt habe ich schon ein paar mal so leise gehört und auch schon mal kleine Absätze dazu gelesen das man nach einer soclhen langen "Abrechnungslosen" Zeit davon ausgehen kann das man die Kosten in einer Pauschale zahlt und diese nur mit unserem Einverständnis angehoben werden könnte.
    Ist da etwas dran ?

    Bevor man Stammtischparolen weiter gibt, sollte man deren Gehalt prüfen und bei der Quelle nachfragen.

    Oder anders gesagt, ich beteilige mich nicht an solchem Gerede!

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