Dass du dumm bist, hast du mehrfach bewiesen. Dazu aber noch primitiv, hast du jetzt gezeigt.
Ich wäre so gerne Mäuschen, wenn du vor Gericht mit deinen dummdreisten Sprüchen den Richter beeindrucken willst.
Dass du dumm bist, hast du mehrfach bewiesen. Dazu aber noch primitiv, hast du jetzt gezeigt.
Ich wäre so gerne Mäuschen, wenn du vor Gericht mit deinen dummdreisten Sprüchen den Richter beeindrucken willst.
Sag mal, leidest du unter teilweiser Amnesie? Wir hier im Forum sind nicht das Gericht, das deinen Fall verhandelt, aber das haben wir ja schon mehrfach geschrieben.
Darum verklage deine Vermieterin auf Austausch der Fenster, aber lass dieses Forum außen vor. Hier tummeln sich schon genügend Trolle, da brauchen wir dich nicht noch dazu.
Du hast Punkt 4. vergessen.
Der Vermieter kann das Öl abpumpen, dann steht ihr ohne da und müsst neues zum hohen Preis kaufen. Eine gütliche Einigung wäre unter diesem Gesichtspunkt sicherlich besser und billiger.
ZitatSeid dem wir ihr mitgeteilt haben das wir ausziehen, sind sie noch lauter.
Lasst den Worten Taten folgen. Alles andere wird nichts bringen.
Was überhaupt noch nicht angesprochen wurde ist die Tatsache, dass der Vermieter keinen Kündigungsgrund benötigt, wenn er den Mieter einer Einliegerwohnung (2 Familienhaus mit Vermieter und nur einem Mieter) los werden will.
Ob das in eurem Fall zutrifft kann ich nicht erkennen.
Zitatdie warmwasserleitung in der küche fehlt komplett... fehlte die ganze zeit.... wurde aber auch versprochen das zumindestens ein boiler hinkommt...
Das z.B. ist kein Mangel, der zur Minderung der Miete berechtigt. Es gibt nun mal immer noch Wohnungen, in denen der Komfort an fließendem Wasser in der Küche fehlt, dafür dürfte dann auch die die Miete am unteren Bereich des Mietspiegels sein, richtig?
Wie groß war denn von Mietbeginn an der Boiler, hat der Vermieter den ausgewechselt?
ZitatIch meinte eigentlich, es muß doch irgendwo hinterlegt sein, wie weit z.b. eine Außengastronomie entfernt vom anderen Grundstück/andere Wohnung sein muss,
Ja klar, aber diese Angaben findest du in keinem Forum, da brauchtst du einen Anwalt, der sich mit Kommunal- und Verwaltungsrecht auskennt.
Und was z.B. in Königstein und Kronberg undenkbar wäre, könnte in Gelsenkirchen und Wanne-Eickel durchaus genehmigungsfähig sein.
ZitatVerstehe ich das richtig, dass man mir für Januar bis ca. April demnach keine Heizkosten berechnen darf?
Das wäre doch wohl ein Witz, wenn der Mieter für lau hätte heizen können. Das Urteil besagt nämlich etwas anderes. Der Vermieter kann hier nicht mit Pi x Daumen rangehen, sondern muss z.B. mithilfe der Gradtagstabelle den Verbrauch für diese Monate bestimmen. Oder er rechnet die gesamten Kosten anstatt mit 12 auf 9 Monate um.
Es wurde doch geheizt in der Zeit. Jetzt kommt es darauf an, dass so gut es geht nach Verbrauch abgerechnet werden muss.
Auch ich schließe mich den Worten meines Vorredners an.
ZitatWie sind da meine Rechte als Mieter?
Sagt dir gerne jeder Anwalt für Mietrecht, der dir dann auch
ZitatKönnen wir da eine Mietminderung fordern? Wenn ja, wie hoch sollte diese ausfallen?
dabei behilflich sein wird, denn beim Thema Mietminderung und deren Höhe enden die Ratschläge eines Forums.
Und hier ist ein korrektes Muster:
Hier sind Infos zur Abrechnung:
Zum Vergleich, so sieht eine korrekte Abrechnung aus:
Zum Vergleich, so sieht eine korrekte Abrechnung aus:
http://www.objektv.de/media/Muster%2…nabrechnung.pdf
ZitatSuche hier keine Rechtsberatung,
Was suchst du denn, Ostereier?
Und auf meinen Beitrag kannst du sofort beleidigt reagieren. Aber die Nachfrage von Vermieter bleibt unbeantwortet. Das sollte zu denken geben, oder?
Und richtig erkannt, ich bin mal Vermieter mal Mieter. Aber in der Regel ein neutraler Auskunftgeber!
ZitatBräuchte dringend fachkompetente Hilfe dazu.
Und die suchst du in einem Forum, dem Rechtsberatung untersagt ist?
Aber, schon mal versucht einem nackten Mann in die Tasche zu greifen? Aber mindere weiter die Miete, wenn dann 2 Monatsmieten erreicht sind, bedeutet das für dich die Kündigung!
Zitatob der Mieter zur Zahlung von Schadensbehebung oder vielmehr Vorsorgemassmahmen teils oder auch ganz verpflichtet ist.
Solche Dinge werden in der Regel vor Gericht erörtert, nachdem ein Gutachter das gemacht hat, für das er bezahlt wurde.
Da aber jeder Fall anders gelagert ist, ist hier das Gericht und kein Forum gefragt.
Anhand von Fotos und der Beschreibung der Angelegenheit dürfte ein Forum ein ungeeigneter Ort zur Klärung der Ursachen sein. Wie du schon selbst festgestellt hast, wimmelt es in diesem Forum und im Internet nur so von Beiträgen.
Eine Verkürzung der Kündigungsfrist sehe ich nur in dem Fall, dass der Amtsarzt die Gesundheitsgefährdung attestiert. Also sollte das Gesundheitsamt eingeschaltet werden.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!