Beiträge von Mainschwimmer
-
-
In diesem § wird geregelt, was deine Vermieterin nicht wissen will: § 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags - dejure.org
-
Mach dieser netten Vermieterin klar, dass du schnellstens einen neuen Boiler wünscht. Nicht mündlich, sondern schriftlich und zeige ihr diesen : § 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags - dejure.org
-
Zitat
müßten Sie auf tausend Dinge achten. Schon ein kleine Fehler kann sehr teuer werden.
Nö, hier muss man nicht auf Tausend Dinge achten.
Diese Wohnung existiert überhaupt nicht, genau so wenig wie die angebliche Tochter, für die diese Wohnung gedacht war. Oder anders gesagt, es wird ein ganzer Clan in Nigeria darauf warten, dass Daddy mal wieder ein Ding mit Kautions- und erster Mietzahlung durchzieht.
Das Geld ist dann auf Nimmerwiedersehen verschwunden, in Nigeria freut sich dann die Family.
-
Zitat
Die Frage ist nun, ob wir nun ein besonderes Kündigungsrecht haben?
Nö!
Gesetzliche Frist 3 Monate, früheste Beendigung der 31.12.2012.
Vorausgesetzt ihr habt einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen.
-
Zitat
Wo soll das Enden?
1. Zuerst einmal selber sparen, z.B. bei der Verwendung von Satzzeichen. 13 Fragezeichen allein in der Überschrift mussten ja nicht sein, oder?
2. Und was diese große Tageszeitung geschrieben hat, ist überhaupt noch nicht Fakt. Ein neues Mietrecht ist zwar angekündigt, aber immer noch in den Ausschüssen. Also noch nicht im Bundestag zur Abstimmung.
Es liegt/lag also an jedem Einzelnen von uns, welche Partei er gewählt hat/wählt, um dieses Mietrecht nicht Wahrweit werden zu lassen.
-
Das ist ein altbekannter Trick der Nigeria-Connection. Diese Wohnung existiert nicht, aber Kaution und erste Miete wird munter kassiert.
Sag mal, läuten bei dir nicht die Alarmglocken bei solch einem tollen Angebot, oder glaubst du an das Gute im Menschen?
-
Zitat
was soll ich tun wenn ich die Miete nicht mehr bezahlen kann?
Von Anfang an seine Wünsche an die Realitäten anpassen. Die kommende Ausbildung kam ja nicht über Nacht, da hättest du dich lange genug vorbereiten können. Wenn du ausziehst und die Miete schuldig bleibst, kommen noch zur Miete Gerichts- und Anwaltskosten dazu, es wird also viel, viel teurer.
Und für mich auch unverständlich, wie man als junger Mensch eine Wohnung mit 70 m² bezieht. Da ist es klar, dass es keinen Zuschuss gibt. Für Einzelpersonen gelten 45 m² als angemessen.
-
Was andere Mieter haben oder nicht haben, hat dich nicht zu interessieren.
-
Erst wenn der Schorni das Gerät nicht mehr abnimmt, muss der Vermieter in Aktion treten.
-
Zitat
Ist das rechtens? Ich dachte ich hätte mal gelesen, das der Vermieter das nicht darf.
Das sind typische Betriebskosten, die umlegbar sind. Zwar ist der Deutsche Mieterbund anderer Meinung, aber das ist nur eine Meinung, die durch kein höchstrichterliches Urteil gedeckt ist.
ZitatKönnen wir irgendwie beweisen, dass wir die Heizung nie verwendet haben? Nicht dass der Vermieter (bzw. die Ablesefirma) dann mit einer Schätzung ankommt, die mit Sicherheit nicht zu unserem Vorteil ausfällt.
Wie willst du beweisen, dass du die Heizung nie in Betrienb genommen hast? Vergiss es. Für die alten, bereits abgerechneten Kosten ist der Drops sowieso gelutscht. Für das laufende Jahr sieht die Heizkostenverordnung eine Schätzung bei diesem einen Verbraucher vor.
-
Damit du den Fehler nicht noch einmal machst, solltest du das hier wirklich mal lesen:
-
Deine Vermieterin hat Recht. Die Kündigung hat sie nicht erreicht, weil du ein Einschreiben geschickt hast, dass sie unterschreiben musste. Ein einfaches Einwurfeinschreiben hätte in diesem Fall ausgereicht.
