Beiträge von Mainschwimmer


    da der Schaden ja schon seit fast einem halben Jahr bekannt ist und sie es versäumt haben sich darum zu kümmern?


    Du hattest während dieser Zeit noch andere Möglichkeiten, der Hausverwaltung mitzuteilen, dass bei deiner Heizung ein Schaden vorliegt. Neben dem Telefon gibt es auch noch das bekannte Einwurfeinschreiben. Dann hättest du jetzt etwas in der Hand, um bei der Hausverwaltung Druck zu machen. Einzelverbindungsnachweise zeigen doch nur die Nummer und die Verbindungsdauer, aber nicht den Ihalt des Gesprächs.

    Wobei ich mir die Frage stelle, ob diese Gasöfen mitgemietet sind oder im Eigentum des Mieters stehen. In den 50er Jahren im Ruhrgebiet wurden diese Öfen vom Mieter angeschafft.

    Zur Aufklärung: Eine Warmmiete ist schon lange nicht mehr erlaubt, die Kosten für Wärme und Warmwasser müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Außer du hast mit deinem Vermieter allein unter einem Dach gewohnt, in einer Einliegerwohnung. In diesem Fall dürfen die Heizkosten auch der Wohnfläche berechnet werden.

    Es sei festzuhalten,

    1. Dass man Küchenarbeitsplatten (Buche, massiv oder Holzschichtstoff) mit Silikon nicht beschädigen kann. Dieses Material lässt sich nämlich rückstandsfrei entfernen.
    2. Selbst wenn man euch den Schaden an der Arbeitsplatte aufs Auge drücken wollt, müsstet ihr nur den Zeitwert ersetzen. Und der dürfte bei fast 10 Jahren gegen Null tendieren.
    3. 3.000,- Euro für eine neue Platte ist Wunschdenken des Schreiners, der vom Vermieter instruiert wurde.

    Bei diesen Summen gebe ich aber 2 Ratschläge in dieser Situation. 1. Meldet den Schaden eurer Privathaftpflich, die wird überzogene Forderungen nicht bezahlen. 2. Sucht euch einen Anwalt für Mietrecht, alleine werdet ihr gegen einen Vermieter vom Stamme Nimm nicht viel ausrichten können.

    oder können die Vermieter das einfach so viel erhöhen wie sie wollen?


    Schon mal den Begriff Mietpreisbremse gehört, gelesen? Wenn ihr in einer Stadt wohnt, wo diese Bremse gilt, sind dem Vermieter die Hände gebunden bei der Festlegung der Miete für euch. Wenn bei euch die Bremse nicht gilt, dann kann der Vermieter bei Neuvermietung den Preis verlangen, der ihm gefällt, so lange es keine Wuchermiete ist.

    Weitere und auch spezielle Auskünfte bekommst du beim örtlichen Mieterverein.


    Zum 01.10. bin ich in eine gemeinsame Mietwohnung mit meinen Freund gezogen. Wir stehen beide im Mietvertrag.


    Dir ist aber bekannt, dass du die Wohnung nur gemeinsam mit der zweiten Person aus dem Mietvertrag kündigen kannst? Wenn sich nämlich der Ex weigert musst du ihn auf Unterschrift unter die Kündigung verklagen. Und so lange das nicht geklärt ist, kann sich der Vermieter die Miete dort holen, wo er Erfolg hat. Und du müsstest wiederum den Ex auf Zahlung seines Anteils verklagen.

    Es gibt regeln wie oft und wie viel die Miete erhöht werden darf. Und das geht nciht einfach so nach Lust und Laune... Studentinnen werden auch gerne mal über den Tisch gezogen und für doof verkauft.


    Lou
    Und wieder jemand mit einem Mitteilungsbedürfnis, das zeigt, dass man vom Mietrecht keine Ahnung hat. Merke: Der Vermieter kann in diesem Fall eine weitere Mieterin, egal ob als Untermieterin oder nicht, nicht genehmigen. Dann wird auch nicht die Miete erhöht und die Zahl der Personen in der Wohnung bleibt konstant.

    Solche starren Fristen habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Aus welchem Jahrhundert stammt denn dieser Mietvertrag? Zum einen sind die Fristen starr und dadurch ungültig, zum anderen ist die Endrenovierungsklausel mit dem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter genannten Malerfachbetriebes schon seit Jahrzehnten als übermäßige Benachteiligung des Mieters für ungültig erklärt worden.

    Quintessenz:
    Wohnung ohne Schäden und besenrein zurück geben und dem Vermieter den Rat geben, dass er sich aktuelle Mietverträge besorgen soll.

    Einziger Tipp in deinem Fall: Scanne oder fotografiere den Teil des Mietvertrages mit den zu zahlenden 80%, also die Klausel mit den Schönheitsreparaturen. Ich denke nämlich, dass diese Klausel nicht mehr gültig ist und da musst du die Wohnung nur besenrein zurück geben.

    Bitte das Bild/Scan nicht zu klein hochladen und vorher private Daten entfernen.

    Oder anders ausgedrückt, Mietverträge werden immer zwischen Vermieter und (Nach)mieter abgeschlossen. Der Nochmieter hat seinen Vertrag zu erfüllen und keinerlei Mitspracherecht bei der Vermietung der Wohnung. Demnach sind Veträge zwischen Nochmieter und Nachmieter das Papier nicht wert, auf die Sie geschrieben sind.

    Ihr werdet wie Millionen anderer Mieter zuvor nicht verhindern können, dass für eine überschaubare Zeit doppelte Miete zu zahlen ist.

    Hallo Putzteufel!

    Schöne Geschichte, nur hat das mit Mietrechts nichts zu tun, sondern wäre ein Fall für BILD oder RTL2. Lass mal das ganze Gelaber, das wiklich niemanden interessiert, weg und stelle knappe Fragen. Dann klappt es auch mit Antworten.

    Und für den Beweis oder Nichtbeweis des Gestanks in deiner Wohnung, lädst du uns zum Kaffee ein, damit wir dann als Zeugen fungieren können

    Das ist fein nacherzählt, bringt mich der Lösung meines Problems leider nicht näher.


    Wenn ihr nicht in der Lage seid den Aufhebungsvertrag so zu gestalten, dass keine Fragen ungeklärt sind, dann ist das einzig euer Problem und hier im Forum die Auflösung eures Unvermögens zu erwarten ist schon mehr als dreist.

    Oder braucht ihr jemanden, der euch das Wort Nein erklärt oder buchstabiert?

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