ZitatWäre eine fristlose Kündigung hier von meiner Seite in diesem Fall überhaupt rechtens?
Nö!
Wer in über 6 Monaten nicht in der Lage ist, sich den Schlüssel, den er benötigt zu besorgen, der hat das Recht auf eine fristlose Kündigung verwirkt.
Auch im Gewerbemietrecht gibt es Verträge, die von beiden Seiten einzuhalten sind. Eine der Pflichten dürfte sein, dass der Mieter einen Schlüssel erhält.