Wohnung ist noch mit den Tapeten der Vor- und Vorvormieter belastet, schreibt er doch. Und hier gilt nicht der Spruch: "Den Letzten beißen die Hunde"
Beiträge von Mainschwimmer
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Sehe ich nicht unbedingt so. Wie wurde die Wohnung denn an den TE übergeben?
Muttu lesen, steht meist im Eingangsbeitrag des TE. -
Nicht drum kümmern, das ist keine Individualvereinbarung, sondern eine einseitige Vorgabe ohne Wert.
Hier mehr zum Thema Individualvereinbarung: http://ratgeber.immowelt.de/mietrechtslexi…reinbarung.html
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Als Formularklausel wäre das Entfernen der Tapeten ungültig und müsste nicht gemacht werden: https://www.haufe.de/recht/deutsche…_HI1542818.html
Dieser hingerotzte Satz ist aber auch keine Individualklausel, denn an die werden andere Anforderungen gestellt.
Bleibt für mich die einzige Konsequenz, dass die Tapeten an der Wand bleiben, vorausgesetzt sie sind in Farbe und Muster keine Veranlassung für Augenkrebs, denn das könnte als Beschädigung der Mietsache gewertet werden.
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Wenn du einen bestehenden Kabelanschluss nicht nutzt ist das dein Problem. Und wenn du nicht wusstest, dass deine Wohnung den "Komfort" eines solchen Anschlusses besitzt, dann ist das auch dein Problem. Eine einfache Frage beim Vermieter oder einem Nachbarn hätte gereicht.
Was mich wundert, dass du diesen Anschluss bei den Betriebskosten abwählen kannst, denn in der Regel werden Kabelanschlüsse in Mehrfamilienhäusern nur im Bundle vom Vermieter angemietet und sind dann Teil der zu entrichteten Betriebskosten. Wenn du dich ausklinken kannst, dann hast du auch die Kosten für diese Dienstleistung zu tragen.
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Es handelt sich in diesem Falle um das Bürgeramt...
Und was hält dich denn davon ab, dort nachzufragen anstatt hier im Forum. Und noch einmal: Die Vermietung der kompletten Wohnung an dich ist keine Untervermietung sondern eine Gebrauchsüberlassung. -
Das wäre keine klassische Untervermietung eines Zimmers oder Teil der Wohnung, sondern eine komplette Überlassung der Wohnung. Wenn der Vermieter mitspielt, sollte es keine Probleme geben, so lange die Überlasserin kein Geschäft/keinen Gewinn mit der Überlassung macht.
Probleme könnte es von dem Amt geben, das die WBS ausstellt.
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das ist schon längst geklärt. Wir sind gerade dabei zu rechnen. Ich verstehe schon.!!!
Was gibt es da zu rechnen? Vorauszahlungen sollten auch in deinem Interesse ausreichend sein, wenn du keine Überraschungen erleben willst. Denn auch in den fixen Betriebskosten können Beträge enthalten sein, die keinesfalls so starr sind. -
Noch einmal, Bernd!
Da du Beiträge nicht liest oder nicht vertehst (Beitrag # 14). Der Vermieter ist frei in der Gestaltung der Betriebskostenvorauszahlung, er darf auch 0,00 Euro Vorauszahlung erheben, aber keine zu hohe. Das hat der BGH in einem Urteil festgestellt und gilt deshalb auch für dich. Wenn die Vorauszahlung zu gering ist, musst du nachzahlen und gleichzeitig damit rechnen, dass der VM die Vorauszahlungen anpasst. Diese Anpassung gilt natürlich auch im umgekehrten Fall und deine Vorauszahlung wird verringert.
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Wenn du ein Tier wärest, hätte ich im geringen Rahmen Verständnis für deine Gartenpisserei, von einem Menschen erwarte ich aber mehr Anstand. Darum ist es gut und richtig, dass dich der Vermieter von Haus uund Grundstück entfernt, weil er die DHH nicht an ein Tier vermietet hat.
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Bevor man hier weiter im Nebel stochert, sollte man bedenken, dass der Vermieter auch Null Vorauszahlung verlangen könnte, er darf nur nicht eine zu hohe nehmen. Und bevor ich Geld für eine Nachzahlung zurück lege, erhöhe ich von mir aus die monatlichen Vorauszahlungen, dann gibt es später kein böses Erwachen.
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dass ich mich eines dringenden Bedürfnisses eriesige.
Kannste bitte den Begriff "eriesige" mal für einen alten Mann übersetzen. Ich komm mit dem neumodischen Kram nicht mehr zurecht. -
Ist es denn überhaupt möglich, dass die "Entsorgung des Mülls durch die Mieter auf eigene Kosten erfolgen" kann?
Das hängt ganz davon ab, wie es in deiner Kommune gehandhabt wird, darum musst du in deinem Rathaus nachfragen und nicht hier im Forum.Wenn du nicht willst, dass andere Personen ihren Dreck in deine Tonne werfen, dann musst du das verhindern und wenn die Tonne kein Schloss hat und es auch nicht nachzurüsten geht, dann mach ne Kette mit Vorhängeschloss rum.
Hast du denn dieses Problem bei den Entsorgungsbetrieben angesprochen? Das wäre mein zweiter Weg nach dem Vermieter und nicht in einem Forum rumjammern.
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Da die großen Kabelbetreiber die Republik unter sich aufgeteilt haben, kannst du garnicht kündigen und einen anderen Betreiber wählen. Anders als bei Strom, Gas und Telefon ist der Kabelfernsehmarkt nicht reguliert.
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Eine Mietminderung über ein paar Prozentchen hinaus sollte man nur mithilfe eines Anwalts für Mietrecht in Angriff nehmen. Ein Forum, das aus lauter Laien besteht, kann und wird keine Empfehlungen geben.
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Warum solchen Stress machen? Erkundigt euch, ob die Tonnen abschließbar sind und wenn ja, dann nur den Hausbewwohnern einen Schlüssel geben.
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eine angemessene Mietminderung. Kann hier jemand etwas dazu sagen?
Vergiss es, der Garten ist nur zur Mitbenutzung und die ist ja noch möglich, da ihr nach wie vor Zutritt habt. Und was nützt dir eine Mietminderung von vielleicht 5,- Euro im Monat? Nichts! -
Es wurden aber 78 € abgerechnet.
Richtig, aber er hat 6 Monate dort gewohnt, macht nach Adam ..... 39,- Euro. Es sei denn er bekommt für die Abrechnung 2016/17 noch einmal 78,- Euro berechnet. -
Die Kaninchenhalter sind auch nicht deine Ansprechpartner, wenn dir etwas an der Situation nicht gefällt. Einzig und allein dein Vermieter kann bei dem "Tierfreund" etwas erreichen, aber wenn der nichts macht, ist es nun mal so. Willst du deswegen ausziehen?
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Du hast also keinen Kündigungsverzicht für 2 Jahre vereinbart, sondern für 2 Jahre und 1 Monat.
Nö, hat sie nicht, der Ausschluss ist mit Datum und nicht mit Laufzeit benannt. Die Laufzeit wird erst dann interessant, wenn es um die Höchstzeit von 48 Monaten geht, da ist dann entscheidend, dass ab Vertragsabschluss nur 45 + 3 (Kündigungsfrist) Monate zur Verfügung stehen.
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