ZitatIch will diese natürlich nicht noch bezahlen,
Das ist aber nur reines Wunschdenken! Fakt ist, dass in eine Betriebskostenabrechnung ALLE Rechnungen des Abrechnungszeitraums hinein kommen. Abrechnungszeitraum kann das Kalenderjahr sein, muss es aber nicht.
Von allen Rechnungen, auch solchen, die nach deinem Auszug deinem Vermieter berechnet werden, zahlst du stets den Anteil, den du im Abrechnungszeitraum Mieterin warst.