-
Zitat
Was kann ich Ihr am besten Antworten?
Am besten garnichts. Dein Mietvertrag endet am 31.12., damit hat deine Vermieterin völlig Recht.
Das Thema Einschreiben haben wir hier regelmäßig, darum habe ich keine Lust, es wieder zu erklären. Deine Kündigung muss in den Geschäftsbereich deiner Vermieterin gelangen und das ist nicht geschehen. Also musst du einen Monat länger Miete bezahlen.
-
Zitat
Was kann ich Ihr am besten Antworten?
Am besten garnichts. Dein Mietvertrag endet am 31.12., damit hat deine Vermieterin völlig Recht.
Das Thema Einschreiben haben wir hier regelmäßig, darum habe ich keine Lust, es wieder zu erklären. Deine Kündigung muss in den Geschäftsbereich deiner Vermieterin gelangen und das ist nicht geschehen. Also musst du einen Monat länger Miete bezahlen.
-
Zitat
ich dachte, wenn ich ihm dies auch schriftlich mitteile sei dies zulässig da ja ne Kaution da is um Ansprüche des Vermieters abzudecken?
Diese Verrechnung nimmt aber der Vermieter und nicht der Mieter vor! Mit anderen Worten, falsch gedacht.
ZitatMeine Frage ist nun ob dies nicht bereits unter die Verjährung von 6 Monaten fällt? oder reichte dass Übergabe-Protokoll aus um die Verjährung zu stoppen?
Was ist das denn für eine Logik? Die Mängel wurden ja sofort bei Übergabe der Wohnung festgestellt. Also nix mit Verjährung. Warum hast du denn nicht sofort zeitnah die Mängel an der Wohnung beseitigt, ich glaube nicht, dass dich dein Exvermieter noch einmal dazu einladen musste.
-
Zitat
dass der Mieter nicht verpflichtet ist Details rauszurücken
In welchem Groschenroman hast du diesen Unsinn denn gelesen? Tatsache ist doch, dass die Miete eine "Bringeschuld" ist und immer noch der Mieter beweisen muss, dass er sie "gebracht" hat.
Aber warte doch ab, was morgen der Anwalt oder Vermieter sagt, woher diese Summe stammt. Könnte es vielleicht sein, dass die Betriebskostennachzahlung noch offen ist?
-
Zitat
und ich kann mir nicht vorstellen das ich auch soviel nutze
Das hift dir aber nicht weiter, wenn du dir das nicht vorstellen kannst. Fakt ist doch, dass auf den Abrechnungen 92, bzw. 94 cbm als Verbrauch auftauchen.
Und nein, die abgelesenen Anfangs/Endstände müssen nicht angegeben werden. Als Mieterin solltest du aber Interesse daran haben und bitten, dass du bei der Ablesung zuschauen darfst. Schließlich ist das der dickste Posten in eurer Abrechnung (Gas für Heizung zahlst du an den Versorger direkt?).
-
Ich lach mich wech!
Gerade bei Studenten (Abitur?) dürfte man voraussetzen, dass etwas Grips vorhanden ist. Was nützt dir die Mitteilung eines Users, dass er mit seinem Vermieter etwas ähnliches erlebt hat.
Mit Sicherheit habt ihr nicht den gleichen Vermieter und schon ist das Erlebte nicht vergleichbar. Oder glaubst du, dass alle Vermieter gleich sind?
-
Zitat
Bitte daher um Hilfe
Okay, sollst du kriegen.
Ich sehe auf diesen beiden Abrechnungen keine Fehler. Der Wasserverbrauch, den du monierst, ist von dir verursacht. Der Begriff Kaltwasserzähler sagt, dass deine Wohnung mit solch einem Zähler ausgestattet ist.
Und ganz ehrlich, 92, bzw.b 94 cbm Wasserverbrauch in einem Jahr ist schon heftig für eine Person, wenn nicht der Freund bei den Wasserspielen kräftig mitgeholfen hat. Mal öfter duschen anstatt Vollbäder zu nehmen. Und du wirst sehen, wie deine Wasserrechnung weniger wird.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!