Beiträge von Mainschwimmer

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    Ich will diese natürlich nicht noch bezahlen,

    Das ist aber nur reines Wunschdenken! Fakt ist, dass in eine Betriebskostenabrechnung ALLE Rechnungen des Abrechnungszeitraums hinein kommen. Abrechnungszeitraum kann das Kalenderjahr sein, muss es aber nicht.

    Von allen Rechnungen, auch solchen, die nach deinem Auszug deinem Vermieter berechnet werden, zahlst du stets den Anteil, den du im Abrechnungszeitraum Mieterin warst.

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    1) Kann der Vermieter mir vorschreiben womit ich heizen soll, wenn die Wohnung keine Heizung hat? (Gas ausgenommen, da ich nun auch weiß, dass man das in geschlossenen Räumen nicht darf)

    Das solltest du näher erklären, denn es gibt durchaus Gasöfen mit einem Abzug nach draußen oder in einen vorhandenen Kamin, die in Wohnungen betrieben werden dürfen.

    Dadurch stelle ich die andere Frage vorerst mal zurück.

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    das war nur reine Verarsche.

    Schon mal überlegt, dass es an deiner Person gelegen hat? Wer solche Wortwahl in einem Forum benutzt, wird im Original auch nicht viel anders sein.

    Und ein Makler, der für den Vermieter weitere Geschäfte machen will, wird an seinen vermittelten Mietern gemessen.

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    bzw ist das erlaubt das nach mir noch jemand die Wohnung besichtigt und nur weil ich mich nicht gleich entschieden hab, er die Wohnung bekommen hat?

    Klar, dass das erlaubt ist. Noch nie den Spruch gehört: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

    So, und was wäre gewesen, wenn du am Montag gesagt hättest, dass du die Wohnung nicht willst, hättest du dem Makler einen Schadensersatz für die verpasste Vermietung an den anderen Interessenten bezahlt?

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    Das riecht alles falsch

    Bitte tu dir und dem Forum einen Gefallen. Lasse deine Abrechnung von einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht prüfen. Hier kann niemand mit deinen minimalen Angaben etwas anfangen, bzw. einen falschen Geruch erkennen.

    Was mir aber aufgefallen ist, dass logisches Denken nicht zu deinen Stärken gehört. Meine Annahme beruht auf diesen Satz:

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    Heißt also, dass meine Abrechnung doch falsch ist!?!

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    Preis für Warmwasser: 6,78 Euro brutto pro cbm

    Diesen Preis können die Stadtwerke nicht wissen, sondern nur raten.

    Die Preise für Wasser/Abwasser sind von den Stadtwerken vorgegeben, da kann und darf der Vermieter nicht dran drehen. Vielleicht ist der Vermieter ja gelernter Kaufmann und meint, dass er die Preise kalkulieren darf.

    Die Mietkaution

    Nach § 551 Abs. 3 BGB hat der Vermieter eine Barkaution von seinem Vermögen getrennt und verzinslich bei einem Kreditinstitut anzulegen.

    Das Kautionskonto muss als offenes Treuhandkonto geführt werden, um den Mieter im Fall der Insolvenz des Vermieters zu schützen und das Pfandrecht der Banken an dem Kautionskonto auszuschließen.

    Die Bezeichnung eines Kontos als "Mietkonto" reicht hierfür nicht aus (BGH, Urteil v. 25.9.1990, XI ZR 94/89, WuM 1991, 50), wohl aber die Bezeichnung als "Kautionskonto".

    Die Größe eines Stellplatzes ist in der Landesgaragenverordnung definiert und liegt bei 2,30 x 5,00 m, bei Behindertenparkplätzen liegt die Breite bei 3,50 m.

    Da sich der TE darüber ausschweigt wie breit jetzt sein Parkplatz ausfällt (Kein Zollstock oder Bandmaß vorhanden?), bzw. ob er einen Behindertenparkplatz für sich beansprucht, so lange sollte diese Frage in den Keller geschoben werden, denke ich.

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    dass wir die Küche aufheben müssen, da er für die bezahlt hat.

    Dann soll er doch die Küche irgendwo unterstellen und gut darauf aufpassen. Er hat ja dafür gezahlt.

    So nur am Rande: Das hat nix mit Mietrecht zu tun.

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    Gibt es da irgendwelche Paragraphen für, die ich dann angeben kann?

    Paragraphen?? Da braucht es keine §§. Er muss die vorausgezahlten Beträge richtig angeben, dann stimmt auch die Abrechnung.

    Aber wenn du "irgendwelche Paragraphen für" suchst, dann findest du im BGB jede Menge. Aber glaube bitte nicht, dass ich dir bei der Suche helfe.

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    Ich schick dahingehend nie was ohne Rückschein auf den Weg

    Siehste, und das ist dein Fehler! Was willst du machen, wenn dein Vermieter das Einschreiben nicht annimmt/annehmen kann? Dann ist es nicht zugestellt und dein Kündigungstermin dürfte für die Katz' sein.

    Schick den Brief per Einwurfeinschreiben, da bestätigt der Postbote den Einwurf in den Briefkasten. Damit ist die Kündigung in den Geschäftsbereich des Vermieters gelangt und gilt als zugestellt.

    Noch besser wäre es, du wirfst diese Kündigung im Beisein eines seriösen Zeugen selbst in den Briefkasten bei deinem Vermieter. Dieser Zeuge kann dann auch noch den Inhalt des Briefes bestätigen.

    Noch einmal!

    Du hast kein Anrecht auf einen neuen Bodenbelag, egal ob Teppichboden oder Laminat. Sollte der alte Boden aber so verschlissen sein, dass er zur Stolperfalle wird, könntest du die Miete mindern. Vielleicht lenkt die Vermieterin dann ein.

    Du solltest aber auf keinen Fall einen neuen Mietvertrag unterschreiben. Dein Vertrag ist so lange gültig, wie du es willst und nicht die Vermieterin.

    Zum Thema Mietminderung geht es hier weiter:

    Mietminderungstabelle

    Mängel: Wie hoch darf die Mietminderung sein?

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