Zitat
Sie sind auch auf die Heizkostenverteilung eingegangen und haben erklärt, dass "mein Vorschlag" mit 70/30 leider nicht umgesetzt werden könne, da 50/50 auf "der Grundlage eine Beschlusses der Eigentümerversammlung" beruht und "seit Jahren so gehandhabt wird". Die Hausverwaltung hätte als Verwalter Beschlüsse der Eigentümerversammlung umzusetzen...
Und das ist gelinde gesagt ganz großer Unsinn. Laut Heizkostenverordnung muss seit dem 01.01.2009 die Abrechnung zu 70/30 erfolgen. Eine WEG kann sich nicht über diese Verordnung, die quasi ein Gesetz ist, hinwegsetzen. Hier sollte man der unfähigen Hausverwaltung die §§ 2 + 3 zu lesen geben:
§ 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.
- § 3 Anwendung auf das Wohnungseigentum
Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf Wohnungseigentum anzuwenden unabhängig davon, ob durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer abweichende Bestimmungen über die Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser getroffen worden sind. Auf die Anbringung und Auswahl der Ausstattung nach den §§ 4 und 5 sowie auf die Verteilung der Kosten und die sonstigen Entscheidungen des Gebäudeeigentümers nach den §§ 6 bis 9 b und 11 sind die Regelungen entsprechend anzuwenden, die für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Wohnungseigentumsgesetz enthalten oder durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer getroffen worden sind. Die Kosten für die Anbringung der Ausstattung sind entsprechend den dort vorgesehenen Regelungen über die Tragung der Verwaltungskosten zu verteilen.