Auch lustich, dass dazu Beiträge aus 2009 + 2010 genutzt werden, um auch mal was zu sagen. Dabei gibt es doch täglich neue Anfragen.
Beiträge von Mainschwimmer
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Das muss alles in der Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar sein, auch, wenn Du erst ab dem 01.04.2012 dort wohnen wirst...
Aber anstatt diese Abrechnung hochzuladen, führt er lieber Selbstgespräche anstatt das Gespräch mit seinem Vermieter zu suchen.
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Die Kündigungsfrist beträgt für den vermieter 3 monate
Ööh, das sind die Fristen, die für den Vermieter gültig sind. Der Mieter kann jederzeit mit der Frist von 3 Monaten kündigen, wenn er nicht den Fehler gemacht hat und einen Kündigungsausschluss vereinbart hat.
ZitatIch bin ja der hoffnung das ich die wohnung fristlos kündigen kann, weil hier einfach keine umstände herschen...für wc und dusche muss man über den hof gehen und alles ist sehr sanierungsbedürftig!!
Das soll jetzt ein Witz sein, oder hat man dir WC und Dusche aus der Wohnung geklaut und woanders aufgebaut?
Kündige sofort per Einwurfeinschreiben, dann endet der Vertrag am 30.06.. Und pass auf deine anderen Zimmer auf, dass die nicht auch noch verschwinden.
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Ich frage mich gerade wie das zusammenpassen kann...
Und ich frage mich, wie man antworten soll, wenn man die kompletten Unterlagen nicht sieht? Und die Miete wurde sicherlich nicht so einfach erhöht, sondern die Vorauszahlung der Betriebskosten. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
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der anwalt gibt auch kein chance

Wennn schon der Anwalt, der den Fall ja kennt, aufgegeben hat, dann wird die Zwangsräumung nicht mehr zu verhindern sein, befürchte ich.
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Du hast doch vom Energieberater schon die Ansatzpunkte genannt bekommen. Aber anstatt dort weiter zu machen, wo die Experten sind, jammerst du hier im Forum herum.
Lass dich von dem Energieberater oder vom örtlichen Mieterverein beraten, aber unternimm was. Das Jammern in Foren bringt dich nicht weiter. Und wenn die Bundesregierung ein Energieeinspargesetz geschaffen hat, dann kann man da nachlesen, was der Vermieter machen muss und was nicht.
Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke für Hausbesitzer
EnEG 2009: Novelle Energieeinsparungsgesetz - Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden
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Was sollen in deiner Situation andere User beitragen können? Was ein Amtsgericht in Pinneberg für richtig hält, muss einen Richter in Oberstdorf nicht die Bohne kümmern.
Wenn ein Gericht ein "Fehlurteil" aufgrund eines falschen Gutachtens fällt, dann kann nur der Anwalt, der bei dem Verfahren zugegen war, sagen, ob es Sinn macht weiter zu machen.
Aber, ich kann X Gutachter beauftragen, letztendlich ist der entscheidend, deer vom Gericht zugelassen ist und bestellt wird.
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Es sind der Mieterverein und auch mindestens ein Anwalt in diese Angelegenheit verstrickt. Besonders ein Anwalt sollte seinen Job studiert haben.
Und jetzt fragst in einem Forum, in dem Laien unterwegs sind, was du machen sollst? Wäre es nicht sinnvoller den Anwalt (nicht den Verein) zu fragen, denn der kann das Kostenrisiko als einziger abschätzen.
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Du meinst die Fristenregelung, wäre dann ein Grund, der "lieben" Frau adios zu sagen?
Klar, aber erst nachdem du beweisbar (Einwurfeinschreiben) gekündigt hast. Dann endet dein Mietverhältnis am 30.06.
Bis dahin darfst du aber ganz brav deine Miete + Nebenkosten bezahlen, bist ja hoffentlich ein Ehrenmann und willst dich nicht vor der Pflicht drücken.
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Ihr könnt euch beruhigt zurück lehnen. Bei der Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumdwohnungen, habt ihr einen dreijährigen Bestandsschutz.
Näheres hier: Kündigungsschutz bei Umwandlung in eine Eigentumswohnung
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Haben wir da eine Chance, so lange drinnen zu bleiben, bis unsere eigene fertig ist?
Diese Chance vergibt der Erwerber, nicht dieses Forum. Also zuerst den Erwerber fragen. -
Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Du kannst die Garage nur gemeinsam mit der Wohnung und auch die Wohnung nur gemeinsam mit der Garage kündigen.
Aber vielleicht kannst du die Garage ja untervermieten?
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Sag mal, so unter uns. Hältst du uns für deine Lakaien? Am 05.03. um 13:42 habe ich dir einen Link genannt, dort kannst du nachlesen, wie eine Wohnung vermessen wird. Wenn du jetzt meinst, dass ich deine Faulheit unterstütze, dann hast du dich getäuscht.
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Aber gerade in der Küche wird der meiste Strom "verbraten".
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Es handelt sich um eine WG, falls dies von Bedeutung ist.
Dann wäre es doch sinnvoller in der WG zu fragen, oder ist das zu kompliziert?
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Dann darf sie das machen, denn sonst legt sie bei diesen Strompreisen noch drauf.
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vielleicht hätte ja ein hilfreicher User geantwortet "Laut § 1233 ABC
Wenn du Paragraphen genannt haben möchtest, dann bemühe das BGB oder einen Anwalt.
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Warum will sie das machen?
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Was soll solch eine Frage? Warum schreibst du so viel, es hätte doch auch gereicht, wenn du nur Stromzähler geschrieben hättest, dann wären wir nämlich genau so schlau!
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Also wehren oder bezahlen?
Beides nicht, sondern neue Wohnung suchen und fristgerecht kündigen.
Das Thema Schimmel in Mietwohnung ist in diesem und in anderen Foren in der Hitliste auf den vorderen 3 Plätzen. Anders gesagt, da ist schon alles gesagt/geschrieben!
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